19. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Januar 1918

Landung eines Flugzeugs zwischen Lückerath und Buir

Lückerath, 15. Jan[uar]. Die Lückerather Chronik
kann über einen ganz eigenartigen Besuch berichten.
Am 13. d[es] M[ona]ts gegen 12 20 Uhr sichtete man in
größeren Höhen in dem Wolkenmeer eine Flugmaschine,
die, aus Richtung Gemünd kommend, geradewegs Kurs
auf Lückerath nahm. Ueber dem Ort kreiste dieselbe
in 100-200 Meter Höhe, um nach einem geeigneten
Landeplatz zu suchen. Schließlich landete die Maschine
auf einem Acker an der Straße nach Buir. Die
Landung vollzog sich trotz des schlechten Bodens glatt.
Es stellte sich denn heraus, daß die Maschine, eine
Albatros C XII der Kölner Beobachterschule, auf dem
Fluge Neuß, Düren, Euskirchen hinter Düren in ein
Schneewolkenmeer geraten war. Die Insassen, Herr
Leutnant Homann als Beobachter und Unteroffizier
Möller als Führer, hatten die Orientierung verloren,
waren längere Zeit planlos in der Eifel umhergeirrt
und mußten schließlich wegen dichten Nebels notlanden.
Am Nachmittag sollte der Start vor sich gehen, da
aber der Motor nicht ansprang, mußte die Maschine
außen liegen bleiben, und inzwischen hereingebrochenes
Schneetreiben hat den Aufstieg vorläufig überhaupt
unmöglich gemacht.

27. Mai 1916

27051916 flurschaden

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Mai 1916

Haftung für Flurschäden bei Flugzeug-Notlandungen

Bekanntmachung.
Der bei Flugzeug-Notlandungen entstehende Flur-
schaden wird trotz dringender Warnungen seitens der
Flugzeuginsassen in der Hauptsache von den Zuschauern
(Ortseinwohnern usw.) verursacht. Die Heeresver-
waltung kommt für den durch die Zuschauer bewirkten
Flurschaden nicht auf, vielmehr können dafür nur die
letzteren selbst haftbar gemacht werden.
Schleiden, den 16. Mai 1916
Der Königliche Landrat,
I[n] V[ertretung]: Dr. Küppers, Kreisdeputierter.