14. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1918

Weil sie einem Agenten halfen, belgische Staatsangehörige über die Grenze zu schaffen, müssen drei Düsseldorfer ins Gefängnis.

   a. Düsseldorf. Beihilfe zur Selbstbefreiung feind-
licher Ausländer. Wegen dieser Beschuldigung mußten sich
die Arbeiter Franz Vanderstraten, Leon von Couvenbergh und die
Tagelöhnerin Ottilie Bleminke vor der Strafkammer verantworten.
Sie hatten einem Agenten, der belgische Staatsangehörige über die
Grenzen schaffte, solche Leute zugeführt. Der Angeklagte Va. erhielt
8 Monate, Cou. und Bl. je 6 Monate Gefängnis.

17. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juli 1918

Festsetzung geflohener Kriegsgefangener durch einen Jäger bei Dreiborn

Dreiborn, 12. Juli. Beim Ansitz auf Schwarz-
wild, welches in hiesiger Gegend bedeutenden Schaden
anrichtet, hatte gestern Abend ein Herr aus Cöln, der
hier zur Jagt weilte, folgendes Erlebnis. Nachdem
derselbe, etwa 1 ½ Stunde in einer Talmulde an
einer alten Fichtenkultur gesessen, vernahm er gegen
¾ 11 Uhr im Holz ein auf ihn zukommendes Geräusch.
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21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Personen bei der Grenzüberquerung in Feindesland zu helfen, ist Landesverrat.

               Personenschmuggel ist Landesverrat.
   Es ist eine bekannte Tatsache, daß während des Krieges
sowohl deutsche und verbündete Heerespflichtige, als auch
Kriegs- und Zivilgefangene und andere feindliche Staatsange-
hörige sich heimlich, auf Schleichwegen, ins neutrale Ausland
begeben haben. Deutsche und verbündete Staatsangehörige
bezweckten, sich ihrer Wehrpflicht zu entziehen, feindliche Aus-
länder, aus der Gefangenschaft zu entkommen, sich ins feind-
liche Heer zu begeben oder sich der Arbeit in Deutschland zu
entziehen. Das Gelingen der Flucht war in vielen Fällen
darauf zurückzuführen, daß ihnen von andern zum Entweichen
durch Beschaffung von Zivilkleidern, durch Begleitung bis
zur Grenze und durch Zeigen von Schleichwegen Beihilfe ge-
leistet wurde. Den Grund zu dieser Beihilfe bildete meistens
Gewinnsucht, indem dafür Geldbeträge angenommen wurden.
Die Gerichte haben in zahlreichen Fällen gegen derartige
Personenschmuggler wegen Landesverrats hohe
Freiheitsstrafen verhängt.

2. Juni 1918

2Juni1918KorstenAnton2Juni1918KorstenAntonText

Stadtarchiv Goch

Anton Korsten, der im Juli 1915 das Eiserne Kreuz erhielt, flüchtet 1918 aus sibirischer Kriegsgefangenschaft und läuft mit Kameraden etwa 6000 Kilometer bis nach Warschau. Von Warschau schreibt er am 2. Juni 1918 eine Karte (Gruppenfoto, Korsten mittig, dritter von links) in die Heimat an seinen Schwager, Bürodirektor Hubert Koenen der Stadtverwaltung Goch, dass es ihm gut gehe. Eigentlich war es nicht möglich, aus sibirischer Gefangenschaft auszubrechen und wieder deutsches Gebiet zu erreichen. Ein Wahnsinnstat, von der leider viel zu wenig in Erinnerung geblieben ist.

Feldpost
Herrn Hub. Koenen
Stadtverwaltung
Goch. Rhld. Kr. Cleve
Frauenstr. 43

Abs. Feldw. Korsten, Onaruntene Warschau II Citadelle

Warschau, 2. Juni.
Lieber Schwager!
Erhielt gestern 2 Paketchen vom 27.5. Besten Dank. Werde wohl am Sonnabend, Morgens dort ein treffen. An bei sende ich dir eine Ansicht, wie ich mit meinen Komplizen aus Sibirien annähernd 6000 Km. … zurück bin! Viele Grüße an deine Frau
Auf Wiedersehen. Anton

17. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. April 1918

Aufruf zur Festsetzung von Kriegsgefangenen

– Beim Eintritt milder Witterung mehren sich
erfahrungsgemäß die Fälle, daß Kriegsgefangene sich
von ihren Arbeitsstellen entfernen und sich beschäftigungs-
los im Lande herumtreiben. Es gelingt vielen Kriegs-
gefangenen, weite Strecken zurückzulegen ohne von
Polizeibehörden erkannt und aufgegriffen zu werden.
Es ist daher wünschenswert, daß die Bevölkerung
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7. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. April 1918

Die Bevölkerung wird gebeten bei der Ergreifung von flüchtigen Kriegsgefangenen zu helfen.

