16. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Dezember 1918

Anordnungen des für Solingen verantwortlichen Generals der zweiten britischen Armee, Herbert Plumer, mit denen viele, das alltägliche Leben einschränkende Verbote erlassen werden.

                            Anordnungen.
   Der Feldmarschall und Oberbefehlshaber der britischen Armeen
hat durch seine Bekanntmachung vom 1. Dezember 1918 befohlen,
daß allen Anordnungen irgendwelcher in seinem Auftrage handelnden
Personen Folge geleistet werden muß.
   Ich, der Oberbefehlshaber der zweiten britischen Armee, im Auf-
trage des Oberbefehlshabers der britischen Armeen handelnd, befehle
hierdruch wie folgt:
                                             1. Wohnhäuser.
   Auf die Innenseite der Haustür von jedem Wohnhause ist eine
Liste anzuschlagen, aus der Namen, Staatsangehörigkeit, Geschlecht,
Alter und Beschäftigung jeder im Hause wohnhaften Person ersicht-
lich sind.
   Das Familienhaupt ist dafür verantwortlich, daß eine solche Liste
in genauer Form angeschlagen wird und daß alle durch Ankunft
bezw. Abgang einzelner Familienmitglieder notwendig gemachten
Aenderungen binnen 3 Stunden nach der Ankunft bezw. Abgang der
betreffenden Person in die Liste eingetragen werden.
   Falls ein Wohnhaus aus mehreren, von verschiedenen Familien
bewohnten Stockwerken besteht, ist eine Sonderliste für jedes Stock-
werk zu führen. Diese Liste ist auf die Innenseite der Tür der Woh-
nung und auch auf die Innenseite der Haustür des Gebäudes anzu-
schlagen. Das Haupt jeder Familie ist für das Anschlagen der Liste
verantwortlich.
   Niemand darf ohne die Erlaubnis der britischen Militärbehörde
seine Wohnung wechseln.

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22. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918

In ganz Deutschland soll es bald „unterirdische Fernsprechleitungen“ geben.

   –  Unterirdische Fernsprechleitungen in ganz
Deutschland. Der Ausbau eines unterirdischen
Fernsprechnetzes durch ganz Deutschland ist von
der Reichspostverwaltung für die Zeit nach dem
Kriege in Aussicht genommen. Die letzten Stö-
rungen im Fernsprechverkehr haben wieder ge-
zeigt, daß die unterirdischen Leitungen das ein-
zig wirksame Mittel sind, um die Verbindun-
gen von den Einflüssen und Zufällen der Wit-
terung unabhängig zu machen. Die Kosten für
die Beschaffung und die Auslegung der Leitun-
gen sind besonders hoch. Es müssen deshalb
zuerst die Verbindungen in Angriff genommen
werden, die besonders in Anspruch genommen
sind und der Entlastung zuerst bedürfen.

8. November 1916

08111916-fernsprechverkehr

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. November 1916

Beschränkungen des Fernsprechverkehrs im Bereich des 8. Armeekorps

Vermischtes.
Schleiden, 6. Nov[ember]. Infolge von verschiedenen

Zeitungsnachrichten war man vielfach zu der Ansicht
gekommen, daß im Bereiche des 8. Armeekorps all-
gemein die Beschränkung im Fernsprechverkehr
aufgehoben worden seien. Diese Nachricht ist jedoch
irrig. In den Oberpostdirektionsbezirken Aachen und
Düsseldorf bestehen die Beschränkungen nach wie vor
weiter. Aufgehoben sind sie lediglich in den in der
Grenzzone des 8. Armeekorps liegenden Teilen der
Oberpostdirektionsbezirke Trier und Koblenz.

27. August 1915

19150827_Spionage_59

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. August 1915

Spionagegefahr durch den Fernsprecher!   

      –  Spionage durch den Fernsprecher. Das
halbamtliche Wolffsche Telegraphen-Bureau ver-
breitet folgende Warnung: Es wird darauf hin-
gewiesen, daß in letzter Zeit verschiedentlich
feindliche Agenten versucht haben, die Stellung
von Truppenteilen dadurch zu ermitteln, daß
sie sich – besonders durch den Fernsprecher –
angeblich im Auftrage höhergestellter Persönlich-
keiten bei Familien nach deren im Felde stehen-
den Angehörigen sowie nach Truppenteil und
Aufenthaltsort erkundigten. Es wird daher
dringend davor gewarnt, in solchen Fällen
irgendwelche Auskunft zu erteilen. Vielmehr
muß versucht werden, durch sofortige Anfrage
bei dem Fernsprechamt festzustellen, von welcher
Seite aus die Anfrage erfolgt ist. Alle auf
diesen Zweig der Spionage bezüglichen Wahr-
nehmungen sind ferner ungesäumt den Polizei-
behörden zu melden.