Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Mai 1918
Die Erweiterung einer Bekanntmachung zum Ausbau und Ablieferung von Stücken aus Kupfer, Messing usw. bezüglich des Austausches von Fenstergriffen.
Auswechslung von Fenstergriffen. Die
Bekanntmachung M. 8./1. 18 K. R. A. vom
März 1918, betreffend Einrichtungsgegen-
stände aus Kupfer, Messing, Nickel, Alumi-
nium, Zinn usw., verlangt den Ausbau und die
Ablieferung aller Stücke, die entbehrlich oder
leicht ersetzbar sind. Dabei wurden die Griffe
von Baskülverschlüssen an Fenstern zunächst
ausgenommen. Inzwischen hat sich jedoch die
Notwendigkeit herausgestellt, auch diese Griffe
in die Enteignung einzubeziehen. Sie sind
deshalb den mit der Durchführung der Be-
kanntmachung beauftragten Behörden mit zu
melden. Es empfiehlt sich, den Ausbau und die
Ablieferung aller abnehmbaren Fenstergriffe
nicht aufzuschieben.