22. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918

In ganz Deutschland soll es bald „unterirdische Fernsprechleitungen“ geben.

   –  Unterirdische Fernsprechleitungen in ganz
Deutschland. Der Ausbau eines unterirdischen
Fernsprechnetzes durch ganz Deutschland ist von
der Reichspostverwaltung für die Zeit nach dem
Kriege in Aussicht genommen. Die letzten Stö-
rungen im Fernsprechverkehr haben wieder ge-
zeigt, daß die unterirdischen Leitungen das ein-
zig wirksame Mittel sind, um die Verbindun-
gen von den Einflüssen und Zufällen der Wit-
terung unabhängig zu machen. Die Kosten für
die Beschaffung und die Auslegung der Leitun-
gen sind besonders hoch. Es müssen deshalb
zuerst die Verbindungen in Angriff genommen
werden, die besonders in Anspruch genommen
sind und der Entlastung zuerst bedürfen.

19. Februar 1916

19021916beschädigungfernsprecher

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Februar 1916

Bekanntmachung über die Ahndung von Zerstörungen an Fernsprech- und Telegrapheneinrichtungen

Bekanntmachung.
Trotzdem ich in meiner Verfügung vom 15. Mai 1915
(Abtl. 1. c Nr. 1853) auf die ganz besonders hohe militärische
Bedeutung des Fernsprech- und Telegraphenbetriebes während der
Kriegszeit aufmerksam gemacht habe, haben die Klagen über Be-
schädigungen von Fernsprech- und Telegraphenanlagen nicht nur
nicht abgenommen, sondern in letzter Zeit sogar eine Zunahme
erfahren.
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13. August 1915

19150813_Telegraphen_46

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. August 1915

Telekommunikationsanlagen werden mutwillig zerstört.

    –   Schutz den Telegraphen- und Telephon-
anlagen. Zu wiederholten Malen ist den Kin-
dern der oft von ihnen verübte Unfug der Be-
schädigung von Telegraphen- und Telephonan-
lagen verboten worden. Die durch Kinder ver-
übten Beschädigungen sind meist zurückzuführen
auf Zertrümmern von Isolatoren mittels Stein-
würfe und durch Auflassen von Papierdrachen
in der Nähe von Leitungen. Das Auflassen
der Papierdrachen ist in der Kriegszeit gänzlich
verboten. Die Eltern werden gut daran tun,
ihre Kinder während der Ferien häufig an
dieses Verbot zu erinnern.

5. Juni 1915

05061915Fernsprecher

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Juni 1915

Bekanntmachung über den besonderen Schutz von Fernsprech- und Telegraphenanlagen

Bekanntmachung.
Die Sicherheit des Fernsprech- und Telegraphen-
betriebes ist von ganz besonderer militärischer Be-
deutung. Es ist daher Pflicht eines Jeden, durch
Belehrung und Beaufsichtigung, insbesondere der
Jugend, daran mitzuhelfen, dass dem Unfuge der
Beschädigung derartiger Anlagen baldigst ge-
steuert wird.
Jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung
von öffentlichen zwecken dienenden Fernsprech-
oder Telegraphenanlagen wird gemäss § 9b des
Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni
1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft,
sofern nach den allgemeinen Strafgesetzen keine
höhere Strafe verwirkt ist. Der Versuch der
Beschädigung wird wie die vollendete Tat bestraft.
Coblenz, den 15. Mai 1915.
Der Kommandierende Genaeral des VIII. Armeekorps.
von Ploetz, General der Infanterie.