2. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 254-255

In diesem Rundschreiben aus Düsseldorf wird über die geplante Fahrpreiserhöhung der Staatsbahn und der Straßen- und Kleinbahnen informiert. Grund für die Erhöhung sind unter anderem die steigenden Löhne. Auch werden die Fahrpreisvergünstigungen für Arbeiter abgeschafft, da diese teilweise mehr verdienen würden als Beamte.

25. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. August 1918

Wenn Fahrgäste in der falschen Wagenklasse sitzen, dann müssen sie mit einer Strafzahlung in Höhe von sechs Mark rechnen.

  – In den Eisenbahnzügen werden täglich
Reisende ermittelt, die eigenmächtig in einer
ihrer Fahrkarte nicht entsprechenden höheren
Wagenklasse Platz genommen haben. Sie wer-
den von den Zugbediensteten ebenso behandelt
werden, wie Reisende, die sich nicht im Besitze
einer gültigen Fahrkarte befinden, sie müssen
mithin für die von ihnen zurückgelegte Strecke
das doppelte Fahrgeld, mindestens aber 6 Mk.
bezahlen. Dieser Betrag ist auch dann zu ent-
richten, wenn der Zug sich noch nicht in Bewe-
gung gesetzt hat.

24. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Juli 1918

Hinweise zur Erlangung einer ermäßigten Fahrkarte

– (Fahrpreisermäßigung zum Besuche kranker
oder verwundeter Kriegsteilnehmer und zur Beerdigung
verstorbener Kriegsteilnehmer.) Die Angehörigen von
kranken oder verstorbenen Kriegsteilnehmern, die zum
Besuch oder zur Teilnahme an der Beerdigung nach
Lazaretten fahren, lassen häufig außer acht, daß bei
Lösung der Fahrkarten neben dem von der Ortspolizei-
behörde auszufertigenden Ausweis zur Erlangung der
Fahrpreisermäßigung noch eine mit Siegel oder mit
Stempel versehene Bestätigung oder ein Telegramm
der Lazarettverwaltung oder des behandelnden Arztes
über die Erkrankung, Verwundung, oder das Ableben
des Kriegsteilnehmers vorzulegen ist, woraus auch
hervorgehen muß, daß dem Besuche nichts entgegensteht.
Auf Grund des von der Ortspolizeibehörde ausgefertigten
Ausweises allein wird die Fahrpreisermäßigung nicht
gewährt. Es empfiehlt sich daher, die Lazarettbescheinigung
rechtzeitig zu beschaffen. In Zweifelsfällen geben alle
Bahnstationen bereitwilligst Auskunft.

2. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1918

Die Straßenbahnen in Solingen haben eine Anordnung des Generalkommandos zur Preiserhöhung am Wochenende ausgenutzt und durch neue Teilstrecken die Fahrpreise über die Anordnung hinaus erhöht.

     Fahrpreise auf der Straßenbahn.
   Der Anordnung des kommandierenden Generals, den Mindest-
fahrpreis von 10 auf 15 Pf[enni]g zu erhöhen, sind die Verwaltungen
natürlich gerne nachgekommen, denn gegen eine Mehreinnahme von
50 Prozent läßt sich von ihrem Standpunkt aus nichts sagen. Damit
haben sich aber die meisten Direktionen nicht begnügt, sondern haben
durch Abkürzung der Teilstrecken versucht, noch einen Extra-
gewinn herauszuschlagen. Dieser Gewinn ist nun in vielen Fällen
viel erheblicher, als der durch die Verordnung des kommandierenden
Generals erzielte. Auf der Solinger Stadtbahn bestand bisher der
Zehnpfennig-Tarif, man konnte für einen Groschen von einem Ende
der Stadt bis zum andern fahren und auch die Endstation in Höh-
scheid erreichen. Einfache Rechenkünstler haben nun angenommen,
daß sie in Zukunft für 15 Pf[enni]g denselben Weg zurücklegen könnten –

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11. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Februar 1918

