Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 12. Juni 1918
Ein Mann aus Erfurt wird milde verurteilt, weil es als entlassener Soldat noch seine Uniform trug.
– Zur Warnung für entlassene Soldaten
diene folgendes: Viele entlassene Soldaten
pflegen, da es ihnen an einem Zivilanzug
fehlt, die Unform noch weiter zu tragen. Dies
tat auch ein Mann aus Erfurt. Als er eines
Tages auf der Straße einen Offizier nicht vor-
schriftsmäßig grüßte, entdeckte dieser, daß er
einem vom Militär Entlassenen vor sich hatte.
und erstattete Anzeige wegen unbefugten Tra-
gens einer Uniform. Dem Mann ging ein
Strafbefehl in Höhe von 50 Mark zu. Das
Schöffengericht aber setzte die Strafe auf das
Mindestmaß auf 3 Mark herab, da der Ange-
klagte, dem ein Zivilanzug fehlte, sich in einer
gewissen Notlage befand. Die Erlaubnis des
Bezirkskommandos zum Weitertragen der Uni-
form wäre unbedingt, so schreibt die „Dorfztg.“
erforderlich gewesen.