27. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1914-1921, B 923

Das Finanzministerium äußert sich in diesem Rundschreiben zur Finanzierung der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte und spricht offene Fragen in Bezug auf den Umgang mit diesen an. Zudem wird den Räten jegliches Eingreifen in die Kassen und in die Rechtsprechung untersagt.

25. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Dezember 1918

Bewilligung der Zulagen für Renten gegen Vorlage eines unterschriebenen Quittung

Vermischtes.
Schleiden, 23. Dez[ember]. (Zulagen auch zu den
Altersrenten!) Vom 1. Januar 1918 ab er-
hielten die Empfänger von Reichs-Invaliden, Kranken-,
witwen oder Witwenkrankenrenten eine Zulage aus-
gezahlt. Diese Zulage ist auch für 1919 bewilligt
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21. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Eigenakten Bürgermeister Johann Lindlau“ 1918-1925, B 1942

Bürgermeister Johann Lindlau übermittelt dem Landrat in Siegburg die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Sieglar, welche bei der Demobilmachung entstanden.

          Nachweisung
     der Einnahmen und Ausgaben
    für Rechnung der deutschen Heeres-
    verwaltung in der Bürgermeisterei
                         Sieglar

Gegenstand                         Einnahmen   Ausgaben
                                               M    Pf       M    Pf
a) Einnahmen
9 Pferde zum Schlachten   2050

1 Bandsäge                          50
5 Karren                               520
1 E Benzinmotor                 100
100 Schwemmsteine             3
                                           2723

b) Ausgaben
Heu und Stroh                                          3260

Bewachung der Luftschiffhalle                480
Kartoffeln                                                    610
Instandsetzung der Schulen                   1800
Ersatz der gestohlenen und                    1000
zerstörten Schulgeräte
                                                                   7150
                        ab Einnahmen                  2723
                        bleibt Fehlbetrag.             4427

                      Die Richtigkeit bescheinigt
                     Sieglar, den 21. Dezbr. 1918.
                     Der Bürgermeister
                                  L[indlau]

erl. 21.12. M.
Zur Verfügung vom 15.12.1918, Dema A. 1104

JNo. V. 4057.

   An
den Herrn Landrat
zu
Siegburg

20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Überarbeitung der Kriegsnotgeldscheine von der Stadt Düren

Schleiden, 18. Nov[ember]. Die Notgeldscheine der
Stadt Düren zu 50 und 5 Mark, soweit sie durch
Ueberdruck anderer Scheine hergestellt sind, sollen aus
dem Verkehr gezogen werden, da genügend andere
Stadtgeldscheine zu 5 und 50 Mark in den nächsten
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16. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Gemeindeverwaltung“ 1914-1921, B 923

Die Preußische Regierung gibt über dieses Telegramm bekannt, wie die Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte finanziert werden sollen. Die Finanzierung in Sieglar muss demnach von der Gemeinde geleistet werden, auch ist auf Sparsamkeit zu achten.

13. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. November 1918

Verpflichtung zur Erfassung der Buchhaltung von jedem Steuerpflichtigen

Vermischtes.
Schleiden, 11. Nov[ember]. Nach dem Umsatzsteuer-
gesetz vom 26. Juli 1918 ist jeder Steuerpflichtige
zur Aufzeichnung (Buchführung) über seine sämtlichen
Einnahmen und Ausgaben verpflichtet. Diese Be-
stimmung gilt nicht nur für Geschäftsinhaber, Gast-
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9. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. November 1918

Ausgabe von Kriegsgeld wegen Zahlungngsmittelknappheit durch die Rheinprovinz

Kriegsgeld der Rheinprovinz.
Um die Knappheit an Umlaufsmitteln zu beheben, gibt der Provinzialverband der Rheinprovinz im

Einvernehmen mit der Reichsbank und den zuständigen Ministerialinstanzen durch Vermittlung der Landesbank
der Rheinprovinz, der rheinischen Sparkassen und Banken in den nächsten Tagen Kriegsgeld in Abschnitten
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21. Oktober 1917

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorfer Sonntagsblatt, kirchlicher Anzeiger der evangelischen Gemeinden zu Düsseldorf, Nr. 42, S. 498, 21. Oktober 1917.

Bezifferung der Gesamtkriegskosten aller Länder

Die Gesamtkriegskosten aller Länder wurden am
1. Oktober 1916 nach einer Berechnung des Reichsschatzsekretärs
auf rund 250 Milliarden Mark beziffert. Sie sind dement-
sprechend am 1. Oktober 1917 auf rund 460 Milliarden Mark zu
veranschlagen. So furchtbar diese Ziffer anmutet, so bildet es
doch für uns einen gewissen Trost, daß von dem angegebenem
schwindelhohen Betrage nur etwa ein Drittel auf die Zentral-
mächte, dagegen zwei Drittel auf die Feinde entfallen.

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17. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Oktober 1917

7. Kriegsanleihe wird umworben

Und immer wieder gilt es! Wer darf zurückstehen!
Der Sohn schützt die Heimat.
Der Alte wieder am Pflug.
Nicht lange besinnen!
Den Krieg zu gewinnen,
Mahnt Ehre u[nd] Pflicht
Vergiß das nicht!
Die deutsche Presse aller Parteien mahnt das deutsche Volk zur Zeichnungspflicht!
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3. Oktober 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Oktober 1917

Aufruf zur Kriegsanleihe

Du
brauchst kein Geld
um jetzt Kriegsanleihen zu
zeichnen, denn die bequemen
Zahlungsbedingungen lassen
Dir Zeit. Du mußt Dir nur
überlegen, was du in den
Wochen und Monaten
voraussichtlich verdienen wirst.
Rechne davon ab, was Dich
Dein Lebensunterhalt kostet-
Und du weißt, was du deinem
Vaterland leihen kannst.
Darum zeichne!

8. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. September 1917

Information zur 7. Kriegsanleihe

Die siebente Kriegsanleihe.
Nichts weist mehr auf die Kraft der deutschen Volks-
wirtschaft hin, als das Vertrauen, mit dem die Finanz-
verwaltung des Reichs nach mehr als dreijähriger
Kriegsdauer von neuem an das Kapital, an die großen
und kleinen Sparer in den Städten und auf dem
Lande sich mit bekannten Aufruf „Zeichnet die
Kriegsanleihe!“ wenden kann. Daß dieser Zeitpunkt
jetzt, und zwar zum siebenten Male, nähergerückt ist,
bringt keinen eine Ueberraschung, ist doch die Finanz-
verwaltung bis jetzt jeweilig etwa sechs Monate nach
der Ausgabe der ersten Kriegsanleihe dazu geschritten,
die Kriegsausgaben gleichsam aus dem Schwebezustand
auf eine sichere Grundlage zu stellen. Unsere Gegner
lassen sich mit der Umwandlung ihrer schwebenden
Verbindlichkeiten in Anleihen weit mehr Zeit – aber
nicht aus freier Entschließung. Sie kennen sehr wohl
die Grundsätze einer soliden Finanzpolitik, aber ihre
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11. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1916

Solingens sozialdemokratischer Reichstagsabgeordneter Scheidemann referierte in Kassel über geplanten Steuererhöhungen und die aus seiner Sicht daraus resultierenden Aufgaben der SPD

           Scheidemann und die Steuern.
   Genosse Scheidemann sprach neulich in Kassel über: „Krieg und
Kriegssteuern“. Seine Stellung zum Kriege ist bekannt. Ueber die
Steuergesetzentwürfe sagte er:

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26. Februar 1916

1916 02 26

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 26. Februar 2016

Informationen über die Hinterbliebenenrente

Hilden, 28. Febr. Ueber die Bestimmungen betr.
Hinterbliebenenrente herrscht, sofern es sich um
Gefallene handelt, wohl allenthalben infolge der wieder-
holten Bekanntmachungen Klarheit. Nicht allgemein be-
kannt sind aber die Bestimmungen für Auszahlungen und
Anforderung der Hinterbliebenenrente aus der Invaliden-
versicherung bei Vermißten. Eine Auszahlung der Rente
erfolgt nur auf Antrag der Angehörigen der Vermißten.
Der Antrag ist sofort, nachdem ein Jahr lang keine Nach-
richt eingetroffen ist, bei dem Versicherungsamt des Wohn-
ortes zu stellen, damit die Rechte aus dieser Versicherung
gewahrt werden. Dabei sind folgende Schriftstücke mit
vorzulegen: die letzte Quittungskarte des Vermißten und
die Aufrechnungsbescheinigungen über seine früheren Kar-
ten; die letzte Quittungskarte der Ehefrau, falls sie ver-
sichert ist; die standesamtliche, übrigens kostenlos zu er-
teilende Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kin-
der unter 15 Jahren. Außerdem muß die letzte Nachricht
des vermißten Kriegsteilnehmers oder die amtliche Mit-
teilung, daß der Kriegsteilnehmer vermißt wird, beigefügt
werden.

25. Februar 1916

1916 02 25

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 25. Februar 1916

Die vierte Kriegsanleihe erfolgt

Hilden, 25. Febr. Die vierte Kriegs-
anleihe. Wie wir von zuverlässiger Seite hören, be-
ginnt der erste Zeichnungstermin für die vierte Kriegs-
anleihe am 4. März und endigt am 22. März. Die
vierte Kriegsanleihe wird zu einem Kurse von
98,50 Prozent bei 5proz. Verzinsung und
einer Unkündbarkeit bis zum Jahre 1924 herausgegeben.
Der Ausgabekurs bei der letzten Anleihe betrug bei glei-
cher Verzinsung 99 Prozent. Die Verzinsung erfolgt im
Januar und Juli. Der erste Einzahlungstag ist der
18. April. Gleichzeitig werden zu 4 ½ Prozent verzins-
liche Schatzanweisungen zu einem Kurse von 95 Prozent
ausgegeben. Ohne Frage wird auch diese Anleihe wieder
einen großen Erfolg bringen.

10. November 1915

BAST_10_11_1915_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. November 1915

Oberbürgermeister Dicke gibt den Stadtverordneten einen Überblick über die finanziellen Aufwendungen, die die Stadt Solingen bisher als Kriegsunterstützungen aller Art aufgebracht hat

Aus dem Stadtparlament Solingen.
   Der Herr Oberbürgermeister macht zunächst einige ge-
schäftliche Mitteilungen: Auf dem Gebiete der Lebensmittelversorgung
für die minderbemittelte Bevölkerung hat die Stadtverwaltung seit
Anfang des Krieges Vorsorge getroffen, soweit dies notwendig er-
schien und es in ihren Kräften stand. Hierbei wurde nach Möglich-
keit der öffentliche Geschäftsbetrieb nicht ausgeschaltet, sondern zur
Arbeit mit herangezogen.

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