8. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juli 1918

Beihilfe zur Fahnenflucht in Ohligs

   Ohligs. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht wurden
hier zwei Fabrikarbeiterinnen festgenommen und dem Amtsgericht
vorgeführt. Außer den Festgenommenen sind, wie die Vernehmung
ergab, noch weitere Personen in diese Angelegenheit verwickelt. Eine
dritte Person konnte inzwischen auswärts ebenfalls festgenommen
werden.

21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Personen bei der Grenzüberquerung in Feindesland zu helfen, ist Landesverrat.

               Personenschmuggel ist Landesverrat.
   Es ist eine bekannte Tatsache, daß während des Krieges
sowohl deutsche und verbündete Heerespflichtige, als auch
Kriegs- und Zivilgefangene und andere feindliche Staatsange-
hörige sich heimlich, auf Schleichwegen, ins neutrale Ausland
begeben haben. Deutsche und verbündete Staatsangehörige
bezweckten, sich ihrer Wehrpflicht zu entziehen, feindliche Aus-
länder, aus der Gefangenschaft zu entkommen, sich ins feind-
liche Heer zu begeben oder sich der Arbeit in Deutschland zu
entziehen. Das Gelingen der Flucht war in vielen Fällen
darauf zurückzuführen, daß ihnen von andern zum Entweichen
durch Beschaffung von Zivilkleidern, durch Begleitung bis
zur Grenze und durch Zeigen von Schleichwegen Beihilfe ge-
leistet wurde. Den Grund zu dieser Beihilfe bildete meistens
Gewinnsucht, indem dafür Geldbeträge angenommen wurden.
Die Gerichte haben in zahlreichen Fällen gegen derartige
Personenschmuggler wegen Landesverrats hohe
Freiheitsstrafen verhängt.

1. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1918

Festnahme eines Fahnenflüchtigen in Ohligs

Ohligs. Ein Fahnenflüchtiger, der sich seit fünf
Wochen von seinem Truppenteil entfernt hatte, wurde gestern
hier festgenommen. Der Truppenteil, der von der erfolgten
Festnahme bereits verständigt ist, hat denselben inzwischen ab-
geholt.

27. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Mai 1918

Eine Solingerin wurde wegen Beihilfe zur Fahnenflucht ihres Ehemannes zu einer Geldstrafe verurteilt.

  Solingen. Wegen Beihilfe zur Fahnenflucht
verurteilte die Elberfelder Strafkammer die Ehefrau Friedrich
W. von hier zu 50 Mark Geldstrafe. Sie hatte ihren fahnen-
flüchtig gewordenen Mann bei sich aufgenommen und seinen
späteren ihr bekannten Aufenthalt der nach dem Flüchtigen
forschenden Behörde verheimlicht. Das Schöffengericht hatte
sie freigesprochen.

17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Eine Höhscheiderin wurde wegen ihrer Hilfe bei der Fahnenflucht ihres Mannes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Höhscheid. Zur Fahnenflucht und Flucht nach
Holland verhalf die Ehefrau Fritz Sch. von hier ihrem Manne.
Sie hat schon mehreren Militärpersonen, die aus Mangel an Tapfer-
keit den Weg über die Grenze gesucht hatten, hinüber geholfen, und
so auch drei Türken, die ihrer Einberufung entgegensahen. Dafür ist
sie seinerzeit mit 6 Monaten Gefängnis bestraft worden. Als ihr
Mann anfangs Januar auf Urlaub nach Hause kam, steckte sie ihn in
seinen Bürgerrock und brachte ihn auf den ihr bekannten Schleich-
wegen ebenfalls über die Grenze. Sie selber wollte auch dauernden
Aufenthalt in Holland nehmen, sie mußte aber noch einmal zurück,
weil es noch mancherlei hier zu regeln gab, und nun passierte ihr
das Malheur, daß sie hier kurzerhand verhaftet wurde. Den Waffen-
rock, die dazu gehörige Hose und die übrigen militärischen Aus-
rüstungsgegenstände ihres Mannes hatte sie, damit sie nicht bei ihr
gefunden wurden, zerschnitten und sonst vernichtet. Dabei hatte ihr
ein junges Mädchen, die Maria Sch. aus Wald, geholfen. Frau
Sch. wurde jetzt von der Strafkammer Elberfeld zu 1 Jahr Gefäng-
nis, die Maria Sch. wegen Beihilfe zur Fahnenflucht, und weil sie
einige der militärischen Ausrüstungssachen von Frau Sch. als Ge-
schenk angenommen hatte, wegen Hehlerei zur 3 Monaten Gefängnis
verurteilt.

11. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1918

Gericht spricht Italiener wegen Beihilfe zur Fahnenflucht frei

   e. Ohligs. Straflosigkeit eines Ausländers. Der
Erdarbeiter Fortuna Frasella mußte sich vor der Strafkammer in
Düsseldorf wegen Beihilfe zur Fahnenflucht verantworten. Im Auf-
trage einer hiesigen Firma hatte der Italiener in Belgien Arbeiten
ausgeführt und sollte dort einem Soldaten zur Desertion verholfen
haben. Bei der Gelegenheit sollte Fr[asella] auch ein Paar Schuhe haben
verschwinden lassen. Ohne in eine nähere Prüfung der Anklage-
punkte einzutreten, kam das Gericht zur Freisprechung des Ange-
klagten. Zur Begründung wurde hervorgehoben, das Verfahren sei
unzulässig, denn es handle sich um eine von einem Ausländer im
Auslande begangene Handlung. Nach dem Strafgesetzbuch ist in
diesem Falle eine Verfolgung nicht möglich.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Gräfrath: Eine Festnahme wegen Verleitung zur Fahnenflucht

Gräfrath. Festgenommen. Hier wurde gestern ein
Mann festgenommen, der im dringenden Verdacht steht, Sol-
daten zur Fahnenflucht verleitet zu haben. Der Verhaftete
wurde der Militärbehörde zu Verurteilung übergeben.

1. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. September 1917

Deutlicher Anstieg der Zuchthausstrafen wegen verurteilter Militärverbrechen und Militärvergehen

                                    Zuchthausstatistik.
   Infolge des Sinkens der Zahl der zu Freiheitsstrafen Verurteil-
ten auf 100.000 Personen der Strafmündigen, über 12 Jahre alten
Zivilbevölkerung, war in den letzten Jahrzehnten eine bedeutende Ab-
nahme des Zugangs an Gefangenen sowohl in den Zuchthäusern wie
in den Gefängnissen eingetreten, und auch das Rechnungsjahr 1914/15
hatte eine nicht unerhebliche Verminderung des Zugangs gebracht.
Die Abnahme war am stärksten bei den Verurteilungen zu Zuchthaus-
strafe gewesen. Im zweiten Kriegsjahre hat sich nun diese günstige
Entwicklung nicht fortgesetzt, die Zahl der verhängten Zuchthaus-
strafen vielmehr sich wesentlich erhöht. Es kamen im Rechnungsjahre
1915/16 durch Verurteilung 4944 männliche und 477 weibliche, zu-
sammen 5421 Zuchthausgefangene in Zugang gegen 4297 im Vor-
jahre 1914/1915, so daß sich eine Steigerung des Jahreszugangs um
1124 ergibt. Die höheren Zahlen des Berichtsjahres sind fast aus-
schließlich auf die Zunahme der militärischen Verbrechen und Ver-
gehen zurückzuführen. Denn nach Ausweis der Personalstatistik waren
von den in Zugang gekommenen männlichen Zuchthausgefangenen
277 (im Vorjahre nur 91) wegen Desertion und 1131 (im Vorjahre
181) – außerdem 13 weibliche – wegen anderer Militärverbrechen
und –vergehen verurteilt. Die Hauptmasse der Zuchthäusler stellen die
Rückfälligen. Aber ihr Anteil an der Gesamtzahl der Neueinliefe-
rungen von Zuchthausgefangenen, der schon seit langem in der Ab-
nahme begriffen ist, hat im Rechnungsjahre 1915/16 doch eine so be-
deutende Verminderung erfahren, wie noch in keinem Jahre vorher.
Dies erklärt sich dadurch, daß die in der Gesamtzugangsziffer des Be-
richtsjahres mitenthaltenen zahlreichen militärischen Verbrechen zu-
meist von bisher Unbescholtenen begangen worden sind. Es hatten
von den neu eingelieferten männlichen Zuchthausgefangenen 64,5 Pro-
zent schon vorher Freiheitsstrafen erlitten gegen 81,5, 86,0 und 88,1
in den drei Vorjahren bis 1912/13 zurück. Auch die Dauer der
Strafe, zu der die neueingelieferten Zuchthausgefangenen zuletzt ver-
urteilt worden sind, hat sich erhöht, bei den Männern sogar erheblich,
was im wesentlichen durch die längeren Strafen für die militärischen
Verbrechen bedingt ist. 51 (im Vorjahre 14) männliche und 8 weib-
liche in Zugang gekommene Gefangene sind zu lebenslänglicher, wei-
tere 369 (im Vorjahre nur 88) Männer und 8 Frauen zu über 10jäh-
riger Zuchthausstrafe verurteilt. Die jüngeren Altersklassen haben bei
den Männern einen größeren Anteil am Gesamtzugang von Zucht-
häuslern als im Vorjahre. Der innere Zusammenhang von Alkohol
und Verbrechen bedarf keiner weiteren Erwägung. Gibt man auch
zu, daß Trunksucht nicht in allen Fällen Mitursache einer verbreche-
rischen Tat gewesen ist, so zeigt doch ein Blick in die Statistik, daß
allein im Berichtsjahre unter den neu eingelieferten Zuchthaus-
gefangenen 611 (im Vorjahre 613) Gewohnheitstrinker sich befunden
und 919, darunter 911 (im Vorjahre 796) Männer, ihre Straftat in
der Trunkenheit begangen haben. – Die wegen politischer Vergehen
zu Zuchthausstrafe verurteilten Ausländer sind bei vorstehenden An-
gaben nicht berücksichtigt.

20. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. März 1917

Deserteur in Gräfrath festgenommen

   Gräfrath. Ein Deserteur festgenommen. Die Polizei
nahm gestern einen Mann fest, der sich unter falschem Namen hier
eingemietet hatte. Bei der Vernehmung stellte es sich heraus, daß
es sich um einen Fahnenflüchtigen handelte. Der Verhaftete wurde
dem Bezirkskommando in Solingen zugeführt.

2. September 1915

Stadtarchiv Troisdorf, „Postwesen“ 1915-1930, B 40, Bl. 126

Aus Koblenz wird dem Amt in Sieglar mittels Telegramm gemeldet, dass der Gefangene Heinrich Metz geflohen ist. Dieser sei sofort festzunehmen.

[…] Polizeibehörde
Oberlar bei Troisdorf

Aufgenommen den 3.9.1915
um 8 Uhr 5 Min.[uten] vorm.[ittags] nachm.[ittags]
von Troisdorf

durch […]

Telegraphie des Deutschen Reichs.
Amt Sieglar Leitung Nr. 1800 […] 

Telegramm aus Coblenz 29 W. den 2/9 um 7 Uhr 27 Min[uten] vorm.[ittags] nachm.[ittags]

Reservist Heinrich Metz Landgrafen-
straße 29 wohnhaft hier aus Haft
entwichen Sollte Metz dort eintreffen
sofort festnehmen Drahtnachricht
hier her
1 Verwundete Comp
Ersatzbatl. Res. Inftr. 25
Coblenz 

[linke Seite]
Eing.[egangen]
3/9 15.
31.8

13. Juli 1915

BAST_13_07_1915_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1915

Ein Fahnenflüchtiger aus Solingen

   Solingen. Ein Ausreißer. Ein junger Mann aus
der Nordstraße hatte sich bei Ausbruch des Krieges als Frei-
williger gemeldet, mußte aber, da der Andrang zu stark war,
abgewiesen werden. Später wurde der junge Mann als Rekrut
eingezogen und kam nach Köln in Garnison. Vor einigen
Tagen hat sich der frischgebackene Soldat heimlich von seinem
Truppenteil entfernt und konnte bisher noch nicht ergriffen
werden.

9. Dezember 1914

1914 12 09

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 9. Dezember 1914

Zwei Fahnenflüchtige waren in Hilden unterwegs und nutzen die Gutmütigkeit der Bürger aus.

Hilden, 9. Dez. Ein fahnenflüchtiger Soldat aus Solingen trieb sich seit einiger Zeit hier umher, markierte den verwundeten und baute mit großem Erfolg auf die Mildtätigkeit seiner Mitmenschen. Reichlich wurden ihm Sachen zugesteckt, so daß er zeitweise noch andere Personen hinzuziehen mußte, um die Geschenke fortschaffen zu können. Von diesen Sachen lebte er nun hier herrlich und in Freuden, bis ihn das Geschick ereilte. Die Polizei kam hinter den falschen Verwundeten und nahm ihn fest. Er wurde der Militärbehörde zugewiesen. – Ein andere Fahnenflüchtiger, der ebenfalls verwundet sein wollte, machte die Sache ähnlich, nur mit dem Unterschiede, daß er Pakete für im Felde stehende Soldaten sammelte, denen er diese bei seiner demnächstigen Rückkehr an die Front mitbringen wollte. Auch er wurde festgenommen und seinem Truppenteil zugewiesen. Recht schwere Strafen warten dieser beiden leichtsinnigen Gesellen.

21. November 1914

21NovKommandeurWesel

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 21.11.1914, Lokalteil.

 

Die Kommandantur der Festung Wesel teilt mit, dass es nicht stimmt, das Kriegsfreiwillige in großer Zahl Fahnenflucht begangen haben und in Wesel in Haft seien.

 

Die Kommandantur der Festung Wesel ersucht uns um Aufnahme nachstehender Zeilen: Nach einer der Kommandantur in Wesel gewordenen Mitteilung soll in der Umgebung von Wesel das Gerücht verbreitet sein, dass eine große Anzahl von Kriegsfreiwilligen – man spricht von 150 – wegen Fahnenflucht und Feigheit festgenommen sei und der Verurteilung entgegenstehe. Dieses Gerücht beruht völlig auf Unwahrheit; es ist eine böswillige Erfindung. In Wesel befindet sich kein einziger Kriegsfreiwilliger aus dem angegebenen Grunde in Haft. Die Verbreiter solcher Verleumdungen werden künftig zur Rechenschaft gezogen werden.