5. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Fischereiangelegenheiten“ 1896-1932, B 31, Bl. 200

Der Regierungspräsident teilt in diesem Rundschreiben mit, dass sich die Fischer an den Wahlen zu den Bauern- und Arbeiterräten beteiligen sollen. Hintergrund ist das Verhindern von zu vielen kleinen Räten.

25. November 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1916

Verbot von Jagd und Fischerei durch Ausländer

Verordnung.
Unter Aufhebung aller früheren Anordnungen verbiete

ich auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand
vom 4. 6. 1851 für den Bereich des 8. Armeekorps, mit
Ausnahme der Befehlsbereiche der Festungen Cöln und
Coblenz-Ehrenbreitstein, für welche Sonderbestimmungen er-
gehen, die Ausübung der Jagd und Fischerei durch Aus-
länder, soweit sie nicht einem verbündeten Staat angehören.
Den durch dieses Verbot betroffenen Ausländern wird
anheimgestellt, ihre Jagd- und Fischereiberechtigung durch
geeignete Deutsche unter Beobachtung der dafür vorge-
schriebenen Formen ausüben zu lassen.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 vorgenannten
Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen
mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 M[ark]
bestraft.
Coblenz, den 26. Oktober 1916.
Der Kommandierende General
von Ploetz, General der Infanterie.

16. Juli 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Juli 1916

Zur Selbstversorgung ist auch die Fischzucht zu fördern.

   –  oc. Die Fischzucht in Teichen erfordert
gerade während der Sommermonate beson-
dere Sorgfalt. Unbedingt notwendig ist es,
bei lange anhaltender Hitze einem Sinken
des Wasserspiegels durch reichliche Zufuhr
frischen Quellwassers vorzubeugen. Denn
durch mangelnde Auffrischung wird das
ohnehin verdunstete Wasser außerdem auch
luftarm, wodurch die Gefahr eines allge-
meinen Fischsterbens noch vergrößert wird.
Angeln sollte man im Monat Juli und
selbst in der erste Hälfte des August nicht
allzuviel, damit größere Fische, wie Schleie,
Barsch, Karauschen usw. erst Gelegenheit
haben, sich von der eben vorübergegangenen
Laichzeit zu erholen. Mit jedem Tage Er-
holung, den man gegenwärtig den Fischen
gönnt, nimmt ihre Größe und Güte zu.
Im übrigen dürfte Angeln auch augenblick-
lich nicht zu allzublendenden Erfolgen
führen, da genug Naturfutter für die Fische
vorhanden ist und diese deshalb nicht allzu
eifrig an den Ködern beißen. Durch Ab-
fischen mit Netzten stört man jedoch zur Zeit
die junge Brut zu sehr. Schließlich soll auch
nicht unerwähnt bleiben, daß bei dem immer
stärker zu Tage tretenden Fleischmangel der
Wert eines Fischteiches stets wächst und durch
eine möglichst ausgiebige Vermehrung und
Verbesserung der im Herbst zu erwartenden
Fischmenge noch weiter gesteigert wird.

10. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1916

Anläßlich der Festsetzung von Höchstpreisen für den Großhandel mit Fisch wird diese umfangreiche Analyse zur Bedeutung des Fischs für die Ernährung in Deutschland veröffentlicht.

Seefische als Volks-
               nahrungsmittel.
   Vor einigen Tagen wurde gemeldet, daß der Reichskanzler
durch einen Bundesratsbeschluß bevollmächtigt worden sei,
Höchstpreise für den Großhandel mit Fischen festzusetzen, die
Ortsbehörden würden dann die Höchstpreise für den Kleinver-
kauf zu regulieren haben. Man fragt sich, warum es erst jetzt
geschieht, da doch bei dem herrschenden Fleischmangel der
Konsum von Fischern besondere Bedeutung für die Volksernäh-
rung erhält und die schamlose Preistreiberei schon seit Jahr
und Tag andauert. Vielleicht ist die Antwort auf jene Frage
darin zu suchen, daß in letzter Zeit die öffentliche Meinung er-
regt wurde, weil von den Küstenplätzen berichtet wurde, die
Fänge seien so gewaltig, wie nie zuvor, während die Preise
unverschämt hoch blieben. Diese Erklärung würde aber nicht
gerade für besondere Voraussicht in der Behandlung der Nah-
rungsmittelversorgung zeugen, sondern eher für das Gegen-
teil. Hat doch bereits zu Kriegsbeginn die Sozialdemokratie in
ihrem Vorschlage für die Organisation der Lebensmittelver-
sorgung auch darauf hingewiesen, daß der Fischerei als Quelle
der Volksernährung besondere Beachtung zu widmen sei. Aller-
dings darf man sich nicht einbilden, daß diese Quelle besonders
ergiebig ist. Das ist zu betonen angesichts des bei den jetzigen
Verhältnissen sich aufdringlich gebärdenden Dilettantismus.
Wie gute Menschen bestrebt waren, auf Grund der erfreulichen
Tatsache, daß es gelungen ist, mittels Hefe Eiweiß zu produ-
zieren, nun gleich mit der Prophezeiung bei der Hand waren,
nun habe alle Not ein Ende, denn wir würden Eiweißfutter-
stoffe in Hülle und Fülle produzieren, oder im Ueberschwung
das Strohmehl priesen, so sind andere auf den schönen Gedanken
verfallen, wir könnten aller Fleischnot eine Ende bereiten, wenn
wir der Fischreichtum gründlich ausnützen. Die harten Tat-
sachen besagen ganz etwas anderes.

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1. März 1915

1.3.1915 Wülfrath Haferersatz 1

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorf General-Anzeiger vom 1. März 1915

Aus der Stadtverordneten-Sitzung der Stadt Wülfrath: Beschaffung von Rohzucker als Ersatzfuttermittel für Pferde; Beschaffung von Fleischdauerwaren in Konserven; Kriegsunterstützung für die Familien von Einberufenen; Verpachtung der Fischereien im Düssel- und Angerbach

      Aus Rheinland und Westfalen.
     Aus der Gemeindeverwaltung.
Wülfrath, 1. März. In der letzten
Stadtverordneten-Sitzung machte der
Vorsitzende Mitteilungen über die von den
Stadt- und Landkreisen der Rheinprovinz unter-
nommene gemeinsame Beschaffung vom bedeu-
tenden Rohzuckermengen, die von den Pferde-
besitzern als Ersatzfuttermittel für den fehlen-
den Hafer verwendet werden können. Die Ver-
sammlung genehmigte den Ankauf von acht
Doppelwagen Rohzucker zur Abgabe an die
Pferdebesitzer. Der städtische Nahrungsmittel-
Beschaffungs-Ausschuß hat bis jetzt für über
48000 Mark Nahrungsmittel, überwiegend
Fleischdauerwaren, beschafft bez[iehungs]w[eise] sichergestellt.
Der hierfür gewährte Kredit wurde von 50 000
auf 150 000 Mark erhöht. Der städtische Kriegs-
wohlfahrtsausschuß hat beschlossen, wegen der
Verteuerung der Lebensbedürfnisse vom
1. Februar ab die Kriegsunter-
stützungen für die Familien Einberufener in
angemessener Weise zu erhöhen. Die Ver-
sammlung erteilte hierzu ihre Genehmigung.
Die Weiterverpachtung der Fischereien im
Düssel- und Angerbach wurde genehmigt und
zur Herstellung von Gasautomatenanlagen der
Vertrag von 15 000 Mark bewilligt.