Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. April 1917
Saatkartoffeln dürfen nur als Pflanzkartoffeln Verwendung finden
Kartoffelpflanzung.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die
in kurzem zur Ausgabe gelangenden Saatkartoffeln nur als
Pflanzkartoffeln verwendet werden dürfen. Wer hiergegen ver-
stößt, versündigt sich am Vaterlande und macht sich strafbar.
Es wird eine scharfe Kontrolle darüber stattfinden, ob die ver-
langte Menge auch wirklich alle zur Saat verwendet worden
ist. Von der verlangten Menge wird der Ertrag einer Mittel-
ernte bei der im Herbste stattfindenden Ausgabe von Speise-
kartoffeln in Anrechnung gebracht werden. Die Ausgabe der
Saatkartoffeln wird noch bekannt gemacht.
Wald, den 17. April 1917.
Der Bürgermeister. J. V.: Franzen.