Die erhöhten Sonntagsfahrpreise der Solinger Straßenbahn haben keinerlei Wirkung auf den Ausflugsverkehr

                               Von den Straßenbahnen.
    Die Erwartung, daß durch die Erhöhung des Fahrpreistarifs
an Sonntagen der Andrang von Fahrgästen auf den Straßenbahnen
geringsten nachgelassen und die Fahrpreiserhöhung ist in ihrer Wir-
kung weiter nichts als eine Bereicherung der Straßenbahnaktionäre.
Gestern waren die Straßenbahnen und besonders die Bahn
Solingen – Cronenberg – Elberfeld derart überfüllt, daß tat-
sächlich einiger Mut dazu gehörte, eine Reise mit dieser
Bahn zu unternehmen. Die meisten Wagen, besonders in den
Nachmittagsstunden, fuhren schon vom Mühlenplätzchen aus besetzt
ab und unterwegs mußten zahlreiche Fahrgäste auf die Mitfahrt ver-
zichten, weil die Wagen überfüllt waren. Auf einzelnen Wagen
standen die Schaffnerin und auch Fahrgäste auf den Trittbrettern. Sie
begnügten sich mit diesem luftigen aber auch gefährlichen Platz, weil
sonst für sie keine Möglichkeit bestand, ihr Reiseziel zu erreichen.

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23. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1918

Auf Anweisung der Militärbehörden werden die Straßenbahnentgelte im Bergischen Land für Wochenendfahrten erhöht

Neue Zuschläge für die Straßenbahn.
   Wieder einmal hat der komm[andierende] General unseres Bezirks eine Be-
kanntmachung erlassen, die den Kleinbahngesellschaften höhere Ge-
winne bringt. Danach ist in Zukunft an Samstagen von 2 Uhr nach-
mittags ab und allen Sonn- und Feiertagen bei Benutzung der
Solinger Kreisbahn, der Kleinbahn Opladen-Ohligs und der Kreis
Mettmanner Straßenbahn ein Sonder-Zuschlag von 10 Pfennig zum
bisherigen Fahrpreis zu entrichten. Zusammen mit der vor kurzem
ebenfalls durch das gleiche Generalkommando veranlaßten allge-
meinen Tariferhöhung für Kleinbahnen bedeutet dies in vielen Fällen
eine Erhöhung des Fahrpreises um 100 Prozent. Mit dieser Ver-
teuerung des Verkehrs will man eine Einschränkung in der Be-
nutzung der Kleinbahnen erreichen, erreicht aber  nur eine Erhöhung
der Profitrate der in Frage kommenden Gesellschaften. Die Fahr-
gäste schimpfen, überlaufen die Zeitungsredaktionen mit Beschwerden
und da auch diese nicht helfen können, zahlen sie, wenn auch
murrend, die höheren Preise. Eine Entlastung der Bahnen wird
schon deshalb nicht eintreten, weil heute nur derjenige die Bahn be-
nutzt, der aus geschäftlichen oder sonstigen Gründen dazu gezwun-
gen ist.

5. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1918

Auf Anordnung der militärischen Behörden muss Solingen seine Fahrpreise für die Straßenbahn erhöhen.

Solingen. Neue Fahrpreisordnung auf der
Stadtbahn. Durch die Verordnung des kommandierenden
Generals, die bestimmt, daß beim Umsteigen auf der Straßen-
bahn der geringste Fahrpreis 15 Pf[enni]g betragen muß, ist eine
Neuordnung der Fahrpreise für Abonnenten notwendig ge-
worden. Die Straßenbahnkommission beschäftigte sich gestern
morgen mit dieser Angelegenheit und beschloß nach eingehender
Beratung, die bisherigen Fahrscheinblocks abzuschaffen und in
Zukunft nur Arbeiterfahrkarten auszugeben. Die
Monatskarte für 2 Fahrten täglich soll 3 Mark und eine für
4 tägliche Fahrten soll 6,75 Mark kosten. Im allgemeinen
wurde die Fahrstrecke, die man für 10 Pf[enni]g zurücklegen kann,
von drei auf zwei Teilstrecken reduziert. Wir betrachten es als
eine Selbstverständlichkeit, daß die jetzt im Gebrauch befind-
lichen Fahrscheinblocks von der Straßenbahnverwaltung ohne
weiteres zurückgenommen werden und den Inhabern die nicht-
gebrauchten Scheine bezahlt werden. Im Publikum herrscht die
Auffassung, daß die Verordnung des kommandierenden Gene-
rals weniger auf eigene Initiative als auf Veranlassung der
Straßenbahnen hin erlassen worden ist. Die Straßenbahn-
kommission beschloß, sofort nach Aufhebung der Verordnung
des Generalkommandos den bisherigen Tarif wiederherzustellen.

31. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Dezember 1917

Fahrpreiserhöhung auf Anordnung des Generalkommando in Münster, um die Benutzung der überlasteten Straßenbahnen zu vermindern

    Erhöhung der Straßenbahnpreise
  auf Anordnung des Generalkommandos.
   Die Ueberfüllung mancher Straßenbahnen ist zeit- und stellen-
weise eine derartige, daß eine ordnungsmäßige Beförderung gar nicht
erfolgen kann und der Betrieb dadurch in erheblicher Weise gestört
wird. Das Generalkommando in Münster hat sich daher veranlaßt
gesehen, zu verfügen, daß auf den betreffenden Straßenbahnen,
darunter der Solinger Kreisbahn, der Mindestfahrpreis auf 15 Pf[enni]g
festgelegt wird und die den bisherigen 10-Pf[enni]g-Fahrpreis entspechen-
den Zeitkarten – mit Ausnahme der Arbeiter – und Schülerjahr-
karten – aufgehoben werden. Beabsichtigt wird damit, die Be-
nutzung der Straßenbahn auf den kleinsten Entfernungen zu ver-
meiden und dadurch eine Entlastung für die weiteren Strecken her-
beizuführen. Die Aenderung tritt am 1. Januar in Kraft.

15. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1917

Gegendarstellung zu einem Artikel der „Bergischen Arbeiterstimme“ über die Zustände am Solinger Hauptbahnhof

Die Zustände auf dem Hauptbahnhof
                         in Solingen.
   Wir erhalten diese Zuschrift:
   Wir wurden erst jetzt auf den Artikel in der „Bergischen
Arbeiterstimme“ vom 31. Oktober 1917 über unhaltbare Zu-
stände auf dem Solinger Hauptbahnhof aufmerksam gemacht.
Der Schreiber dieser Zeilen hat recht, wenn er behauptet, die
Schalter wären vor Abgehen des 6.11-Uhr-Zuges geschlossen ge-
wesen, denn die diensttuende Beamtin hatte sich infolge eines
fiebernden Krankseins ausnahmsweise einmal verschlafen; oder
will der Verfasser des Artikels etwa behaupten, daß es am hie-
sigen Hauptbahnhof Sitte sei, zu dem Zuge 6.11 Uhr morgens
die Schalter nicht zu öffnen, was man nach der Ueberschrift
„Unhaltbare Zustände“ annehmen könnte? Schließlich kann
sich auch der pünktlichste Mensch einmal verschlafen. Am fol-
genden Tage, also Sonntag, waren zwei Schalter pünktlich ge-
öffnet, so daß die Schuld, wenn einzelne Reisende den Zug nicht
erreicht haben, nicht der diensttuenden Beamtin beizumessen ist,
denn es herrscht hier in Solingen, vielleicht auch anderswo, die
Sitte, daß die Reisenden fast alle erst 10 und 5 Minuten vor
Abgang des Zuges ihre Fahrkarten lösen. Die Schalter werden
jedoch schon eine Stunde vor Abgang des Zuges geöffnet.
Leider scheint dieses einem großen Teile des Publikums unbe-
kannt zu sein. Auch wäre es im Interesse einer schnelleren Ab-
fertigung sehr zu begrüßen, wenn das Publikum sich mehr an
die Vorschriften der Verkehrsordnung, nach der das Fahrgeld
abgezählt bereitzuhalten ist, erinnern würden.

