1. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 1. Mai 1918

Die Erweiterung einer Bekanntmachung zum Ausbau und Ablieferung von Stücken aus Kupfer, Messing usw. bezüglich des Austausches von Fenstergriffen.

Auswechslung von Fenstergriffen. Die
Bekanntmachung M. 8./1. 18 K. R. A. vom
März 1918, betreffend Einrichtungsgegen-
stände aus Kupfer, Messing, Nickel, Alumi-
nium, Zinn usw., verlangt den Ausbau und die
Ablieferung aller Stücke, die entbehrlich oder
leicht ersetzbar sind. Dabei wurden die Griffe
von Baskülverschlüssen an Fenstern zunächst
ausgenommen. Inzwischen hat sich jedoch die
Notwendigkeit herausgestellt, auch diese Griffe
in die Enteignung einzubeziehen. Sie sind
deshalb den mit der Durchführung der Be-
kanntmachung beauftragten Behörden mit zu
melden. Es empfiehlt sich, den Ausbau und die
Ablieferung aller abnehmbaren Fenstergriffe
nicht aufzuschieben.

2. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Juni 1917

Beschlagnahmung von Tür- und Fenstergriffen

Vermischtes.
Schleiden, 31. Mai. Die Beschlagnahme der
Tür- und Fenstergriffe muß im vaterländischen Interesse
in etwa drei oder vier Monaten erfolgen. Die Be-
hörden werden bei größtem Entgegenkommen gegen
die Hausbesitzer für ganz Deutschland einheitliche
schwarze Ersatz-Klingen und Griffe nicht nur
liefern, sondern auch anbringen lassen. Den Haus-
wirten ist es freigestellt, sich nach ihrem Geschmack
auch andere Ersatzstücke zu beschaffen.

30. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Mai 1917 

Tür- und Fenstergriffe aus Metall werden bald beschlagnahmt.  

      –  Die Beschlagnahme der Tür- und Fen-
stergriffe muß im vaterländischen Interesse
in etwa drei oder vier Monaten erfolgen.
Die Behörden werden bei größtem Entgegen-
kommen gegen die Hausbesitzer für ganz
Deutschland einheitlich schwarze Ersatz-Klein-
ken und -Griffe sogleich nach Entfernung der
bisherigen Klinken und Griffe nicht nur lie-
fern, sondern auch anbringen lassen. Den
Hauswirten ist es freigestellt, sich nach ihrem
Geschmack auch andere Ersatzstücke zu be-
schaffen.