Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1918
Gewöhnliche Sonntagskleidung für Kommunionkinder genügt.
– Kleidung der Erstkommunikanten. Das
Erzbischöfliche Generalvikariat ersucht die Pfar-
rer und Rektoren, den Kindern im Kommunion-
Unterricht zu sagen und von der Kanzel den
Gläubigen zu verkünden, daß für die Feier
der ersten Kommunion weder besondere Kleider
noch eine bestimmte Farbe der Kleider vorge-
schrieben sind, sondern daß es vollkommen ge-
nügt, wenn die Kinder in ihren gewöhnlichen
Sonntagskleider zur Feier erscheinen.