10. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1918

Fehlverhalten des Solinger Schöffengerichts – Russisch-Polnische Arbeiter dürfen nach Ansicht der „Bergischen Arbeiterstimme“ nicht mehr als feindliche Ausländer betrachtet werden.

   Solingen. Sind russisch-polnische Arbeiter noch
feindliche Ausländer? Das hiesige Schöffengericht behan-
delt die russisch-polnischen Arbeiter noch immer als feindliche Aus-
länder, indem es die Verordnungen des Generalkommandos, die
diese betreffen, in Anwendung bringt und infolgedessen zu Be-
strafungen kommt, die unseres Erachtens nicht berechtigt sind. Durch
den Frieden von Brest-Litowsk, der jetzt auch von beiden ver-
tragschließenden Staaten ratifiziert ist, sind die Russen aus der Zahl
unserer Gegner ausgeschieden. Aber auch ohne diesen Frieden sind
die aus dem früheren Russisch-Polen stammenden Leute keine feind-
lichen Ausländer mehr, weil von den Mittemächten die Unab-
hängigkeit Polens anerkannt worden ist. Der Standpunkt des hie-
sigen Schöffengerichts scheint uns weder staatsrechtlich noch juristisch
irgendwie haltbar.

21. Oktober 1917

Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorfer Sonntagsblatt, kirchlicher Anzeiger der evangelischen Gemeinden zu Düsseldorf, Nr. 42, S. 498, 21. Oktober 1917.

Bezifferung der Gesamtkriegskosten aller Länder

Die Gesamtkriegskosten aller Länder wurden am
1. Oktober 1916 nach einer Berechnung des Reichsschatzsekretärs
auf rund 250 Milliarden Mark beziffert. Sie sind dement-
sprechend am 1. Oktober 1917 auf rund 460 Milliarden Mark zu
veranschlagen. So furchtbar diese Ziffer anmutet, so bildet es
doch für uns einen gewissen Trost, daß von dem angegebenem
schwindelhohen Betrage nur etwa ein Drittel auf die Zentral-
mächte, dagegen zwei Drittel auf die Feinde entfallen.

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23. Oktober 1915

1915 10 23

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. Oktober 1915

Wohnortwechsel von Ausländern ist nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde erlaubt

Hilden, 23. Okt. Vor einigen Monaten ist eine Bekanntmachung erlassen worden, nach der feindliche Ausländer ihren Wohnort nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde wechseln dürfen. Die Italiener, welche beim hiesigen Bahnbau Verwendung fanden, waren auf diese Bestimmung aufmerksam gemacht worden. Trotzdem verlegte der Italiener Giovannio Chilese seinen Wohnort von Hilden nach Solingen, ohne um eine Erlaubnis hierzu eingekommen zu sein. Von der Strafkammer wurde er gestern zu einem Monat Gefängnis verurteilt.

17. Oktober 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. Oktober 1915

Zum Jahrestag der Völkerschlacht 1813 macht man sich Gedanken über seine Feinde.

    – Der 18. Oktober, bis zu Kriegsbeginn ein
nationaler Gedenktag ersten Ranges, der im
Jahre 1913 als hundertjähriger Erinnerungs-
tag der Völkerschlacht bei Leipzig eine beson-
ders würdige und weitgehende Feier fand, muß
jetzt, während des Weltkrieges, ganz andere Ge-
danken in uns auslösen. Wohl ist heute noch
der Hauptfeind unseres Vaterlandes der gleiche
wie vor 102 Jahren und wird es allem An-
schein nach ewig bleiben, denn deutsche Gerad-
sinnigkeit und welsche Prahl- und Rachesucht
werden niemals sich zu gedeihlicher Arbeit an
gemeinsamen Ewigkeitsidealen zusammenschmie-
den lassen. Aber wie hat sich im übrigen das
Verhältnis Deutschlands zu seinen damaligen
Freunden verschoben? Rußland, in dessen Rie-
seneinsamkeiten damals die unersättlichen Er-
oberungsgelüste des ersten Napoleon ruhmlos
versandeten und zerschellten, opfert heute den
unwürdigen Nachkommen des immerhin welt-
geschichtlich bedeutenden Frankreichs von damals
seine Menschenmassen in rücksichtslosestem Raub-
bau, ohne für eine solche Politik etwas anderes
als verhetzte Rassengegensätze anführen zu kön-
nen. England aber, damals ein Freund des
deutschen Befreiungsgedankens, steht heute
gleichfalls auf der Gegenseite. Es ist eben
Englands Politik, alles zu bekämpfen, was
neben dem Reiche der hochnäsigen Briten sonst […] 

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20. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1915

Gefängnis für einen Italiener, der sich als „feindlicher Ausländer“ unerlaubter Weise von seinem Wohnort entfernt hatte

Solingen. Feindliche Ausländer, die sich im
Deutschen Reiche aufhalten, dürfen während des Belagerungs-
zustandes ihren Wohnort ohne polizeiliche Erlaubnis nicht ver-
lassen oder wechseln. Der Viehwärter Giovanni G. von hier,
ein Italiener, der gegen diese Verordnung verstoßen hat, wurde
gestern von der Elberfelder Strafkammer zu 10 Tagen Ge-
fängnis verurteilt.