Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1918
Zuschüsse wegen unfreiwilliger Feierschichten infolge Kohlenmangels sollen an Rüstungsbetriebe ausgezahlt werden
Bekanntmachung
betr[effend]
Entlohnung der Arbeiter bei unfreiwilligen
Feierschichten infolge Kohlenmangels.
Kriegswichtige Betriebe der Rüstungs- und
Ernährungs-Industrie, welche an ihre Arbeiter
Entschädigungen für Feierschichten gezahlt haben,
die infolge von Kohlenmangel entstanden sind,
werden ersucht, etwaige ausführlich begründete
Anträge auf Zahlung von Zuschüssen möglichst
bald, spätestens aber bis zum 12. d[iese]s M[ona]ts beim
Oberbürgermeisteramt einzureichen.
Die Gewährung von Zuschüssen kommt nur in
Betracht bei Einstellung oder Beschränkung der
Arbeit in der Zeit vom 2. Januar bis 31. März
1918, soweit diese unmittelbar oder mittelbar durch
Kohlenmangel herbeigeführt worden ist.
Solingen, den 5. April 1918-
Der Oberbürgermeister: Dicke.