20. Oktober 1917

 

 

 

 

Stadtarchiv Bergisch Gladbach, S 1/260/4: „Der Rekrut Peter Wihl schreibt von der Vereidigung in Wilhelmshafen an seine Eltern in Bergisch Gladbach“

Peter Wihl (geb. 13. April 1898), Sohn des Schuhmachers Peter Wihl auf der Laurentiusstraße 22 war während des Ersten Weltkriegs zuerst beim 2. Landsturmbataillon in Deutz stationiert, ehe er zur Ausbildung als Flugzeugmechaniker zur Rekrutenkompanie Schulze beim II. Ersatz-Seebataillon Nr. 1 versetzt wurde. Danach diente er als Flugzeug-Mechaniker-Gast auf der Seeflugstation Flandern I.

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20. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Dezember 1915

Enormer Andrang vor Solingens Buttergeschäften

Solingen. Der Kampf um Butter und Milch.
Um Samstagnachmittag war über die hiesigen Buttergeschäfte
der Belagerungszustand verhängt. Es waren die Haus-
frauen, die vor den einzelnen Geschäften zu Hunderten
standen, um ein Stückchen Butter zu erwischen. Am Neumarkt
vor dem Idelbergerschen Geschäfte war der Andrang von
Käuferinnen besonders stark. Der Laden wurde von beiden
Seiten belagert und stundenlangen harrten die Frauen aus, die
meisten allerdings, um schließlich ohne Butter abziehen zu
müssen. Zeitweise war das Gedränge so stark, daß der Straßen-
bahnverkehr gestört wurde. Es ist ein Wunder, daß in dem
Gedränge niemand Schaden erlitten hat. Die Nachricht von
der Einführung der städtischen Butterversorgung war wohl
beim Beginn der Verkaufes noch nicht ins Publikum gedrungen,
um beruhigend zu wirken. Die Kalamitäten, die sich bisher bei
den Butterverkäufen gezeigt haben, erscheinen nunmehr glück-
lich überwunden, da jetzt jeder, wann er will, sein Quantum
Butter holen kann. Unliebsam wurde es bemerkt, daß einige
Amateurphotographen die Menschenmassen „knipsten“. 

17. November 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1915

Reisende Fotografen nutzen die Trauer aus.

     Bilderreisende. Von verschiedenen Seiten
sind Klagen laut geworden, daß sich, besonders
auf dem Lande, Reisende an Familienange-
hörige gefallener Soldaten herandrängen, um
Aufträge für photographische Vergrößerung von
Bildern und Lieferungen von Rahmen zu über-
triebenen oder verschleierten Preisen und Be-
dingungen zu erhalten. Die Bevölkerung wird
vor dieser gewissenlosen Ausbeutung gewarnt;
es wird empfohlen, sich an bekannte Geschäfte
zu wenden, die für gewissenhafte Arbeit und
angemessenem Preise Gewähr bieten.

26. Mai 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 26. Mai 1915

Das Fotografieren und sonstige Abbilden der militärisch wichtigen Punkte
wird verboten.

                 Bekanntmachung.
    Ich verbiete für den Befehlsbereich der
Festung Cöln das Photographieren,
Zeichnen, Malen oder sonstige Abbilden der
Rheinbrücken, der Befestigungs- und Eisen-
bahnanlagen, der Luftschiffhallen, Luftschiffe
und Flugzeuge, der Truppentransporte, der
Geschütze und aller anderen militä-
rischen Ausrüstungsstücke.
     Zuwiderhandlungen werden auf Grund des
§ 9 Ziffer b des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4.6.1851, falls die bestehenden Ge-
setze keine höhere Freiheitsstrafe bestimmen,
mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
     Cöln, den 15. Mai 1915.
          Der Gouverneur der Festung Cöln
                         v. Held,
                 General der Infanterie.