5. April 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 5. April 1917

Gedanken zum Karfreitag 1917

Karfreitag.

Das Zeichen des erhabensten Kampfes und Sieges,
den die Welt gesehen hat, ist das Kreuz. Mag das eine
Opfer von Golgatha gegen die Hunderttausende schmerz-
licher Opfer anscheinend verschwinden, die graue Vergangen-
heit verblassen vor dem blutigroten Schrecken der Ge-
genwart, das eine Opfer heiligt sie alle, die auf Schlacht-
feldern zu Land und zur See, in Lazaretten, im Elend
der Gefangenschaft fürs Vaterland gebracht werden. Weiterlesen

27. Dezember 1916

1916-12-27-01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 27 Dezember 1916

Über die Kriegsweihnacht 1916 in Hilden

Hilden, 27. Dez. Nach dem Feste. Am Heilig-
abend und ersten Feiertag raste der Sturm durch die
Fluren, rüttelte an Läden, Fenstern, Dächern, brach alters-
schwache Aeste und peitschte den Regen gegen die Häuser.
Am zweiten Weihnachtstage lachte Frühlingssonnenschein.
Das war das äußerliche Gepräge der Weihnachtstage.
Ganz anders, wie es sich die Phantasie ausmalt und es
uns in den Märchen beschrieben wird. Es war ein echtes
Kriegsweihnachten dieses Christfest des Jahres 1916. Es
war, als wenn uns der brausende Regensturm erst noch-
mals daran erinnern müßte, daß das Weihnachtsfest, das
in vergangenen Jahren der Veräußerlichung anheimzu-
fallen drohte, so recht als ein Familienfest zu betrachten
sei, bei denen man sich um den Christbaum am eigenen
Herd schart. So ist es wohl in den meisten Familien, in
stiller Erinnerung an unsere Krieger draußen in Wind und
Wetter, gewesen. Auch der Gabentisch scheint zumeist reich-
lich bedeckt gewesen zu sein. In den meisten Fällen waren
es praktische Dinge, für Haushalt, Beruf und Kleidung
und auch für den Magen, in zweiter Linie eine Freude für
die Kinder, die den eigentlichen Weihnachtszauber erst
in ein Heim zu tragen vermögen. Noch am Heiligabend
scheint auch hier in Hilden sehr umfangreich eingekauft
worden zu sein. Denn allenthalben sah man paketb[…]
Leute, und auch die Geschäftsleute sagen aus, daß der
Umsatz sehr gut gewesen sei. Viele Einkäufe mögen auch
in der Hoffnung des Friedenswähnen gemacht worden sein.
Möge deshalb nach dem verregneten Weihnachten der Son-
nenschein des zweiten Weihnachtstages auch weiterhin fol-
gen und nach dem dritten Kriegsweihnachten Friedens-
freude mit dem Frühlingsläuten in das Land ziehen.

23. Dezember 1916

1916-12-23

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23 Dezember 1916

Für die Feiertage sind im Hildener Theater auch Vorstellungen für Kinder geplant

Hilden, 23. Dez. Für die morgen und an den
zwei Weihnachtstagen stattfindenden Vorstellungen hat das
Hildener Theater in der Zusammenstellung der Vor-
führungsfolgen dem Begehren der vielen Kinofreunde
Rechnung getragen. Auch eine Kindervorstellung
findet statt, für welche die Zeit von 2 bis 3 Uhr am zweiten
Weihnachtsfeiertage festgesetzt wurde. Die Vorstellungen
bringen Schauspiele, Dramen, Lustspiele, interessante
Handlungen aus dem Felde und anderes mehr. Aus dem
umfangreichen Programm heben wir das Schauspiel ,, Die
Bretter, die die Welt bedeuten“, die spannende Hand-
lung „Der Spieler“, „Die Verlobung im Felde“, eine
lustige Geschichte unserer Feldgrauen, „Max als Mode-
könig“ und „Die Denkmalsenthüllung“ hervor, die einige
Perlen köstlichsten Humors sind.

29. Januar 1915

1915 01 29

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. Januar 1915

Die Arbeiter in Bäckereien dürfen von jetzt an Sonntags, bis 12 Uhr mittags, beschäftigt werden. Diese Ermächtigung gilt allerdings nur, wenn jedem von ihnen mindestens an jedem dritten Sonntag die erforderliche Zeit für den Besuch des Gottesdienstes freigegeben ist.

Hilden, 20 Januar. Ueber die Sonntagsruhe in den Bäckereibetrieben wird noch gemeldet: Der Handelsminister hat die Regierungspräsidenten ermächtigt, bis auf weiteres an Sonn- und Festtagen die Beschäftigung von Arbeitern in Bäckereien bis 12 Uhr mittags unter der Bedingung zu gestatten, daß jedem Arbeiter mindestens an jedem dritten Sonntage die zum Besuche des Gottesdienstes erforderliche Zeit freizugeben ist. Diese Anordnung würde dazu führen, daß in Bäckereien – ebenso wie in Konditoreien – an Sonn- und Festtagen vormittags nach Beendigung der nächtlichen Betriebsruhe, also frühestens von 7 Uhr morgens ab, bis 12 Uhr mittags gearbeitet werden darf. Aus dem vorerörterten Grunde ermächtigt der Handelsminister die Regierungspräsidenten außerdem, soweit ein Bedürfnis dazu hervortritt, das Ansetzten des Sauerteigs für Roggenbrot am Sonntag abend durch einen Arbeiter in jeder Bäckerei höchstens während einer Stunde (etwa von 6 bis 7 Uhr) zuzulassen.