5. Juni 1915

5.Juni Feldpost Teil 15.Juni Feldpost Teil 2

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 5.6.1915

Information und Hinweise für den Paketdienst der Post zum Verschicken von Feldpaketen.

Der Feldpaketdienst.
OPD. Bei der Versendung von Paketen an
mobile Truppen handelt es sich um eine
militärische Einrichtung. Die Beteiligung
der Postverwaltung beschränkt sich darauf, die
Pakete anzunehmen und den in der Heimat be-
findlichen Militär-Paketdepots auszu-
händigen. Die bei den heimischen Postanstalten
aufgelieferten Pakete dürfen bis 10 Kilogramm
schwer sein. Das Porto beträgt 5 Pf[enni]g für das
Kilogramm, mindestens jedoch 25 Pf[enni]g. Größere
Güter im Gewicht über 10 bis 50 Kilogramm
sind bei den Eisenbahn-Eilgut- und
Güterabfertigungen aufzuliefern; dabei
sind die Frachtkosten (nebst 25 Pf[enni]g Rollgeld) im
voraus zu entrichten. Mit der Weiterleitung
der Pakete von den Militär-Paketdepots nach
dem Felde und der Zustellung an die Truppen
hat die Post nichts zu tun, dies liegt vielmehr
in den Händen der Heeresver-
waltung. Weiterlesen