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15. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. November 1917

Geringe Löhne und dadurch bedingter Personalmangel verhindern eine Besserung der Verkehrsverhältnisse bei der Kreisbahn Solingen

               Von der Kreisbahn.
   Das Schreckenskind unserer Verkehrseinrichtungen ist
zweifellos die Kreisbahn. Die Klagen über die Verkehrsver-
hältnisse auf dieser Bahn reißen gar nicht mehr ab, wie die
Verhandlungen in der gestrigen Stadtverordnetensitzung in
Wald wieder bewiesen.

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31. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Oktober 1917

“Unhaltbare Zustände auf dem Solinger Hauptbahnhof”, meint die Bergische Arbeiterstimme. Entweder sei der Fahrkartenschalter nicht besetzt oder die Züge fahren  zu früh ab; leiden müssten die Fahrgäste

   Unhaltbare Zustände auf dem Solinger
                     Hauptbahnhofe.
   Wiederholt sind uns Klagen zugegangen über Mißstände auf dem
Solinger Hauptbahnhofe. Wir konnten uns in allen Fällen über-
zeugen, daß diese Beschwerden berechtigt seien. Trotzdem haben wir
die Kritiken nicht veröffentlicht, weil es manchmal scheinen konnte,
daß sie durch die herrschenden Kriegsverhältnisse zu entschuldigen seien.
Jetzt haben sich jedoch Verhältnisse herausgebildet, die unhaltbar ge-
worden sind. Wir stellen folgende durch viele Zeugen zu beweisende
Tatsachen fest: Daß man überhaupt keine Fahrkarten bekommen kann
oder daß die Züge zu früh abfahren, das ist das Neueste und bis jetzt
in Solingen einzig Dastehende. Am Samstagmorgen vor dem
Abgehen des 6.11 Uhr-Zuges waren die Schalter geschlossen, bis kurz
vor Abfahrt des Zuges am Gepäckschalter noch einige Karten
ausgegeben wurden. Viele Personen, besonders Arbeiter, die in den
Sprengstofffabriken des unteren Kreises arbeiten, mußten zurückbleiben.
Am Sonntagmorgen spielte sich fast wieder derselbe Vorgang
ab. Vor den Schaltern standen die Leute und wollten Karten haben.
Fahrgäste, die jeden Morgen mit dem Zuge 6.11 Uhr fahren, kamen
nach dem Bahnsteig und mußten sehen, daß der Zug aus der Halle
dampfte! Dreißig bis vierzig Leute standen zur richtigen Abfahrts-
zeit auf dem Bahnsteige und pflogen mehr oder weniger erregte Rück-
sprache mit den Beamten. Sich zu erregen, haben Leute, die auf die
Bahn angewiesen sind, ja schon längst verlernt. Aber wenn man be-
denkt, daß man abends in Ohligs den Zug 7.12 Uhr ab Ohligs abläßt,
wenn sich der Zug, der 6.40 Uhr von Schlebusch abfährt und 7.07 Uhr
in Ohligs sein müßte, um ein paar Minuten verspätet, so geht diese
Wirtschaft doch über die Hutschnur!

19. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Oktober 1917

Nur noch in Militär-Urlauber-Schnellzügen oder mit besonderer Genehmigung dürfen beurlaubte Soldaten kostenfrei Schnellzüge der Eisenbahn benutzen

