22. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 22. August 1918

Zum Thema Kriegstrauungen

Hilden, 22. August . Kriegstrauungen. In
weiterem Verfolg des Erlasses vom 7. Januar 1918 ist
die Befugnis zur Erteilung des Heiratserlaubnis gemäß
Zimmer 7 der Heiratsverordnungen für kriegsgefangene und
in neutralen Ländern internierte Unteroffiziere und Ge-
meine des Friedensstandes des preußischen Heeres den Ver-
tretern des Kriegsministeriums in Kriegsgefangenenange-
legenheiten bei der Kaiserlich Deutschen Gesandtschaften
in Bern, im Haag und in Kopenhagen für die in der
Schweiz bzw. Holland und Dänemark oder Norwegen be-
findlichen Mannschaften übertragen worden. im Einver-
nehmen mit dem Königl. Bayerischen, Sächsichen und
Württembergischen Kriegsministerium ist auch für die Un-
teroffiziere und Gemeinen dieser Kontingente die gleiche
Befugnis nach den für die geltenden Bestimmungen auf
die genannten Vertreter des preußischen Kriegsministe-
riums übertragen worden.

12. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 12. Juli 1918

“Die Moral geht immer mehr in Trümmern”

Hilden, 12. Juli. Einbruch. In der Nacht vom
Mittwoch zum Donnerstag stiegen bis jetzt unbekannte
Diebe in die Wohnung von zwei armen Familien an der
Hülsenstraße ein. Die Diebe nahmen den Leuten die
geringen Lebensmittel wie Brot, Mehl und Fleischwaren
weg, die sie sich am Abend vorher eingekauft hatten. Dieser
Diebstahl, der die Schädigung armer Leute zum Ziele
hatte, ist ebenso gemein wie der kürzliche, wenig erfolg-
reiche Einbruch im hiesigen Krankenhaus, wobei die Le-
bensmittelvorräte für die Kranken geplündert werden soll-
ten. Die Moral geht immer mehr in Trümmer.

26. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1918

Über Kriegerverbände, Kriegsbeschädigte, Familienunterstützung und den Kyffhäuser-Bund

                Kriegervereine und Kriegsbeschädigte.
   Man sieht die Felle fortschwimmen und bemüht sich, nämlich die
Kriegervereine, um die Kriegsbeschädigten. Es gab ihnen zu denken,
daß sich die heimkehrenden Krieger um die Kriegervereine nicht
kümmerten und eigene Organisationen mit ganz anderem Geiste
schufen. Aus dieser Stimmung heraus hat der Vorstand des
Preußischen Landes-Kriegerverbandes in einer Eingabe an den
Staatssekretär des Reichsamts des Innern angeregt, daß die
Familienunterstützung für die Kriegsteilnehmer bei Ende
des Krieges nicht sofort mit der Entlassung auf-
hören, sondern auch noch einige Zeit nach der Entlassung aus dem
Heeresdienste weitergezahlt werde.

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7. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Mai 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfeausschuss, wo insbesondere die Rolle von Kühen als Fleisch- oder Milchlieferant beraten wurde. Auch die Kartoffelversorgung war ein Thema.

      Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Gestern nachmittag trat der Kriegshilfsausschuß zu seiner monat-
lichen Sitzung zusammen. Der Vorsitzende teilte zunächst die Summen
mit, die die Stadt an Unterstützungen im letzten Monat ausgegeben
hat. Unterstützt wurden 3071 Ehefrauen, 5729 Kinder und 718
Eltern von Kriegsteilnehmern. Die Familienunterstützung betrug
im Monat April 289 930 Mark. Für Mietsbeihilfen wurden 63 890
Mark ausgegeben. Bisher wurde für Schuhe und Kleider an die
Angehörigen von Kriegsteilnehmern die Summe von 1 298 242 Mark
verwandt, das ist im Monatsdurchschnitt 40 570 Mark. In der
letzten Sitzung der Armenkommission wurde darüber Beschwerde ge-
führt, das Auswärtige, besonders aus Remscheid, hier Magermilch
in großen Mengen einkaufen. Dagegen ist die Polizei eingeschritten
und hat, wie Polizeiinspektor Kircher bemerkte, notgedrungen ein
Verbot erlassen, denn die Magermilch wird den Gemeinden jetzt auch
angerechnet.

