11. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1916

Ausnahmsweise waren auf dem Wochenmarkt die Stände der Metzger „umlagert“, die Metzgereigeschäfte in der Stadt stark frequentiert. Ursache: der fleischlose Freitag und die Schließung der Geschäft am kommenden Sonntag

                    Vom Wochenmarkt
   Der Andrang zu den städtischen Lebensmittelverkäufen
war wieder sehr stark. Die Stände der Mezger waren eben-
falls umlagert. In der Stadt wurden einige Metzgergeschäfte
besonders stark frequentiert. Einige hielten die Ladentüre
geschlossen und ließen die Hausfrauen nur truppweise hinein.
Der fleischlose Freitag und der ladenschließende Sonntag sind
die Ursache dieser in der jetzigen Zeit eigenartigen Erscheinung.
Die Gemüsepreise haben ihre alte Höhe behauptet, das Geschäft
in Gemüse war deshalb gering.

17. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Februar 1916

Eine beabsichtigte Verdoppelung der fleischlosen Tage ist zwar nur ein Gerücht, aber für die armen „breiten Schichten der Bevölkerung“ sowieso ohne Bedeutung

       Die fleischlosen Tage.
   Aus Berlin kommt diese Meldung:
   Dem Vernehmen nach läuft das Gerücht um, die Reichs-
regierung würde statt der bestehenden zwei vier fleischlose Tage
einführen. Wir stellen hiermit fest, daß das Gerücht auf freier
Erfindung beruht.
   Wir geben diese Meldung wieder, obgleich wir wissen, daß
sie die breiten Schichten der Bevölkerung ziemlich gleichgültig
lassen wird. In Wirklichkeit ist in weiten Volkskreisen die
Zahl der fleischlosen Tage heute schon größer, als die oben er-
wähnten Gerüchte in Aussicht stellten.

10. Januar 1916

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 10. Januar 1915

Im neuen Jahr wird noch einmal an die Verbraucher appelliert, auf die Sparsamkeit von Lebensmittel zu achten, denn trotz Brotkarten und fleischlosen Tagen wird zu viel verbraucht.

Hilden, 10. Jan. Seid sparsamer! Das zweite Weihnachtsfest im Weltkriege liegt hinter uns. Die Erinnerung an das erste Weihnachtsfest ist wieder wachgeworden und damit die Erinnerung an eine Zeit, in der viele, sehr viele mit voller Berechtigung sorgenvoll in die Zukunft sahen. Denn damals war unsere Kriegsernährung noch nicht in dem Maße sichergestellt wie heute. Inzwischen ist uns die Gewißheit geworden, daß wir diesen Krieg auf dem Gebiete der Ernährung durchhalten können, wenn wir sparsam sind, vom Brot angefangen bis zu allen übrigen Nahrungsmitteln. Es scheint aber fast, als ob man in weiten Kreisen dieses „wenn“ vergessen hat. Wer im vorigen Jahr glaubte, daß der Kuchen aus den deutschen Häusern verschwinden würde, wer erwartet hat, daß mit den fleischlosen Tagen der Fleischverbrauch wesentlich abnehmen werde, scheint sich geirrt zu haben. Wir haben es erlebt, daß die Verbraucher massenhaft sich am Abend vor den fleischlosen Tagen mit Fleisch versorgten, und es gibt keine Konditorei, keine Bäckerei in den großen Städten, in der nicht Kuchen und süße Waren in den größten Mengen zum Verkaufe stünden. Die Verantwortung scheint auf den „Staat“ und die „Polizei“ abgewälzt zu sein und der Verbraucher vergißt, daß alle staatliche Regelung letzten Endes vergeblich ist, wenn er nicht selbst mit eisernem Willen und starker Opferwilligkeit das Seinige beiträgt. Vielfach haben die Verbraucher vergessen, daß die Brotrationen, welche doch lediglich als oberste Verbrauchsgrenze gedacht ist, keineswegs für den Einzelnen die moralische Erlaubnis bedeutet nun tatsächlich soviel Brot zu essen, wie er auf die Brotkarte kaufen kann. Gerade, weil auf diesem Gebiete dem Einzelnen eine ihm zukommende Nahrungsmenge vom Staate gewährleistet wird, darf nicht vergessen werden, daß das Gebot freiwilliger Sparsamkeit und freiwilliger Beschränkung hierdurch durchaus nicht aufgehoben wird, sondern, daß es nach wie vor vaterländische Pflicht des Einzelnen ist, nur so wenig Brot zu verbrauchen, wie es ihm irgend möglich ist, und mit strenger Selbstzucht Ersparnisse an seiner Brotkarte vorzunehmen. Diese Pflicht muß heute von neuem betont und eingeschärft werden. Wenn wir uns an der Schwelle des neuen Jahres fragen, was wir selbst getan haben, um den Aushungerungsplan unserer Feinde zunichte zu machen, dann werden wir sagen: „es muß anders werden als in letzter Zeit!“ Diese Einsicht tut uns bitter Nott, denn mit ihr steht viel, sehr viel auf dem Spiele.

15. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1915

Wegen des “fleischlosen Tages” und dem Feiertag ist nach Ansicht der Fleischer-Innung Solingen ein frühzeitiger Fleischeinkauf zu empfehlen

Fleischer-Innung Solingen
   Mit Rücksicht darauf, daß der Dienstag ein
fleischloser Tag und am Mittwoch (Buß-
und Bettag) morgens nur eine Stunde für
den Verkauf freigegeben ist, bitten wir das
Publikum, den
Fleischbedarf für den Feiertag
schon heute decken zu wollen.
    Der Vorstand der Fleischerinnung Solingen.

13. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. November 1915

Die neuen Verbrauchs-Regeln für den Umgang mit Fleisch und Fett

Merkblatt für Hausfrauen, Metzger und
                      Gastwirte.
   In manchen Kreisen der Bevölkerung herrscht noch immer
Unklarheit über die Handhabung der Vorschriften zur Er-
sparung von Fleisch und Fett. Wir geben darum nachstehend
eine kurze Ausstellung, was an den einzelnen Tagen der Woche
erlaubt oder verboten ist.
   In privaten Haushaltungen kann nach wie
vor im Laufe der Woche gekocht oder gebraten werden, worauf
man Appetit hat und wozu das Geld reicht, wobei keinerlei
Uebertretung und keine Bestrafung in Frage kommen. Die
nachstehenden Bestimmungen gelten nur für Gastwirt-
schaften, Fleischer und sonstige Verkaufsge-
schäfte.

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4. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. November 1915

Die „Bergische Arbeiterstimme“ beschreibt die Wirkungslosigkeit des ersten „fleischlosen Tages“ und fordert stattdessen die Regulierung des Fleischverbrauchs mittels Fleischkarten.

   Vorrat für die fleischlosen Tage?
   Der erste „fleischlose Tag“ liegt hinter uns. Wir äußerten
an diesem Tage schon, daß die Einrichtung keinen praktischen
Wert haben werde. Nun mag an diesem Tage noch ein einiger-
maßen bemerkenswerter Ausfall an Fleischverbrauch zu ver-
zeichnen gewesen sein. Es war der erste fleischlose Tag.
Manche zahlungsfähige Haushälterin wird nicht daran gedacht
haben, sich für diesen Tag mit dem nötigen Fleisch „einzu-
decken“, wie die unschöne Bezeichnung für eine recht üble Sache
lautet. Das passiert ihr aber nicht wieder. Sie hat den
Rüffel des unzufriedenen Eheherrn weg, und sie wird sich
hüten, sich solche Nachlässigkeit bei den nächsten fleischlosen
Tagen zuschulden kommen zu lassen.

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2. November 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. November 1915

Der erste fleischlose Tag ist vorbei. Nochmal werden alle Haushalte dazu aufgefordert ihren Fleischkonsum einzuschränken.

Hilden, 2. Nov. Mit Rücksicht auf die von der Regierung festgesetzten Bestimmungen über den Verkauf von Fleisch an zwei bestimmten Tagen der Woche (heute am Dienstag hatten wir den ersten fleischlosen Tag) sollten sich auch die Haushaltungen den gesetzlichen Bestimmungen anpassen. Es handelt sich darum, daß sich die Haushaltungen auch tatsächlich an zwei Tagen in der Woche des Fleischgenusses enthalten, und daß in diejenigen Familien, die bislang täglich zweimal Feischnahrung zu sich nehmen, den Fleischgenuß auf mindestens einmal pro Tag beschränken. Für unsere Stadt sind diese Bestimmungen auch insofern einschneidend, als die Markttage, Dienstags und Freitags, verlegt werden müssen.

2. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. November 1915

Die „Bergische Arbeiterstimme“ kritisiert den „fleischlosen Tag“ als unwirksames Mittel gegen die Fleischknappheit und fordert stattdessen die Einführung der Fleisch- und Fettkarte. Wie wenig die zahlungskräftige Kundschaft an den fleischlosen Tagen darben muss, illustriert der Speiseplan des Hotels Adlon in Berlin für den ersten „fleischlosen Tag“

   „Fleischlose Tage“.
   Heute ist der erste fleischlose Tag. Die Fleischknappheit
hat die Maßnahme herbeigeführt, doch ist kein Gedanke daran,
daß die Einrichtung in ihrer heutigen Form den Fleischmangel
irgendwie beheben wird. Auch die Wirkung einer gerechteren
Verteilung des vorhandenen Fleisches durch eine Herabdrückung
der Preise ist von dieser Maßregel nicht zu erwarten. Einen
Weg zu diesen Zielen hätte nur die von uns wiederholt geforderte
Einführung der Fleisch- und Fettkarte geboten. Die
Vorschrift, an bestimmten Tagen kein Fleisch zu verkaufen, wird
nur einen Erfolg haben: sie wird der Polizei mehr Ar-
beit machen.
   Hoffnungslose Vegetarier, die von den „fleisch-
losen Tagen“ etwas für ihre fleischlosen Ideale erwartet
haben, müssen die Leier ihrer Erwartungen auf moll stimmen.
Kein Mensch, der Fleisch bezahlen kann, wird durch die fleisch-
losen Tage veranlaßt, auch nur ein Lot Fleisch weniger zu
essen, als an den Tagen, an denen die Argumente voll Rinder-
braten und die Göttinger Wurstzitate auch im Fleischerladen
Geltung haben.
   Aber selbst in seinen Gasthäusern braucht der zah-
lungsfähige Teil des deutschen Volkes an fleischlosen Tagen
nicht zu kasteien. Das zeigt uns die Speisenfolge, die das sehr
exklusive Hotel Adlon in Berlin seinen Gästen bietet. Das
„Gabelfrühstück“ bestand am ersten fettlosen Tage aus:
                             Kraftbrühe.
                           Tapiocasuppe.
                          Eier mit Spinat.
                        Kabeljau gekocht.
                    Rinderbrust, Meerrettich.
          Hammelkeule, Kaperntunke mit Gemüsen.
                          Kalter Aufschnitt.
                          Karamelspeise.
                                 Käse.
   Für den ersten fleischlosen Tag wurde für das Abend-
essen folgende Speisenfolge festgesetzt:
                          Rotkohlsuppe
                                 oder
                           Krebssuppe
         Barbenschnittchen nach Admiralsart
                                oder
            Gebackene Eier mit Tomaten.
      Lachskroketten, Trüffeltunke, Spinat und
                           Kartoffelbrei
                               oder
                      Hummerpasteten
                               oder
          Seezungenschnittchen geröstet
                              oder
                       Belegtes Brot.
          Gemischtes Eis. Backwerk. Käse.

1. November 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. November 1915

Die Versorgungsengpässe führen zur Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches in Gaststätten an bestimmten Wochentagen

Solingen. Einschränkung des Fleischver-
brauches in Gast- und Speisehäusern. Vom
1. November ab dürfen nach einer Bundesverordnung in
Gast- und Speisehäusern Montags und Donnerstags keine
Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder ge-
schmort sind, oder in zerlassenen Fett hergerichtet sind, ver-
abreicht werden. Samstags darf kein Schweinefleisch vorge-
setzt werden. Das Verabreichen von gekochtem
Fleisch oder Fisch ist jedoch an diesen Tagen
gestattet.

