Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Mai 1916
Haftung für Flurschäden bei Flugzeug-Notlandungen
Bekanntmachung.
Der bei Flugzeug-Notlandungen entstehende Flur-
schaden wird trotz dringender Warnungen seitens der
Flugzeuginsassen in der Hauptsache von den Zuschauern
(Ortseinwohnern usw.) verursacht. Die Heeresver-
waltung kommt für den durch die Zuschauer bewirkten
Flurschaden nicht auf, vielmehr können dafür nur die
letzteren selbst haftbar gemacht werden.
Schleiden, den 16. Mai 1916
Der Königliche Landrat,
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.