       Soldaten in Schnellzügen.
   Vom stellvertr[etenden] Generalkommando des 7. Armeekorps wird darauf
aufmerksam gemacht, daß der Eisenbahnverkehr im Inlande wesentlich
eingeschränkt werden mußte, so daß die übrig gebliebenen Züge heute
fast alle überfüllt sind. Dies trifft hauptsächlich bei den Eil- und
Schnellzügen zu, die in vielen Fällen noch unberechtigter Weise von
beurlaubten Heeresangehörigen benutzt werden. Die Militärverwal-
tung ist dadurch gezwungen worden, Zugpatrouillen in den einzelnen
Zügen mitfahren zu lassen, die die Züge revidieren und jede Militär-
person, die unberechtigterweise Schnellzüge benutzt, zur Bestrafung
melden zu müssen. Außerdem müssen die Militärpersonen nach einem
eben veröffentlichten kriegsministeriellen Erlaß noch nachträglich die
höheren Fahrkosten für die unberechtigt durchfahrene Strecke aus
eigenen Mitteln bezahlen. Zur Benutzung von Schnellzügen auf Mili-
tärfahrscheinen und Militärfahrkarte sind nur die Militärpersonen be-
rechtigt, denen hierzu ausdrücklich die Genehmigung auf dem Urlaubs-
schein und dem Fahrschein durch den beurlaubenden Vorgesetzten
schriftlich mit Namensunterschrift und unter Beidrückung des Dienst-
stempels erteilt ist. Eine nur mündlich ausgesprochene Erlaubnis
ist ungültig. Diese Genehmigung kann aber ausnahmslos nur den-
jenigen Militärpersonen erteilt werden, deren Reise mindestens 100
Kilometer beträgt. Lediglich die Militär-Urlauber-
Schnellzüge dürfen auch von solchen Urlaubern benutzt werden,
deren Militärfahrscheine oder Urlaubsscheine einen Vermerk über
Schnellzugsberechtigung nicht tragen. Auf welchen Eisenbahnstrecken
und zu welchen Zeiten Militär-Urlauber-Schnellzüge verkehren, ist
auf den auf den Eisenbahnstationen ausgehängten Fahrplänen zu er-
sehen. Selbstverständlich können auch Militärpersonen Schnellzüge
benutzen, ohne die Erlaubnis dazu zu haben, wenn sie auf die Be-
nutzung einer Militär-Fahrkarte oder Militärfahrschein verzichten.
Sie müssen aber dann eine Fahrkarten des öffentlichen Verkehrs mit
zugehöriger Schnellzugzuschlagkarte kaufen, also die vollen Gebühren
wie jede Zivilperson bezahlen. Besonders wird darauf hingewiesen,
daß etwaige irrtümliche Angaben von Bahnbeamten die Militär-
personen, die unberechtigt Züge der gedachten Art benutzen, nicht ent-
lasten. Erforderlichenfalls können sich reisende Militärpersonen bei
den „Auskunftsstellen“ der Bahnhofskommandanten usw. Rat und
Unterstützung in allen die Reise betreffenden Fragen holen.

15. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. September 1917

Die Kreisbahnkommission debattiert die Misere der Solinger Kreisbahn und die Auswirkungen auf Kriegsindustrie und arbeitende Bevölkerung. Verbesserungen sind aber kaum in Sicht.

                     Die Kreisbahnmisere.
   Die Kreisbahnkommission hielt gestern unter dem
Vorsitze des Landrats eine Sitzung ab, die sich in der Hauptsache mit
den unhaltbaren Zuständen auf unserer Kreisbahn befaßte.
   Herr von Tippelskirch als Vertreter der Pächterin der
Bahn erklärte, daß er sich die erdenklichste Mühe gegeben habe, bei
den staatlichen Verwaltungsstellen Material und Facharbeiter frei-
zubekommen. Bisher seien seine Versuche aber leider vergeblich ge-
wesen. Vor allen Dingen fehlen Facharbeiter, die im Ankerwickeln
bewandert sind. Heute brennen schon nach kurzer Zeit die Motore
durch, für Ersatz kann aber nicht so schnell gesorgt werden. Auch die
Oberleitung der Bahn läßt sehr zu wünschen übrig. Der Gebrauch
von Eisenrollen statt der Kupferrollen hat den Kontaktdraht schwer
abgeschliffen, so daß für diesen Winter das Schlimmste zu fürchten
ist. Drahtbrüche werden dann an der Tagesordnung sein. Durch diese
Drahtbrüche wird auch das Publikum gefährdet. Es soll als Ersatz
Eisendraht, der allerdings ein schlechter Stromleiter ist, eingebaut
werden. Dadurch ist dann immerhin die Verkehrssicherheit gewähr-
leistet. In Vohwinkel muß ein Umformer eingebaut werden. Wir
müssen sehen, daß uns ein solcher überwiesen wird. Die Bahnver-
waltung hat auch den Lokomotivbetrieb ins Auge gefaßt, doch ist er
bei dem gebirgigen Gelände nicht sehr zu empfehlen, außerdem fehlen
uns Bedienungsleute. In den Werkstätten wird Tag und Nacht ge-
arbeitet, wenn aber die genannten Vorbedingungen nicht erfüllt
werden, ist alle Arbeit umsonst. Zu empfehlen ist ein persönliches
Vorstelligwerden von Vertretern der betroffenen Gemeinden beim
Kriegsamt. Das ist wirksamer, als wenn der Vertreter der Bahn-
verwaltung Beschwerde führt, weil dieser nach Ansicht der Staats-
behörden nur die materiellen Interessen des Rh.-W.E vertritt.

