25. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Forstangelegenheiten“ 1917-1925, B 129, Bl. 48

Reusch bittet den Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau seine Abrechnung zu begleichen. Weiterhin fragt er ob besondere Wünsche bezüglich der Forstarbeiten in den Gemeinden Kriegsdorf und Spich vorliegen.

Postkarte [Poststempel]

         Herrn
Bürgermeister Lindlau

    Sieglar.

                                 Siegburg, 25.4.18.
   Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Wenn ich nicht irre, habe ich die Gebühr für die obere
technische Leitung des Betriebes in den Gemeinde-
waldungen Kriegsdorf und Spich, die ja noch
nicht verkauft sind, nicht erhalten. Ich bitte, sie
anzuweisen. Die Kasse könnte sie meinem
Postscheckkonto Cöln N. 36981 überweisen.
Haben die Gemeinden besondere Wünsche zur
Hauungen und Kulturen in diesem Jahre?
       Mit besonderem Gruß
       Ihr ergebenster
          Reusch

[III 37]
        [9 – 5]

23. April 1918

19180423_Alle Scans zum Schreiben

Stadtarchiv Troisdorf, „Forstangelegenheiten“ 1917-1925, B 129, Bl. 42-47

Der Landrat des Siegkreises bittet den Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau die beigefügten Informationen über die Harzgewinnung in den Gemeinden zu verteilen. Außerdem kündigt der Landrat eine Pressemeldung zu dem Thema an.

13. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. März 1918

Einschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Arbeitskräfte

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.

Abt[ei]l[un]g V. W. Nr. 11 687.
Verordnung
über
Arbeitshilfe in der Land- und Forstwirtschaft.
Auf Grund des § 9 b des Gesetzes vom 4. Juni 1851
(Gesetzsamml[ung] S[eite] 451) in Verbindung mit dem Reichsgesetz
vom 11. Dezember 1915 (Reichs-Gesetzbl[att] S[eite] 813) wird für
den Befehlsbereich des VIII. Armeekorps mit Ausnahme der
Befehlsbereiche der Festungen Cöln und Coblenz-Ehrenbreit-
stein, für welche Sonderbestimmungen ergehen, angeordnet:
§ 1.
Männlichen und weiblichen Personen, die in der Land-
oder Forstwirtschaft beschäftigt sind, ist verboten, ohne
schriftliche Genehmigung der Ortspolizeibehörde in eine
andere als land- oder forstwirtschaftliche Beschäftigung über-
zutreten.
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1. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. Dezember 1917

Öffentliche Versammlung zur Kriegswirtschaft im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 29. Nov[ember]. Auf Einladung des Herrn
Landrats Grafen von Spee tagte gestern hierselbst
eine Versammlung der um die Kriegswirtschaft
interessierten Kreise, um die durch die Zeitverhältnisse
für manche Fragen notwendig gewordenen Ausschlüsse
und neue Anregung zu empfangen. Die überraschend
zahlreiche Beteiligung aus allen, selbst den weitabge-
legenen Orten, zeigte offenkundig, wie zeitgemäß die
Anberaumung der Versammlung gewesen und wie rege
Das Interesse in allen Schichten der Bevölkerung für
die in der Einladung angegebenen Fragen ist. Der
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1. August 1917

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 415-417

In der Gemeinderatsitzung am 1. August 1917 in Troisdorf wurde unter anderem die Verpachtung von Gemeindeflächen für Gartenland beschlossen. Die Anschaffung von neuen Büromöbeln für das Rathaus wurde einstweilen abgelehnt.

   Verhandelt,
Troisdorf, den 1. August 1917

Anwesend:
Klev
Bürgermeister
Dr. Balke
Birkhäuser
Fischer
Gerhardt
Langscheidt
von Loe
Lichterfeld
Lohmar Joh.
Lohmar Wilh.
Nußbaum P.
Nußbaum W.
Mannstädt
Schüthuth
Taube

Auf vorherige ordnungsmäßige Ein-
ladung hatte sich heute der Gemeinde-
rat in der Anzahl von   Mitgliedern,
wie solche nebenstehend genannt
sind versammelt, um über die in der
Einladung näher bezeichneten Gegen-
stände zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1.) Prüfung der Forst- Kultur- und
Hauungspläne für 1918.

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13. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1917

Besonderer Schutz der Ernte von Land- und Forstwirtschaft

Stellvertr[endendes] Generalkommando
8. Armeekorps
Abt. V. W, Nr. 3451
Verordnung.
Es ist verboten:
Durch vorsätzliches oder fahrlässiges Tun oder Unterlassen
Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, Räume, die zur Auf-
bewahrung der Ernte bestimmt sind, oder Gerätschaften und
Maschinen, die zur Einbringung und Verarbeitung der Ernte
dienen, den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zuwider
zu zerstören, zu beschädigen oder zu gefährden.
Zuwiederhandlungen werden § 9 Ziffer b des Gesetzes
über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung
mit dem Reichsgesetze vom 11. Dezember 1915 (Reichsgesetzblatt
Seite 813) bestraft.
Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Coblenz, den 22. Mai 1917.
Der Kommandierende General
von Ploetz, General der Infanterie

11. März 1916

11031916 lohe

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11 . März 1916

Verkaufsanzeige für Eichen-Lohe

111 ha Eichen-Lohschläge
zur Selbstwerbung abzugeben.
Herzogliche Oberförsterei Schleiden Eifel.

8. März 1916

08031916 holz

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. März 1916

Preisfestsetzung für Holzrinde

Schleiden, 4. März. Mit dem 1. März 1916 tritt
eine Bekanntmachung in Kraft, durch die Höchstpreise für
Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung ge-
eignetes Kastanienholz festgesetzt werden. Die Verkaufs-
preise für den Zentner Rinde sind je nach der Güte
abgestuft. Die Einzelheiten der Bekanntmachung er-
geben sich aus ihrem Wortlaut, der in unserer heutigen
Nummer abgedruckt ist.

28. November 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. November 1914

Holzverkauf in Blankenheim

Das sämtliche auf dem Stock zu Verkauf kommende Fichten-
und Kiefernnutzholz wird mit der Rinde gemessen.
Die Förster Küpper in Mülheim Post Blankenheim
(Eifel), Birk in Müngersdorf, Post Blankenheim (Eifel), Laschke
in Lommersdorf, Post Ahrhütte und Waldwärter Klinkhammer
in Dollendorf (Eifel), Post Ahrhütte erteilen auf Wunsch nähere
Auskunft.
Verschlossene, mit der Aufschrift „Holzverkauf“ versehene
Angebote sind mit der Erklärung, daß Bieter sich den ihm be-
kannten Verkaufsbedingungen rechtsverbindlich unterwirft, und
daß ihm die Beschaffenheit des Holzes bekannt ist, für jede
Gemeinde loseweise getrennt, dem Unterzeichneten
bis Donnerstag, den 10. Dezember 1914,
nachmittags 12 ½ Uhr,
einzureichen, zu welcher Zeit auf dem hiesigen Bürgermeisteramte
die Eröffnung der Angebote stattfindet.
Blankenheim, den 23. November 1914.
Der Bürgermeister, I[n] V[ertretung]: Ruland. Beig[eordneter]