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12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfeausschuss. Vor allem die Lebensmittelversorgung stand im Mittelpunkt der Tagesordnung.

          Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   In der gestrigen Sitzung führte in Abwesenheit des Oberbürger-
meisters Herr Kommerzienrat Wolters den Vorsitz. Zunächst
wurden die Summen bekanntgegeben, die im Monat Februar für
Kriegshilfe ausgegeben worden sind. Für Familienunterstützung
waren 289 904,31 Mark. Die Mietsbeihilfe erforderte den Be-
trag von 60 754,15 Mark. Unterstützungsberechtigt waren 3054
Frauen, 711 Eltern und 5682 Kinder. Für Kleider und Schuhe
wurden insgesamt seit September 1915 ausgegeben 1 195 795,94 Mark.
   Der Vorsitzende gab dann bekannt, daß auch für Solingen
eine Fürsorgevermittlungsstelle für die in der Industrie
beschäftigten Frauen und Mädchen eingerichtet worden ist. Es handelt
sich hauptsächlich um die Einrichtung von Krippen, Säuglingspflege
usw.

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30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Bekanntmachung über die Wiedereröffnung der Hildener Volksküche

Volksküche.
Die städtische Volksküche wird am 4. Februar 1918

wieder eröffnet. Die Benutzung ist in erster Linie
kinderreichen Familien, dann Kriegerfami-
lien und Armenunterstützungsempfängern
gestattet. Der Preis für das Eintopfgericht beträgt
50 Pfennig, für Personen, die Kriegsunterstützung er-
halten oder sich als Armenunterstützungsempfänger aus-
weisen, 40 Pfennig. Speisen werden nur gegen Ab-
gabe von Gutscheinen verabfolgt, die am Donnerstag
und Freitag jeder Woche (zunächst am Donners-
tag und Freitag dieser Woche), vormittags von 9 bis
12 Uhr und nachmittags von 2 ½  bis 5 Uhr im Bureau
des Einwohnermeldeamtes  (Kaiser-Wilhelm-Str.
Nr. 44) gegen Barzahlung verkauft werden. Die Karten
werden immer nur für eine ganze Woche – nicht ein-
zelne Tage – ausgegeben. Rückvergütung unbenutzter
Karten findet nicht statt.
Fleisch- und Brotkarte, Kartoffelkarte, bei Krieger-
familien ferner die Ausweiskarte, sind bei der Bestellung
der Gutscheine für die Volksküche mitzubringen. Per-
sonen, welche die vorgenannten Karten nicht sämtlich
vorlegen, erhalten keine Gutscheine.
Für Kinder unter sechs Jahren werden nur halbe
Portionen verabfolgt.
Hilden, den 29. Januar 1918.
Der Bürgermeister. Heitland.

12. September 1917

Vorderseite Rückseite

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Regelung der Bezüge der Angehörigen der zu dem Waffendienste einberufenen Beamten, Angestellten und Arbeiter, Nr. 8626.

Anweisung des Direktors der Landesbank der Rheinprovinz zur Erhöhung der monatlichen Unterstützungszahlung an die Ehefrau des Hilfsboten Eich aufgrund des Familienzuwachses. Weiterlesen

30. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1917

Die Landesversicherungsanstalt „Rheinprovinz“ und der Spar- und Bauverein Solingen ermöglichen kinderreichen Familien angemessenes Wohnen.

Mietsbeihilfen für kinderreiche Familien.
   Die Beschaffung geeigneter und genügend großer Woh-
nungen für kinderreiche Familien scheitert in sehr
vielen Fällen an der Kostenfrage. Infolge ihrer ungünstigen
wirtschaftlichen Lage können viele kinderreiche Familien in den
meisten Fällen den für eine genügend große Wohnung er-
forderlichen Mietspreis nicht aufbringen. Der Vorstand der
Landesversicherungsanstalt „Rheinprovinz“, der
sich bisher schon große Verdienste auf dem Gebiete der Woh-
nungsfürsorge erworben, hat nun zusammen mit den gemein-
nützigen Bauvereinen einen neuen Weg beschritten,
um hier Abhilfe zu schaffen. Sofern die Bauvereine sich ver-
pflichten, den in ihren Häusern wohnenden kinderreichen Fa-
milien einen nach der Größe der Familie erforderlichen weitern
Wohnraum zur Verfügung zu stellen, zahlt die Landes-
versicherungsanstalt eine Mietsbeihilfe.

