3. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juli 1915

Auch Leichlingen verkauft seine eingelagerten Fleischdauerwaren.

  Leichlingen. Fleischverkauf. Die von der Gemeinde
eingelegte Fleischdauerware wird zu folgenden Preisen ver-
kauft: Speck das Pfund 1,50 Mark, Schinken ohne Knochen
das Pfund 1,75 Mark, Knochenschinken das Pfund 1,60 Mark.
Die Fleischwaren werden in den mehrfach bekanntgegebenen
Kolonialwarengeschäften verkauft. Ganze Schinken können
außerdem im Rathause zu den obengenannten Preisen abge-
nommen werden. Außerdem sind im Rathause zu haben Oel-
Sardinen, die Dose zu 25 Pf[enni]g.

12. Juni 1915

12.6.15 Langenfeld

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorf General-Anzeiger vom 12.6.1915

Information zum Verkauf von Fleischwaren in Langenfeld

Aus der Umgegend.
Langenfeld, 12. Juni. (Verkauf von
Fleischdauerwaren.) Die hiesige Ge-
meinde will mit dem Verkauf der eingelegten
Fleischdauerwaren beginnen. An die Familien
eingezogener Mannschaften wird Speck zu 1,30,
an die übrige Bevölkerung zu 1,50 M[ar]k für
das Pfund abgegeben. Schinkenspeck kostet 1,60
M[ar]k das Pfund. Der Verkauf findet Dienstags
und Freitags vormittags statt. Verkaufsstellen
sind in Richrath, Reusrath und Immigrath
eingerichtet.

31. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Mai 1915

Auch in Ohligs werden die von der Stadt auf Anordnung eingelagerten Fleischdauerwaren nunmehr verkauft.

  Ohligs. „Dauerwaren!“ Auf Anordnung der Auf-
sichtsbehörde sind die Gemeinden veranlasst worden, Schweine-
fleischdauerwaren in größeren Mengen einzulegen. Infolge
dieser Anordnung hat auch die Stadt Ohligs Speck und Fleisch-
konserven beschafft und wird die Waren Freitags nachmittags
im städtischen Schlachthof verkaufen lassen. Speck wird zu
1,50 Mark das Pfund, an Familien, die von der Stadt unter-
stützt werden, bei Vorzeigung der Unterstützungskarte für
1,40 Mark abgegeben. Knochenschinken kostet 1,75 Mark das
Pfund. Es handelt sich um Ware von vorzüglicher Beschaffen-
heit. Fleischkonserven werden später verkauft. Gleichzeitig
erfolgt im Auftrage des Landrats im „Preußi-
schen Haus“ ein Verkauf der durch den Kreis beschafften
Dauerwaren. Dort wird Schweinefleisch, erster Qualität, zu
1,60 Mark das Pfund und Speck, zweiter Qualität, zu 1,30 Mark
das Pfund abgegeben. Dieses Fleisch ist, wie ausdrücklich
hervorgehoben sei, noch in gutem Zustande. Die Familien von
Kriegsteilnehmern zahlen jedes Pfund 1,40 Mark oder
1,10 Mark. Käse kann zu 1,05 Mark oder 1,10 Mark das
Pfund entnommen werden.

18. Mai 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1915

Kriegerfrauen aus der Arbeiterschaft protestieren gegen die zwangsweise von Gemeinden an sie abgegebenen Fleischdauerwaren und die Anrechnung zu überhöhten Preisen auf ihre Unterstützung.

              Leckerbissen für die Kriegerfrauen.
   Der unter dieser Spitzmarke vor einiger Zeit in der „Ber-
gischen Arbeiterstimme“ veröffentlichte Artikel hat uns eine
ganze Reihe zustimmender Schreiben von Kriegerfrauen ge-
bracht. Wir greifen nur dies eine heraus:
                              Werte Redaktion!
   Bei Auszahlung der Unterstützung wurden uns Kriegerfrauen
3, 4 bis 4,50 Mark abgezogen und dafür ein Bon eingehändigt,
womit wir Waren kaufen könnten. Wir dachten unter Waren
aber Gries, Reis, Fett, Salz usw. und nicht Fleisch, das ja bei
den hohen Preisen schon längst von unserem Küchenzettel ver-
schwunden ist. Im Verkaufslokal des Rathauses spielten sich nun
Szenen ab, deren Zeugen Sie hätten sein müssen! „Was, wir
sollen für 4,50 Mark Fleisch kaufen und haben keine Kartoffeln
und kein Brot im Hause?“ sagten – mit Recht – die Krieger-
frauen. Und auch noch so teuer sollen wir das Fleisch berechnet
bekommen? (Schweinefleisch mit Knochen das Pfund 1,50 Mark,
Fett 1,50 Mark (das letztere kostet im Konsum 1 Mark) und
Würstchen, daumenlang und –dick das Stück zu 20 Pfg.!) Als
die Frauen sich in dieser Weise äußerten, drohte der Verkäufer
der Ware, Herr B., mit „Hinauswerfen und gänzlichem Abziehen
der Gemeindeunterstützung“!
   Ob die „Dauerwarenkommission“ nicht rechnen kann, daß sie
uns Frauen mit 2,50 Mark Unterstützung zumutet, mit
ihren 8 und 9 Kindern auch noch teures Fleisch zu kaufen –
diese Fragen legen sich die Kriegerfrauen gegenseitig vor. Und
nun der Zustand des Fleisches! Drei Frauen haben versichert,
daß es nicht zu genießen gewesen sei.

12. Mai 1915

1915 05 12-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Mai 1915

Neue Bestimmungen zur Fleischdauerware

Hilden, 12. Mai. Mit Wirkung vom 8. Mai ab ist die Bestimmung aufgehoben worden, nach welcher jede Gemeinde mit über 5000 Einwohnern verpflichtet war, ein der Einwohnerzahl entsprechendes Quantum Fleischdauerware bereitzustellen. Diese Verpflichtung hatte auch die Stadt Hilden zu erfüllen. Das Aufheben dieser Bestimmung kann als Zeichen dafür gehalten werden, daß die Ernährungsfragen eine glänzende Lösung gefunden haben und reiche Bestände an Dauerware sichergestellt wurden. Viele Städte, so auch Hilden, haben bereits mit dem Verkauf von Fleischdauerware begonnen.