Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1917
Aufruf des Bürgermeisters von Gräfrath zur Verstärkung des Feuerlöschdienstes
Stadt Gräfrath.
Feuerlöschdienst.
Durch die Einberufung zahlreicher Feuerwehrleute zum Heeres-
dienst erscheint der Feuerschutz im 2. und 3. Löschzuge nicht genügend
gewährleistet. Es ist aber daher nötig, daß sich hilfsdienstpflichtige oder
sonst abkömmliche Bürger der Stadt während der Dauer des Krieges
für den Feuerlöschdienst zur Verfügung stellen. Der 2. Löschzug
umfaßt den mittleren Stadtteil (Central, Foche, Flachsberg, Dahl,
Nümmen, Ehren, Ringelshäuschen), der 3. Löschzug die Ortschaften
östlich der Zeppelinstraße (Busch, Ketzberg, Schafenhaus, Paashaus,
Rauenhaus, Oben- und Unten zum Holz). Geeignete Eingesessene
dieser Ortschaften werden aufgefordert, sich bis zum 18. d[ieses] M[ona]ts,
abends, auf Zimmer Nr. 9 des Rathauses für den Feuerlöschdienst
zu melden. Ihre Ueberweisung für diesen Dienst wird dann gemäß
§ 7 des Hilfsdienstgesetzes bei der zuständigen Stelle beantragt
werden.
Für den Löschzug 2 sind 15, für den Löschzug 3 10 Mann er-
forderlich. Meldungen haben nur dann Zweck, wenn die sich Melden-
den von vorneherein die Verpflichtung übernehmen, im Falle eines
Brandes nach erfolgtem Alarm auch tatsächlich zur Löschhilfe zu er-
scheinen.
Gräfrath, den 10. Juni 1917.
Der Bürgermeister: Bartlau.