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8. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Mai 1917

Bericht von einer Sitzung des erweiterten Kriegshilfsausschusses Solingen

            Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Der erweiterte Kriegshilfsausschuß für die Stadt Solingen
hielt gestern nachmittag im Stadtverordnetensitzungssaale wieder eine
Sitzung ab. Den Vorsitz führte Oberbürgermeister Dicke. Der Vor-
sitzende teilte mit, daß dem Polizeiinspektor Kircher in Anerkennung
seiner Verdienste um die Ernährung der Bevölkerung das Ver-
dienstkreuz für Kriegshilfe verliehen worden ist. Der
Vorsitzende sprach Herrn Kircher seine Glückwünsche aus.

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22. April 1917

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Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Besatzung und Verschiedenes, Nr. 8626

Der Bürogehülfe Otto Heick bittet den Landeshauptmann, weiterhin einen Teil seines Lohnes zur Unterstützung seiner verwitweten Mutter und kranken Schwester auszuzahlen.

Galkhausen, den 9. Mai 1917.
K.[urzer] H.[and] dem Herrn Landeshauptmann
zu Düsseldorf
nebenstehendes Gesuch des Bürogehülfen Heick befürwortend vorgelegt, mit der Bitte um Entscheidung wieviel % als Unterstützung von seinem Einkommen monatlich nach der Verfügung vom 31.8.14 I A. 12636 an die Mutter gezahlt werden soll.
Heick unterstützte nach beil.[iegender] Bescheinigung des Bürgermeisteramtes zu Andernach seine Mutter und eine kranke Schwester.
Er hat ein jährliches Einkommen von 1900 Mark. Er ist ledig.
Der Direktor:

Düsseldorf, 19./5.17
1. G. R. – 1 Anl.[age]
Der Direktion der Prov[inzial] Heil- und Pflegeanstalt Galkhausen mit der Mitteilung zurückgesandt, daß ich damit einverstanden bin, daß dem Heick 30% seiner Vergütung als Familienunterstützung gezahlt werden
2. Nach Wiedereingang zu den Akten.

22. Oktober 1916

19161022_Sohn_455

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Oktober 1916

Information über den Erlass des Kriegsministers, dass die letzten noch lebenden Söhne oder Angehörigen einer Familie nicht mehr an die vorderste Front entsendet werden.

      –       Der letzte Sohn. Aus einem Antwort-
schreiben des Kriegsministers an den Reichs-
tagsabgeordneten Erzberger geht hervor, daß
schon seit längerer Zeit Anträgen von Fa-
milien, von denen schon mehrere Söhne oder
Familienmitglieder gefallen sind, den letzten
noch lebenden Sohn oder sonstigen Ange-
hörigen nicht mehr in der vordersten Front
zu verwenden, soweit irgend angängig, in
wohlwollender Weise im Wege der Kom-
mandierung oder Versetzung Rechnung ge-
tragen worden ist. Eine dahingehende An-
weisung sei auch allen militärischen Behör-
den im Felde zugegangen.

23. Mai 1916

1916 05 23

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. Mai 1916

Der Tod eines Kleinkindes, lässt wieder den Wunsch nach einer geregelten Lebensmittelversorgung laut werden

Hilden, 23. Mai. Das drei Jahre alte Söhn-
chen der Familie E. in der Elberfelderstraße wurde gestern
vormittag das Opfer eines bedauerlichen Unglücks-
falles. Die Mutter, welche morgens Einkäufe besorgte
und das Kind nicht mitnehmen konnte, mußte dieses in der
Wohnung zurücklassen. Unterdessen beschäftigte sich das
Kind mit Feuer, wobei das Bett in Brand geriet und
der Knabe schwere Brandwunden erlitt. Zwei Stunden
nach Einlieferung des Kindes in das hiesige Krankenhaus
ist es seinen schweren Brandwunden erlegen. Der be-
dauerliche Vorfall wird vielen Müttern eine Warnung
sein. Er wird zugleich aber auch den Wunsch erneut
laut werden lassen, man möge hier den Verkauf von
Lebensmitteln so regulieren, daß die Frauen in den Mor-
genstunden den Haushaltungen nicht zu lange ferngehalten
werden. Die Gemeinden Haan und Wald haben in dieser
Hinsicht ein gutes Beispiel gegeben.