   –  Flüchtige Kriegsgefangene. Beim Ein-
tritt milder Witterung mehren sich erfah-
rungsgemäß die Fälle, daß Kriegsgefangene
sich von ihren Arbeitsstellen entfernen und
sich beschäftigungslos im Lande umhertreiben.
Es gelingt vielen Kriegsgefangenen, weite
Strecken zurückzulegen, ohne von Polizeibehör-
den erkannt und aufgegriffen zu werden. Es
erscheint daher wünschenswert, daß die Be-
völkerung mehr als bisher dazu beiträgt, flüch-
tige Kriegsgefangene zu ermitteln und fest-
zunehmen. Verdächtige Personen müssen den
militärischen Aufsichtsstellen oder der nächsten
Polizeibehörde gemeldet werden. Für Wie-
derergreifung flüchtiger Kriegsgefangener kön-
nen Anerkennungen, Urkunden und Geldbeloh-
nungen bewilligt werden.

22. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918

Das Paradies auf dem Lande?

   –  Die Sehnsucht nach dem Lande. Vor
dem Kriege klagte man in den Dörfern be-
kanntlich über die Landflucht der Arbeitskräfte,
namentlich die Mädchen waren es, die sich in
den Städten und nun gar in den Großstädten
ein Paradies erträumten. Im Kriege hat sich
das geändert. Heute wissen die Hausfrauen
in den Städten von Dienstbotenmangel zu be-
richten. Die Sehnsucht der Mädchen ist das
Dorf, weil sie meinen, daß dort ein besonderes
„Tischlein, deck dich!“ aufgestellt ist. Die Land-
wirtschaft kann wohl einzelne Wünsche, aber
nicht alle Forderungen erfüllen, denn auch in
den Dörfern herrscht die Rationierung der Le-
bensmittel. Immerhin, das Wirken und
Schaffen auf dem Lande gereicht niemand zum
Nachteil. Nur soll die Sehnsucht nach dem
Lande aber auch mit der Stetigkeit vereint
bleiben.

8. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Januar 1918

Junge Arbeiterin wegen Fluchtbeihilfe für französische Kriegsgefangene verurteilt

   Richrath. Beihilfe zur Flucht von Kriegsge-
fangenen. Wegen dieser Beschuldigung mußte sich die 17 Jahre
alte Arbeiterin Johanna W. von hier vor der Strafkammer in
Düsseldorf verantworten. Auf einem Eisenwerk bei Benrath hatte das
Mädchen einen französischen Kriegsgefangenen kennen gelernt und mit
diesem ein Verhältnis angefangen. Ein Gefreiter, welcher die
Aufsicht über die Kriegsgefangenen führte, nahm es mit seinen
Pflichten nicht so genau, deshalb wurde es dem Pärchen möglich,
manchen heimlichen Spaziergang zu machen. (Der Gefreite ist des-
halb abgelöst und mit 6 Monaten Festung bestraft worden.) Am 12.
August waren zwei Kriegsgefangene und auch die Arbeiterin W.
verschwunden. Bei Baal an der holländischen Grenze wurden die

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[1.] Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 55

Einige russische Kriegsgefangene flüchten aus Bergheim und Umgebung.

[1.] Juli     In der Wirtschaft Krüger wurden nachts die hier und in Müllekoven
b
eschäftigten Rus-
sen bewacht. Dieser Tage brachen 3 Russen aus, wurden jedoch bei
Düren gefangen 
ge-
nommen und sind nun auf der Pulverfabrik in Troisdorf beschäftigt. In                   der folgenden
Nacht wurden von einem Posten zwischen Müllekoven u. Eschmar 6
Russen gefangen
genommen, die sich in einem Getreidefelde versteckt hatten und sich
auf der Flucht befanden.

6. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Februar 1917

Gefängnisstrafe für Fluchthelfer

   e. Ohligs. Russisch-polnischen Arbeitern
zur Flucht verholfen. Wegen dieser Beschuldigung
mußten sich der Steinbruchsarbeiter J. von hier und die Ar-
beiter Gebrüder Michael und Peter S. aus Erkrath vor der
Strafkammer in Düsseldorf verantworten. In dem hiesigen
Bezirk verschwanden im Frühjahr v[origen] J[ahre]s auffallend viel
russisch-polnische Arbeiter. Angestellte Ermittlungen ergaben,
daß die Ausländer über die deutschen Grenzen nach ihrer Hei-
mat entkommen waren. Alle Umstände sprechen dafür, daß ein
Agent sich um die Ausländer bemüht und diese über die
Grenzen geschmuggelt hatte. Der Verdacht, mit diesem Agenten

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9. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916

Zwei aus dem Kriegsgefangenenlager Neandertal geflohene britische Soldaten in Gräfrath festgenommen

   Gräfrath. Zwei Engländer gefangen. Gestern
wurden hier zwei englische Kriegsgefangene festgenommen, die
aus dem Gefangenenlager in Neandertal entwichen waren. Die
beiden Flüchtlinge wurden wieder in das Lager zurückgebracht.

18. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. November 1916

Gräfrather Polizei nahm enflohenen russischen Kriegsgefangenen fest

  Gräfrath. Einen Russen gefangen. Gestern
nahm die Polizei hier einen russischen Kriegsgefangenen fest,
der aus einem Lager bei Bochum entwichen war. Der Ver-
haftete wird in das Gefangenenlager zurückgebracht werden.

8. Dezember 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Dezember 1915

Strafverfahren wegen Beihilfe zur Flucht eines französischen Kriegsgefangenen endet mit einem Freispruch, weil die Landbevölkerung sich noch nicht mit den Merkmalen von Kriegsgefangenen („roter Rückstreifen“) auskennen würde

  Woran erkennt man Kriegsgefangene?
   Diese in der jetzigen Zeit äußerst wichtige Frage wurde in
einer Strafsache vor dem Landgericht in Düsseldorf eingehend
verhandelt. Fast in jedem größeren industriellen und auch
landwirtschaftlichen Betriebe werden Kriegsgefangene beschäf-
tigt. Nach dem Belagerungsgesetze vom Jahre 1851 ist es nun
bei Strafe verboten, mit diesen Leuten in Verkehr zu treten.
Um die Gefangenen, die sehr oft in bürgerlicher Kleidung
zwischen deutschen Arbeitern beschäftigt werden, auch als solche
zu erkennen, ist es notwendig, von ihren Kennzeichen etwas zu
wissen. Auf einem Gutshofe zwischen Ohligs und Mett-
mann sollten die Eheleute Viehwärter Christian A. einem
französischen Kriegsgefangenen die Mittel zur Flucht verschafft
haben. Die Angeklagten, die einige Brocken Französisch ver-
standen, hatten sich von dem Gefangenen überreden lassen, den
breiten roten Rückenstreifen vom Arbeitsrock abzutrennen und
durch einen Streifen Tuch von der Farbe des Rockes zu er-
setzen. Der breite rote Rücken- und Bruststreifen des Rockes
ist das Abzeichen eines Kriegsgefangenen. An einem Sonntag
hatte der Franzose seinen Rock auf der Arbeitsstelle zurückge-
lassen und die Frau hatte die gewünschte Veränderung vorge-
nommen. Der angeklagte Viehwärter hatte von dem Fran-
zosen 4 Mark angenommen, um dafür einen neuen Hut oder
eine neue Mütze zu besorgen.

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7. Juli 1915

07071915entlaufenekriegsgefangene

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Juli 1915

Meldung von flüchtigen Kriegsgefangenen bzw. fremden, verdächtigen Personen

Bekanntmachung.
In letzter Zeit ist es vorgekommen, daß Kriegs-

gefangene aus Gefangenenlagern oder von ihren Ar-
beitsstellen flüchtig geworden sind.
Um dieser Personen möglichst bald wieder habhaft
zu werden, ihr Entweichen über die Grenze zu ver-
hindern und Schädigungen in der Allgemeinheit vor-
zubeugen, ist die Mitwirkung aller Kreiseingesessenen
erforderlich. Ich fordere daher alle Kreiseingesessenen
auf, von dem Auftreten verdächtiger Personen im
hiesigen Kreise, namentlich solcher, die der deutschen
Sprache nicht mächtig sind, ungesäumt die nächste
Polizeibehörde zu benachrichtigen, welche sofort das
Weitere veranlassen wird.
Schleiden, den 1. Juli 1915.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.