16. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. November 1918

Bekanntmachung der fleischlosen Woche durch den Kreisausschuss

Bekanntmachung.
In der Woche vom 18. – 24. November 1918
dürfen weder Fleisch noch Fleischwaren, die der
Anrechnung auf Fleischkarten unterliegen, an die
versorgungsberechtigte Zivilbevölkerung abgegeben
werden. Die auf diese Woche lautende Fleischmarken
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23. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Oktober 1918

Mehl als Ersatz für Fleisch in der fleischlosen Woche im Kreis Schleiden

Mehlzuweisung als Ersatz für Fleisch.
In der am 21. Oktober 1918 beginnenden 4.
fleischlosen Woche wird als Ersatz für die entfallende
Fleischmenge Mehl gegeben und zwar werden für den
Kopf der fleischversorgungsberechtigten Bevölkerung
des Kreises Schleiden 125 g Mehl oder nach Wahl
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1. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918

Als Fleischersatz wird Roggenmehl an die Bürger des Kreises Solingen ausgegeben.

                  Bekanntmachung
   Als Ersatz für das ausfallende Fleisch werden am Samstag
dieser Woche 250 Gramm bezw. für Kinder 125 Gramm Roggenmehl
an die Bevölkerung verteilt. Das Nähere wird von den Bürger-
meisterämtern bekanntgegeben.
   Opladen, den 30. September 1918.
                                                            Der Landrat: Lucas.

28. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. September 1918

Mehlzuweisung als Ersatz für die fleischlose Woche im Kreis Schleiden

Mehlzuweisung
als Ersatz für Fleisch.
In der am 30. September 1918 beginnenden 3.
fleischlosen Woche wird als Ersatz für die entfallende
Fleischmenge Mehl gegeben, und zwar werden für
den Kopf der Fleischversorgungsberechtigten Bevölkerung
des Kreises Schleiden 125 g Mehl oder nach Wahl
des Bezugsberechtigten 160 g Brot verabfolgt.
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28. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 28. September 1918

Fleischlose Woche im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 26. Sept[ember]. Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 30. 9. bis 6. 10. c[u]r[rentis]
Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für die Gast- und Schenk-
wirtschaften. Die auf diese Woche laufenden Fleisch-
marken sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten
nicht für die Zulagen der Kranken, der Schwer-
und Schwerstarbeiter und der unter Tage arbeitenden
Bergleute.

21. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1918

Die Forderung aus der Landwirtschaft, die fleischlosen Wochen auszudehen, wird entschieden zurückgewiesen

                     Mehr fleischlose Wochen.
Werden wirklich, so unglaublich es klingen mag, von bestimmten
Kreisen gewünscht. Die beiden ersten fleischlosen Wochen haben wir
glücklich hinter uns und zwei weitere stehen vor der Tür, die bis
1. November erledigt sein müssen. Man sollte nun annehmen, damit
wäre es für diesmal genug. Aber schon taucht bei gewissen Leuten
der Gedanke auf, diese fleischlosen Wochen müßten im Winter
wiederholt werden. Einige Kreise wünschen sogar, daß die
fleischlosen Wochen eine dauernde Einrichtung werden, so daß
wir jährlich mit 16 fleischlosen Wochen beglückt werden sollen. Was
wir in diesen fleischlosen Wochen genießen sollen, darüber machen sich
diese Kreise vielleicht weniger Kopfzerbrechen. Der Vorschlag geht ja
aus von der Landwirtschaft, die von den fleischlosen Wochen am aller-
wenigsten verspürt. Daß die Bewohner der Großstädte, besonders

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7. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. September 1918

Bekanntmachung zur fleischlosen Woche im Kreis Schleiden

– (Fleischlose Woche.) Es wird darauf hinge-
wiesen, daß in der Woche vom 9. bis 15. September
c[u]r[rentis] Fleisch und Fleischwaren, die der Anrechnung auf
Fleischkarten unterliegen, an die versorgungsberechtigte
Zivilbevölkerung nicht abgegeben werden darf. Dies
gilt selbstverständlich auch für Gast- und Schenkwirt-
schaften. Die auf diese Woche laufenden Fleischmarken
sind ungültig. Die fleischfreien Wochen gelten nicht
für die Zulagen der Kranken, der Schwer- und Schwerst-
arbeiter und der unter Tage arbeitenden Bergleute.

5. September 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. September 1918

Warum fleischlose Wochen? Eine Erklärung.

Hilden, 5. Sept. Warum wir fleischlose
Wochen haben. Wer über das „Warum“ noch im
Zweifel sein sollte, beachte folgendes: Die sächsische Regie-
rung teilt in einer Denkschrift mit, daß in Deutschland fast
600 000 Rinder mehr verbraucht worden sind, als der nor-
male Nachwuchs gestattet. Ohne Nachweis des Verbleibes
sind nicht weniger als 216 000 Rinder verschwunden und
1 300 000 Schafe verbotswidrig geschlachtet worden. Man
sagt zuweilen, daß Zahlen nüchtern sind; hier geben sie
aber einen wertvollen Kommentar zu der Tatsache, daß
heute die Lebenshaltung nur noch eine Finanzfrage ist.
Was hätten wir in Deutschland für Zustände gehabt, wenn
die viel umstrittene Rationierung der wichtigsten Lebens-
mittel nicht eingetreten wäre.