23. April 1916

19160423_Wohnungsfürsorge_291

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. April 1916

Wohnungen für kinderreiche Familien sind Mangelware.

  –  Wohnungsfürsorge für kinderreiche
Familien. Der Verwaltungsrat des Rhei-
nischen Vereins für Kleinwohnungswesen in
Düsseldorf hat sich in seiner letzthin abge-
haltenen Sitzung u. a. mit der Wohnungs-
fürsorge für minderbemittelte kinderreiche
Familien befaßt. Er betrachtet sie als eine
außerordentlich dringliche Aufgabe, zu deren
Lösung ein doppeltes erforderlich ist: die
Bereitstellung ausreichend großer und ge-
sunder Wohngelegenheiten, am besten in ein-
fachen Kleinhäusern mit Gärten, und das
Eingreifen öffentlicher oder öffentlich unter-
stützter Einrichtungen, insbesondere zur Er-
leichterung der Mietlasten, gegebenenfalls
auch zur Unterbringung und Beschäftigung
der Kinder während des Tages (Kinderhorte,
Spielplätze und ähnl.) Die gemeinnützige
Bautätigkeit, die sich kinderreicher Familien
auch bisher schon besonders angenommen
hat, ist allein nicht in der Lage, diese Woh-
nungsfürsorge in dem erforderlichen Um-
fange durchzuführen.

29. Januar 1916

BAST_29_01_1916_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1916

Leichlingen: Forderung nach gerechter, Familien nicht benachteiligende Verteilung der Butter

Leichlingen. Ungerechte Verteilung der
Butter. Die Art, wie in unserer Gemeinde die Verteilung
der von der Verwaltung bezogenen Butter vorgenommen wird,
ist wohl die unglücklichste, die man sich denken kann. Die
Butter wird, wie auch in den anderen Gemeinden, gegen Vor-
zeigung der Brotkarte abgegeben. Eine alleinstehende Person
erhält wöchentlich ½ Pfund, während eine Familie von fünf
Köpfen nur 1 Pfund bekommt. Ein Pfund Butter erhält aber
auch eine Familie von 8 oder 9 Köpfen. Erst, wenn die Fa-
milie 10 Personen stark ist, erhöht sich der Butteranteil sofort
um das Doppelte und beträgt dann 2 Pfund. So kommt es
denn, daß die Junggesellen und die alleinstehenden Jungfrauen
verhältnismäßig in Butter schwelgen können, während die
glücklichen Besitzer großer Familien mit Weib und Kindern
Marmelade oder Rübenkraut essen müssen. Warum wird in
unserer Gemeinde nicht in derselben Weise die Butter verteilt,
wie in den Gemeinden des oberen Kreises, wo jeder ¼ Pfund
auf die Woche erhält. Abhilfe täte hier not.

14. Januar 1916

19160114_Unterstützung_198

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Januar 1916 

Eine Bekanntmachung des Kriegsministeriums bezüglich der Unterstützungen von Familien. 

                Bekanntmachung.
Nach einer Mitteilung des Königlichen
Kriegsministeriums gehen bei diesem noch fort-
gesetzt Gesuche um Bewilligung von Unter-
stützungen an Familien in den Dienst eingetrete-
ner Mannschaften auf Grund des Gesetzes vom
28.2.1888/ 4.8.1914 sowie um Prüfung
von Bescheiden auf solche Gesuche ein. Hier-
durch erleidet die Behandlung der Gesuche eine
unerwünschte Verzögerung.
Ich nehme daher Veranlassung, erneut
darauf hinzuweisen, daß Gesuche in Familien-
unterstützungsangelegenheiten aller Art aus-
schließlich bei den zuständigen Bürgermeister-
ämtern anzubringen sind.
Siegburg, den 10. Januar 1916.
Der Landrat.