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5. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. September 1917

Fahrpreiserhöhungen für die Solinger Straßenbahn von den Stadtverordneten beschlossen

Von den Solinger Straßenbahnen.
   In der nichtöffentlichen Sitzung der gestrigen
Stadtverordnetenversammlung genehmigte das Kollegium den
Ankauf von 6 neuen Wagen für unsere städtische
Straßenbahn und stimmte einem Vergleichsvorschlage
zu, der einem mit dem Rhein[isch]-Westf[älischen] Elektrizitätswerk, dem
Pächter unserer Straßenbahn, schwebenden Prozeß aus der
Welt schafft.
   Das Kollegium gab ferner nach langer Aussprache einer
Erhöhung der Fahrpreise auf unserer Straßenbahn seine Zu-
stimmung, da der bis jetzt noch geltende Einheitstarif von
10 Pf[enni]g sich bei den enorm gesteigerten Unkosten nicht mehr
aufrecht erhalten ließ. Ab 1. Oktober sollen deshalb die bis-
herigen Fahrscheinheftchen von 7 Pf[enni]g für den Fahrschein auf
10 Pf[enni]g gültig für alle sechs Teilstrecken erhöht werden. Der
Einzelfahrschein wird für 3 Teilstrecken 10 Pf[enni]g, für 4-6 Teil-
strecken 15 Pf[enni]g kosten. Die Teilstrecken sind so vorgesehen, daß
man vom Neumarkt aus nach allen Endstationen für 10 Pf[enni]g
fahren kann, da jede dieser Linien 3 Teilstrecken enthält. Als
Teilstrecken sind eingerichtet: Stöckerberg, Schlagbaum,
Augustastraße, Neumarkt, Bahnhof, Weiche Weeg, Höhscheid
und auf der Strecke zur Krahenhöhe: Neumarkt, Schwertstraße,
Bülowstraße, Krahenhöhe.

3. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. August 1917

Es gibt Fahrpreisermäßigungen für Angehörige von Kriegsverwundeten und für Angehörige, die “minderbemittelt” sind.

     Fahrpreisermäßigung. Den im neutra-
len Ausland zurückgebliebenen minderbemit-
telten Angehörigen deutscher Soldaten wird
zur Erleichterung des Besuchs deutscher Mi-
litärpersonen auf den Staatseisenbahnen
Deutschlands, mit Ausnahme des rechtsrhei-
nischen bayrischen Netzes, eine Fahrpreiser-
mäßigung in demselben Umfang und unter
den gleichen Voraussetzungen gewährt, wie
den Angehörigen erkrankter oder verwunde-
ter deutscher Kriegsteilnahmer. Zur Erlan-
gung der Fahrpreisermäßigung ist eine Be-
scheinigung eines deutschen Konsulats über
den Zweck der Reise, die Bedürftigkeit des
Antragstellers und sein verwandtschaftliches
Verhältnis zu dem zu Besuchenden beizu-
bringen.