28. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. September 1918

Fleischlose Woche im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 26. Sept[ember]. Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 30. 9. bis 6. 10. c[u]r[rentis]
Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für die Gast- und Schenk-
wirtschaften. Die auf diese Woche laufenden Fleisch-
marken sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten
nicht für die Zulagen der Kranken, der Schwer-
und Schwerstarbeiter und der unter Tage arbeitenden
Bergleute.

7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Bekanntmachung zur fleischlosen Woche im Kreis Schleiden

– (Fleischlose Woche.) Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 9. bis 15. September
c[u]r[rentis] Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für Gast- und Schenkwirt-
schaften. Die auf diese Woche laufenden Fleischmarken
sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten nicht
für die Zulagen der Kranken, der Schwer- und Schwerst-
arbeiter und der unter Tage arbeitenden Bergleute.

21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Einstellung von Überwachungspersonal für rechtmäßige Entwertung der Fleischmarken

Vermischtes.
Schleiden, 19. Aug[ust]. Die Provinzialfleischstelle
für die Rheinprovinz warnt die Inhaber von Gast-
wirtschaften und Hotelbetrieben vor der markenfreien
Abgabe von Fleisch und der ungenügenden Entwertung
ihrer Fleischmarken. Nachdem zahlreiche Beschwerden
über die Mißstände eingegangen sind, hat die Pro-
Weiterlesen

17. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. April 1918

Gastwirte müssen mit der Schließung ihres Betriebes rechnen, wenn sie Fleisch ohne Fleischmarken ausgeben.

   Warnung an Gastwirte. Amtlich wird mit-
geteilt: In einzelnen Gastwirtschaften wird
noch immer vielfach Fleisch ohne Fleischmar-
ken abgegeben. Die Polizeibehörden sind neu-
erdings besonders angewiesen worden, die-
sen, die allgemeine Versorgung schwer gefähr-
denden Überstand, der seine Quelle nur im
Schleichhandel haben kann, mit allen Mitteln
zu bekämpfen. Gastwirte, die sich in dieser
Beziehung vergehen, haben nach Befinden nicht
nur mit Bestrafung auf Grund der Verord-
nung gegen den Schleichhandel vom 7. März
1918 sondern auch mit Schließung ihres Be-
triebes zu rechnen. In Mittel- und Klein-
städten haben sich die Gastwirte wohl schon
längst den Verhältnissen angepaßt.

26. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juli 1917

Betrugsversuch von Metzgern mit Fleischmarken in Solingen

   Solingen. Nach oben abgerundet. Eine eigenartige Ent-
deckung wurde hier auf der Kontrollstelle für Fleischmarken gemacht.
Mehrere Metzger hatten ihre Marken vorschriftsmäßig vor dem
Empfang des Fleisches, das sie von der Stadt beziehen, mit der An-
gabe abgegeben, es seien soundsoviel Stücke. Bei der Nachzählung
stellte sich aber heraus, daß in vielen Fällen die angegebenen
Zahlen nicht stimmten, es waren weniger Fleischmarken abge-
geben. In einem Falle betrug die Differenz über hundert
Marken. Wenn die Kontrolle diese „Irrtümer“ nicht rechtzeitig
festgestellt hätte, dann wären diese Metzger in den Besitz von großen
Fleischmengen gekommen, über deren Verbleib die Stadt keinerlei
Kontrolle gehabt hätte. Wir nehmen an, daß sich dieses städtische
Fleisch dann im Laden der Metzger in – Auslandsfleisch
verwandelt hätte und zu teuren Preisen verkauft worden wäre.
Jetzt ist ja glücklich durch die Regierungsverordnung vom Handel
mit teurem Auslandsfleisch ein Riegel vorgeschoben worden, so daß
dieser Unfug von selbst aufhört.

6. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juni 1917

Verurteilung wegen Abgabe von Fleisch ohne Fleischmarke

Bekanntmachung.
Wegen Vergehen gegen die Bundesratsverordnung
vom 21. 8. 1916 (R[eichs] G[esetz] Bl[att] S[eite] 941) – Abgabe
von Fleisch ohne Fleischmarken – ist die beruflose
Paula Rothschild in Kirschseiffen durch rechtskräftig
gewordenen Strafbefehl des K[öni]gl[ichen] Amtsgerichts zu
Gemünd zu 5 M[ar]k Geldstrafe, im Unvermögensfalle
zu einer Gefängnisstrafe von 1 Tage verurteit worden.
Ferner wurde wegen Vergehen gegen §§ 9 und 14
N[umme]r 4 der Verordnung über die Regelung des Fleisch-
verbrauchs vom 20. 8. 1916  (R[eichs] G[esetz] Bl[att] S[eite] 941) der
Ackerer Franz Voßel zu Hausen durch Urteil des
K[öni]gl[ichen] Schöffengerichts zu Gemünd vom 2. März d[iesen] J[ahre]s
zu einer Geldstrafe von 50 M[ar]k im Unvermögensfalle
zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt.
Schleiden, den 26. Mai 1917.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses:
Graf v[on] Spee.