29. Oktober 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Oktober 1915

Die Maßnahmen über den Verkauf von Fleisch werden gesetzlich festgelegt

Hilden, 29. Okt. Die in unserer gestrigen Ausgabe mitgeteilten Maßnahmen des Bundesrats über den Verkauf von Fleisch an nur einigen Tagen der Woche, sind nunmehr zum Gesetz geworden. Die Maßnahmen treten vom 1. November ab in der von uns gestern mitgeteilten Form in Kraft. Der Zweck der Verordnung ist im wesentlichen der einer sozialeren Verteilung der an sich ausreichenden Fleischvorräte. Sie wird unter Umständen nur vorübergehend erforderlich sein, wenn es gelingt zu einer Verbrauchsregelung zu kommen, zumal die Viehzählung vom 1. Oktober eine erfreuliche Zunahme der Schweinebestände ergeben hat. Um zu verhindern, daß die Beschränkung des Fleischverbrauchs zu einer Steigerung der Wild- und Fischpreise führt, und um der schon vorhandenen übertriebenen Anziehung der Preise zu begegnen, ist in einer weiteren Verordnung der Reichskanzler ermächtigt, Preise für Fische uns Wild im Großhandel am Berliner Markt (Grundpreise) festzusetzen. Diese Preise sind für das Reichsgebiet maßgebend, sofern nicht die Landeszentralbehörden entsprechend den Eigenheiten der einzelnen Landesteile Abweichungen anordnen. Insoweit Grundpreise festgesetzt sind, sollen die Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern Großhandels-Höchstpreise festsetzen. Nach der Verordnung dürfen vom 1. November ab Dienstags und Freitags Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Montags und Donnerstags dürfen in Wirtschaften aller Art Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder geschmort werden sowie zerlassenes Fett nicht verabfolgt werden. Sonnabends darf kein Schweinefleisch verabreicht werden. Ein Verbot des Genusses von Fleisch und der Verwendung von Fett an den bezeichneten Tagen in Einzelhaushaltungen ist zunächst nicht ausgesprochen, da von der Einsicht der besser bemittelten Bevölkerungskreise erwartet werden muß, daß sie sich willig entsprechende Beschränkungen in der Verwendung von Fleisch und Fett auflegen werden.

29. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Oktober 1915

Gravierende Einschränkungen in der Fett- und Fleischversorgung reichsweit angeordnet

Einschränkungen des Fleisch- und Fettverkehrs.
   Nunmehr hat der Bundesrat über die Verordnung zur
Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauches Beschluß ge-
faßt. Danach dürfen vom 1. November d[ieses] J[ahres] ab Dienstag
und Freitags Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen nicht
gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Montags
und Donnerstags dürfen in Wirtschaften aller Art Fleisch,
Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder
Speck gebraten, gebacken oder geschmort werden, sowie zer-
lassenes Fett nicht verabfolgt werden. Sonntags darf kein
Schweinefleisch verabfolgt werden.

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28. Oktober 1915

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Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Oktober 1915

Zwei fleischlose Tage in der Woche

Hilden, 28. Okt. Der Bundesrat beabsichtigt vom 1. November an zwei fleischlose Tage in der Woche einzuführen. Vorgesehen sind hierfür Dienstag und Freitag. Um einer Fettknappheit vorzubeugen, darf in Gast-. Schank- und Speisewirtschaften an zwei anderen Tagen der Woche (Montags und Donnerstags) mit Fett gebratenes, gesottenes oder geschmortes Fleisch, Wild, Geflügel und sonstige Speisen nicht verabfolgt werden; eine Ausnahme macht nur die Verabfolgung von Fleisch und Fleischwaren als Aufschnitt auf Brot. Eine weitere Einschränkung bedeutet das Verbot, an Samstagen Schweinefleisch in öffentlichen Wirtschaften zu verabfolgen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft. Außerdem steht den Behörden das Recht zu, solche Wirte die sich in Befolgung der ihnen durch die Verordnung auferlegten Pflichten unzuverlässig zeigen, durch Schließung ihrer Räume zu bestrafen.

20. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Oktober 1915

Die „Bergische Arbeiterstimme“ zeigt sich überzeugt: Die Einführung der Fleischkarte erscheint zwar schwierig, aber die Karte würde den Fleischkonsum der besser und schlechter bemittelten Bevölkerungsschichten regulieren, den Fleischmangel auf die ganze Bevölkerung verteilen und damit gerechter sein sowie letztlich auch den Preis drücken.

Fleisch- und Fettkarten.
   Die Teuerung des Fleisches hat eine mechanische Ver-
teilung des Fleischverbrauches hervorgerufen, die höchst einfach
ist: Der Vermögende ißt Fleisch, der Unbemittelte hat darauf
verzichtet! Diese „Verteilung“ hat die weitere Folge: Der
Vermögende braucht nicht so sehr auf den Preis zu sehen, also
verträgt der einmal verminderte Absatz hohe Preisaufschläge.
Das würde sofort anders, wenn die Vermögenden irgendwie
veranlaßt werden könnten, sich auf eine kleinere
Fleischration zu beschränken. Dann würde Fleisch
für die Minderbemittelten frei, dann würde auf dem Markte
künstlich das Angebot erhöht, was auf die Preise rückwirken
müßte! Eine zwangsweise Ausgleichung im Konsum wäre
also zweifellos von Vorteil für die Minderbemittelten.

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