30. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Polizeiverwaltung“ 1910-1953, A 1069, Bl. 22

Der Gouverneur der Festung Köln teilt dem Troisdorfer Bürgermeister und weiteren Adressaten mit, dass der Betrieb in der Pulverfabrik in Troisdorf erst nach 23 Uhr eingestellt werden muss.

7. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd, 1402: Feld- und Forsterlasse, 1837-1933

Verschärfte Bestrafung von Felddiebstahl

Gouvernemt
IVa 19900.
Verordnung
betr[effend] Felddiebstahl.
Schon im vorigen Jahre war ich gezwungen, zum Schutze der Fluren den Feld-
diebstahl zeitweilige unter die Strafen des Belagerungszustandes zu stellen.
In diesem Jahre ist ein besonders wirksamer Schutz der Bodenerzeugnisse vor
Diebeshänden noch notwendiger und wichtiger geworden. Im Interessse der öffentlichen
Sicherheit verordne ich daher für den Befehlsbereich der Festung Cöln wie folgt:
Wer Garten- und Feldfrüchte oder andere
Bodenerzeugnisse aus Gärten oder Feldern
entwendet oder zu entwenden versucht,
wird, wenn die Tat in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang oder von
drei oder mehr Personen in gemeinschaftlicher Ausführung begangen ist, gemäß
§ 9 b des Gesetztes über dne Belagerungszustand
mit Gefängnis bis zu einem Jahre, mit Haft oder mit
Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
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18. August 1914

BAST_18_08_1914_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. August 1914

Kommentar  zur Erhöhung des amtlichen Höchstpreises für Kartoffeln in Solingen. Vergleich mit den Vorkriegspreisen. Die erwähnten billigen Hilfskräfte der Landwirte waren Schüler und Arbeitslose, die zum Kriegsdienst eingezogene Landarbeiter ersetzten.

   Solingen. Erhöhung des amtlichen Preis-
verzeichnisses für Kartoffeln. In der Freitag-
und Samstag-Ausgabe beschäftigten wir uns mit der Tatsache,
daß trotz der amtlich festgesetzten Höchstpreise einige Lebens-
mittelgeschäfte am Platze für den Becher Kartoffeln statt
42 Pf[enni]g, wie amtlich festgesetzt war, 45 Pf[enni]g forderten. Wir
sprachen die Befürchtung aus, daß so langsam aber sicher die
Preise in die Höhe gehen würden. Unsere Befürchtung ist
schneller zur Tatsache geworden, als wir erwartet haben. Aus
der gestrigen Bekanntmachung ist zu ersehen, daß die Be-
hörde den erhöhten Kartoffelpreisen der Kleinhändler gefolgt
ist. Die amtliche Preisliste hat, anstatt mit dem schon recht
hohen Preise von 42 Pf[enni]g pro Becher herunterzugehen, den
Preis auf 45 Pf[enni]g erhöht. Weiter teilt der Oberbürger-
meister mit, daß der Kartoffelpreis erhöht werden mußte, weil
ein großer Teil des unteren Kreises keine landwirtschaftlichen
Produkte mehr nach hier absetzen darf, da die Ortschaften zum
Festungsbereich Köln gehören und daher für die Verprovian-
tierung Kölns in Betracht kommen. Dabei wird die Hoffnung
ausgesprochen, daß es gelingen werde, ein größeres Quantum
Kartoffeln zu beschaffen, die dann zu erheblich billigeren Preisen
abgegeben werden sollen. Die diesjährige Kartoffel-
ernte ist sehr gut ausgefallen, bedeutend besser
wie im Vorjahre. Ein Vergleich mit den vorjährigen Kar-
toffelpreisen ergibt aber, daß heut der Zentner Kartoffeln
in Solingen nahezu 2 Mark mehr kostet, wie um dieselbe Zeit
im vorigen Jahre. Berücksichtigt man weiter, daß den Land-
wirten im vorigen Jahre keine so billigen Hilfskräfte zur Ver-
fügung standen wie jetzt während des Krieges, so muß man un-
bedingt zu dem Schluß kommen, daß der Engros-Verkauf der
Kartoffeln bereits Spekulanten in die Hände gefallen ist. Es
ist die allerhöchste Zeit, daß die Stadt den Kartoffelbezug selbst
in die Hand nimmt und alle Großhändler, die unverschämte
Preise verlangen, der Armeekommandantur als Wucherer
meldet. Diese dürfte dann, davon sind wir überzeugt, ein recht
ernstes Wörtchen mit dieser Sorte Patrioten sprechen.

10. August 1914

eu 1 1642 berichte über Feind 108

Kreisarchiv Euskirchen, EU I, Bd. 1642: Generalakten des Landrath-Amtes betreffend Kriegszustand im Allgemeinen

Weiterleitung der Aufforderung des 8. Armee-Corps, Festung Köln, vom 08.08.1914 über die direkte Mitteilung von Kenntnissen über den Feind an das Gouvernement in der Festung Köln durch den Landrat von Euskirchen an die Bürgermeister des Kreises.

Die Königliche Regierung ersucht das Gouvernement sehr ergebenst, die unterstellten Landräte und Polizei-Behörden anweisen zu lassen, dem Gourvenement direkt und telegraphisch mitzuteilen, was ihnen vom Feinde bekannt wird.