Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. September 1918
Fleischlose Woche im Kreis Schleiden
Vermischtes.
Schleiden, 26. Sept[ember]. Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 30. 9. bis 6. 10. c[u]r[rentis]
Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für die Gast- und Schenk-
wirtschaften. Die auf diese Woche laufenden Fleisch-
marken sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten
nicht für die Zulagen der Kranken, der Schwer-
und Schwerstarbeiter und der unter Tage arbeitenden
Bergleute.