7. Juli 1915

07071915gebrauchtemilitärkarren

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. Juli 1915

Verkauf von kriegsunbrauchbaren Fahrzeugen

Bekanntmachung.
Betrifft: Verkauf von alten Fahrzeugen.
Beim Traindepot des 8. Armeekorps in Ehrenbreit-

stein ist eine große Menge aus dem Felde zurück-
geschickter, nicht mehr kriegsbrauchbarer Fahrzeug
(4rädrige Bauernwagen und 2rädrige schwere Karren)
sowie alte Geschirre, hauptsächlich Bauernkumte, ein-
gegangen. Die Feldzeugmeisterei, Traindepot-Inspektion,
hat den Verkauf dieser Fahrzeuge u[nd] s[o] w[eiter] angeordnet,
und zwar sollen als Käufer nur Landwirte und Ge-
werbetreibende zugelassen werden.
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8. Juni 1915

BAST_08_06_1915_B

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juni 1915

Damit auch kleinere Firmen an Heereslieferungen beteiligt werden können, sollen die Handelskammern eine Vermittlungs-Organisation aufbauen.

                  Heereslieferungen durch die
                           Handelskammern.
   An die Handelskammern hatte die Feldzeugmeisterei ein
Rundschreiben gerichtet, in dem angeregt wurde, daß sie ge-
gegebenenfalls Heereslieferungen übernehmen möchten,
damit auch kleinere Firmen berücksichtigt werden kön-
ten. Der preußische Handelsminister hat aus besonderem An-
laß sich hierzu folgendermaßen ausgesprochen:
   Einige Handelskammern glauben in dem Rundschreiben der
Feldzeugmeisterei betreffend die Mitwirkung der Handels-
kammern bei der Verteilung von Heereslieferungen einen
Widerspruch mit den in meinem Runderlasse vom 29. März
aufgestellten Grundsätzen zu finden. Diese Annahme trifft
nicht zu. Wie mir vom Kriegsminister bestätigt wird, kommt
es der Feldzeugmeisterei nur darauf an, kleineren Firmen
die Beteiligung an größeren Bestellungen der Heeresverwal-
tung zu ermöglichen. Sie legt dabei kein entscheidendes Gewicht
darauf, daß die Handelskammern selbst als Großunternehmer
auftreten oder der Heeresverwaltung gegenüber privatrechtlich
die Gewähr für eine sachgemäße und pünktliche Lieferung über-
nehmen. Eine solche Beteiligung der Handelsvertretungen
würde allerdings mit der in meinem Runderlaß gekennzeich-
neten Stellung der Handelskammern und ihrer Befugnis zur
Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben nicht vereinbar sein.

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