Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. Dezember 1915
Rheinische und westfälische Brauereiverbände führen das Flaschenpfand ein
Die unterzeichneten Brauerei-Verbände von Rheinland und Westfalen bringen hierdurch zur
Kenntnis , dass von
Mittwoch den 15. Dezember 1915
an, durch die Brauereien selbst, ihre Flaschenbierfahrer, Flaschenbierhändler, und Wiederverkäufer, das
Flaschenpfand
zur Einführung gelangt, ferner auch das Pfand für Flaschenkasten. Im Einzelnen regelt sich die Pfanderhebung
nach folgenden Bestimmungen:
1. Für jede Flasche, in welcher Bier oder sonstige Getränke geliefert werden, wird ein Pfand von 10 Pf[enni]g erhoben,
welches nur nach Rückgabe der gebrauchsfähigen Flasche rückvergütet werden darf.
2. Das Pfandgeld wird bei jeder Flaschenbelieferung in bar erhoben, soweit nicht für die gelieferten Flaschen Zug
um Zug die gleiche Anzahl leerer, gebrauchsfähiger, eigener Flaschen zurückgegeben wird.
3. Für Flaschen ohne Bügelverschluss werden nur 8 Pf[enni]g, für Bügelverschlüsse mit Gummischeibe 2 Pf[enni]g, ohne
Gummischeibe 1 Pf]enni]g vergütet.
4. Für jeden Flaschenkasten wird als Pfand von mindestens 50 Pf[enni]g erhoben, soweit nicht für gelieferte Flaschen-
kasten die gleiche Anzahl gebrauchsfähiger eigener Flaschenkasten zurückgegeben wird.
Um die Einführung des Pfandes zu erleichtern und das Publikum nicht unnötig zu belasten, werden die Brauereien, sowie ihre Flaschenbierfahrer, Flaschenbierhändler und Wiederverkäufer von ihren Kunden
bei Lieferung einer gefüllten Flasche eine gegenwärtige im Verkehr befindliche unversehrte, bisher
pfandfreie Flasche als Flaschen[p]fand annehmen. Dasselbe gilt auch bei Flaschenkasten.
Hierdurch wird sich die Einführung des Pfandes wohl in der weitaus überwiegenden Mehrzahl aller Fälle
ohne Anwendung von barem Gelde vollziehen. – Die Bierflaschen und Flaschenkasten bleiben nach wie vor unverkäuflich; das
Pfandgeld stellt nur einen Teil des Wertes der Flaschen und der Flaschenkasten dar.
Verein der Brauereien von Bochum und Umgegend, e. V.
Verband der Brauereien in Barmen, Eberfeld und Umgegend e. V.
Verband Dortmunder Bierbrauer zur Förderung ihrer gewerblichen Interessen,
G. m. b. H.
Verband Brauereien von Hagen und Umgebung, G. m. b. H.
Verein der Brauereien Köln und Umgegend, e. V.
Brauereiverband von Düsseldorf und Umgegend, G. m. b. H.
Verein der Landbrauereien der Kölner Umgebung, e. V.
Verband der Brauereien des niederrheinischen Industriebezirks, G. m. b. H.
Verein der Erftalbrauereien, Grevenbreich, e. V.
Sitz Duisburg Verein der Brauereien von Düren und Umgegend, e. V.
(Essen, Mülheim-Ruhr, Duisburg, Wesei, Bochholt,)
Verband niederrheinischen Brauereien, e. V., Sitz Krefeld