20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

Ein neues Verbot der Provinzialfleischstelle soll dafür sorgen, dass die fleischlosen Wochen in Gastwirtschaften und Hotelbetrieben auch eingehalten werden.

Hilden, 20. August. Fleischlose Wochen
und Gastwirtschaften. Ueber die Einhaltung der
fleischlosen Wochen in den Gastwirtschaften erläßt die Pro-
vinzialfleischstelle für die Rheinprovinz folgendes Verbot
der markenfreien Anhabe von Fleisch: Die Provinzial-
fleischstelle für die Rheinprovinz warnt die Inhaber von
Gastwirtschaften und Hotelbetrieben der markenfreien
Abgabe von Fleisch und der ungenügenden Entwertung der
Fleischmarken. Nachdem zahlreiche Beschwerden über die
Mißstände eingegangen sind, hat die Provinzialfleischstelle
Ueberwachungspersonen für die ganze Provinz mit dem
Auftrage angestellt, jeden Zuwiderhandlungsfall seitens
der Gastwirte und Hoteliers zur Anzeige zu bringen.
Woraufhin die Schließung des Betriebes auf längere Zeit
oder sogar dauernd unnachsichtlich erfolgen wird. Die
scharfen Maßnahmen sind im Interesse der Schonung un-
serer Viehbestände unbedingt geboten.“

20. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1918

Landrat Dr. Lucas (Solingen) über die fleischlosen Wochen und die zukünftigen Aussichten in der Fleisch- und Fettversorgung.

                       Fleisch- und Fettversorgung.
   Herr Landrat Dr. Lucas schreibt uns:
   Je näher der Beginn der fleischlosen Wochen heranrückt, desto
eifriger wird in der Oeffentlichkeit die Frage erörtert, ob eine erträg-
liche Ernährung ohne Fleisch möglich ist und wie die im Fleisch ent-
haltenen Nährstoffe durch andere Speisen ersetzt werden können. Von
den zur Ernährung notwendigen Substanzen Fett, Eiweiß und
Kohlehydraten werden dem Körper durch das Fleisch die beiden
ersteren zugeführt. Die bisher gewährten 250 Gramm Fleisch ent-
hielten bei ihrer schlechten Beschaffenheit in der letzten Zeit nach
fachmännischer Berechnung kaum 40 Gramm Eiweiß und so gut wie
gar kein Fett. Da der Durchschnittsarbeiter aber täglich 50 Gramm
Fett und 90 bis 100 Gramm Eiweiß neben 500 Gramm Kohle-
hydraten zu sich nehmen muß, wurde bisher schon der größte Teil des
Eiweißes und des Fettes auf andere Weise dem Körper zugeführt als
durch Fleisch. Außerordentlich eiweißreich sind z. B. Käse und ein-
zelne Gemüsearten; Bohnen enthalten bekanntlich mehr Eiweiß als
Fleisch, und Erbsen kommen dem Fleisch in dieser Beziehung sehr
nahe. Von andern Nahrungsmitteln seien noch das Brot genannt
und Graupen und Grieß, die 7 Prozent Eiweiß enthalten. Durch
eine größere Zuteilung der genannten Stoffe kann also das Fleisch
auf einige Zeit sehr wohl entbehrt werden.
  So bequem auf der einen Seite auf das Fleisch für wenige
Wochen wird verzichtet werden können, so notwendig und unersetzlich
ist auf der andern Seite das Fett für die Ernährung. Fett braucht
der Körper sowohl für den Aufbau des Organismus, als auch für
den Verdauungsvorgang, und Fett ist auch für die bessere Aus-
nutzung der Nahrungsmittel erforderlich. Im Frieden wurde das
Fett dem Körper in der Hauptsache aus tierischen Produkten zuge-
führt, gegenwärtig aber muß auch das Pflanzenreich als Fettlieferant
im möglichst weitgehenden Maße herangezogen werden. So ist be-
kannt, daß aus Raps, Mohn und Sonnenblumen, sowie aus Obst-
kernen schon Oel in beträchtlichem Umfange gewonnen wird. Von
den Schlachttieren, die uns mit Fett versorgen, kommen vor allem
das Schwein und das Rind in Betracht. Die Schweinehaltung ist
durch die mehrfachen systematischen Abschlachtungen so eingeschränkt
worden, daß gegenwärtig auf diese Fettquelle so gut wie gar nicht
zu zählen ist. Wird dieser Fehler nicht wieder gemacht, so ist damit
zu rechnen, daß im Winter, namentlich wenn die Kartoffelernte
günstig ausfallen sollte, wieder Schweinefleisch und Fett, wenn auch
nur in sehr begrenztem Umfange, vorhanden sein wird. Das Rind
kommt als Fettlieferant namentlich durch die Milch und Butter in
Betracht. Die Schonung der Rindvieh- und Milchviehbestände wäh-
rend des Sommers und besonders während der Herbstweidezeit wird
nicht nur die günstige Folge haben, daß wir im Winter, in dem der
Bedarf an Fleisch an sich schon erheblicher ist als im Sommer, wieder
eine volle Fleischration erhalten können, sondern daß auch die Ver-
sorgung der Kinder und der Kranken mit Milch und Butter schon
während des Spätsommers und Herbstes besser sein wird, als gegen-
wärtig. Für die gesamte Bevölkerung werden durch die zeitweise
Schonung der Viehbestände in den fleischlosen Wochen zwei Fett-
quellen gespeist, die danach um so ergiebiger fließen werden.

7. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. August 1918

Festsetzung der fleischlosen Woche

– Die fleischlosen Wochen sind für das ganze
Reichsgebiet auf die Wochen vom 19. bis 25.
August, vom 9. bis 15. September, vom 30.
September bis 6. Oktober und vom 21. bis 27.
Oktober festgesetzt. Für die Zulagen der Kranken,
der Schwer- und Schwerstarbeiter gilt diese Be-
stimmung nicht.

3. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. August 1918

Die Ersatzrationen für die kommenden fleischlosen Wochen

               Ersatz in den fleischlosen Wochen.
   In den „Mitteilungen des Kriegsernährungsamts“ wird
über die Erhöhung der Mehlration und die Ersatzmittel in den
fleischlosen Wochen folgendes amtlich bekanntgegeben:
   Erhöhung der Mehlration. Die allgemeine
Tageskopfmenge an Mehl für die versorgungsberechtigte Be-
völkerung ist vom 19. August ab um 40 Gramm erhöht und auf
200 Gram[m] festgesetzt worden. Die Festsetzung gilt zunächst bis
30. September 1918. Eine Zuweisung von Brotstreckungs-
mitteln kann vorläufig nicht erfolgen. Die Zulage an Schwer-
und Schwerstarbeiter bleibt in bisheriger Höhe bestehen. Die
Ausgabe der Reichsreisebrotmarken, von denen zurzeit 4 Stück
gleich 200 Gramm Gebäck für den Tag und Kopf zur Verteilung
gelangen, ist vom 19. August ab auf 5 Stück gleich 250 Gramm
Gebäck erhöht worden, so daß die Wochenration 1750 Gramm
beträgt.

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12. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918

Die Termine für die fleischlosen Wochen stehen fest. Es wird befürchtet, dass die Nachfrage nach Fleisch den Schleichhandel belebt und die Preise steigen lässt.

Hilden, 12. Juli. Fleischlose Wochen. Nach
einer Berliner Meldung sind folgende fleischlose Wochen
in den nächsten Monaten festgesetzt worden: 19. bis 25.
August, 9. bis 15. September, 29. September bis 6.
Oktober und 20. bis 27. Oktober. Die augenblickliche Ra-
tion von 250 Gramm Fleisch soll nur bis zur zweiten
Hälfte des August geliefert werden. Dann tritt die ange-
kündigte Herabsetzung auf 200 Gramm und zwar für
Städte mit über 100 000 Einwohnern in Kraft. Kleinere
Städte sollen noch weniger Fleisch erhalten. Die Einrich-
tung hat eine Schattenseite: Die Nachfrage nach Fleisch
im Schleichhandel wird sich beleben und die Preise werden
steigen.

10. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Juli 1918 

Fleischlose Wochen sind geplant.

    –  Fleischlose Wochen. Zur Einführung der
fleischlosen Wochen wird gemeldet, daß dazu
zunächst die Monate August, September und
Oktober in Aussicht genommen sind. In jedem
dieser Monate solle eine Woche ohne Fleischab-
gabe vorgesehen sein. Von maßgebender Stelle
wird dazu erklärt, daß die Erwägungen über
die Einschränkung des Fleischverbrauchs zwar
noch nicht völlig abgeschlossen sind, daß aber
eine Herabsetzung der wöchentlichen Fleisch-
menge selbst auf keinen Fall zu erwarten sei.
Für die in den fleischlosen Wochen ausfallende
Fleischmenge wird ein vollwertiger Ersatz durch
andere Lebensmittel gewährt.

23. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Mai 1917

Planung von fleischlosen Wochen im Herbst

– (“Fleischlose Wochen” im Herbst?) Nach einer
Mitteilung des Ministers des Innern Freiherrn von
Bodmann im Haushaltungsausschuß der zweiten badischen
kammer beabsichtigt das Kriegsernährungsamt, um
die einheimischen Viehbestände zu schonen, im Herbst
fleischlose Wochen anzusetzen.