2. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Februar 1918

Gefälschte Brotkarten sind in Solingen im Umlauf

   Solingen. Gefälschte Brotkarten. Infolge der
Kontrolleinrichtungen hat sich herausgestellt, daß in einer An-
zahl Fälle bei Brothändlern und Bäckern Brotkarten eingereicht
worden sind, deren Nummern und Namen gefälscht waren. Die
Behörde hat diese Nummern und Namen sofort den Händlern
mit der Weisung mitgeteilt, die Personen festzuhalten bez[iehungs]w[eise]
festzustellen, die noch Brot auf diese gefälschten Karten ent-
nehmen. In einem Falle entzog sich ein etwa 15jähriger
Bursche der drohenden Feststellung des Händlers, indem er den
etwa 60jährigen Mann durch einen Schlag vor den Magen so
überraschte, daß er die Flucht ergreifen konnte. In einem
zweiten Geschäft nahm der Inhaber schon bei der Frage nach
seiner Karte Reißaus. Diese Erfahrungen haben die Verwal-
tung bestimmt, die nächsten Brotkarten mit Einrichtungen zu
versehen, welche eine Verwendung für Unberufene ausschließen.

19. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Dezember 1917

Reisebrotmarken werden häufig gefälscht, neue sind geplant.

    –  Neue Reisebrotmarken. Die zahlreichen
Fälschungen der Brotmarken haben die Behör-
den zu Maßnahmen veranlaßt, die für die
Zukunft die Fälschungen, wenn nicht unmöglich
machen, so doch wesentlich erschweren sollen.
In der letzten Zeit sind weniger Nachahmungen
der gewöhnlichen Brotmarken vorgekommen, da
es außerordentlich schwer ist, Falsifikate her-
zustellen, denen man nicht auf den ersten Blick
ansieht, daß sie unecht sind. Leichter nachzu-
ahmen waren dagegen die Reisebrotmarken. Ge-
rade in der letzten Zeit ist eine große Zahl
gefälschter Reisebrotmarken festgestellt worden,
so daß sich die Behörden veranlaßt sahen,
diese Brotmarken voraussichtlich schon zum 1.
Januar einzuziehen und Neudrucke herstellen
zu lassen.

4. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. September 1917

Öffentliche Warnung vor Lebensmittelpräparaten, die ihr Geld nicht wert sind.

 Der Pranger der Lebensmittelschwindler.
   Vor einigen im Handel befindlichen neuen Präparaten muß
wegen des in keinem Verhältnis zu dem Wert stehenden Preises
öffentlich gewarnt werden.
   1. „Mein Leibgericht“. Klöße mit Kraftbrühe, hergestellt
von der „Pharmazeutischen Fabrik“ A. Klein, G.m.b.H., Berlin.
Der Inhalt besteht aus zwei Tüten mit insgesamt 19 Gramm Inhalt.
Die eine Tüte mit ungefähr 6 Gramm besteht aus Stärkemehlen zur
Herstellung von Klößen. Der Inhalt der anderen Tüte stellt ein Ge-
menge von ungefähr 90 Prozent Kochsalz mit künstlichem Farbstoff
und etwas zerkleinertem Dörrgemüse vor. Hieraus soll die angebliche
Kraftbrühe hergestellt werden.
   2. „Himbeer-Limonaden-Extrakt“ in Flaschen von
30 ccm zum Verkaufspreise von 60 Pf[enni]g. Es ist augenscheinlich haupt-
sächlich eine dünne essigsäure Extraktlösung mit 98 Prozent Wasser.
Diese Lösung ist mit etwas Aromastoffen versetzt und künstlich rot ge-
färbt. Nach dem Ausfärben ist die Lösung wasserklar.
   3. „Honex“, Kunsthonigessenz mit dem Bilde und der
Unterschrift der Erfinderin Frau Schwanke. Im wesentlichen
stellt die Honexessenz eine dünne Salzsäure-Lösung vor, die künstlich
aromatisiert und gefärbt ist. Der Preis beträgt 50 Pf[enni]g für 30 ccm.
   4. „Frukto“, Schaumspeise mit Himbeergeschmack, der
Firma Harald C[arl] Graeve, Berlin W 57, Preis 45 Pfennig. Der
Inhalt ergab 16 Gramm einer gefärbten und aromatisierten Mischung
von Gelatineleimpulver mit ungefähr 1 Prozent Zitronen- oder Wein-
säure. Die meisten Schaumspeise-Präparate enthalten Gelatineleim-
pulver. Wir haben es hier mit einer höchst unappetittlichen Anwen-
dung von Leim für Nahrungsmittelzwecke zu tun.

29. Juli 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 29. Juli 1917

Vor falschen oder gefälschten Nachrichten aus dem Ausland wird gewarnt.

   –  Verdächtige Kriegsgefangenenbriefe.
Aus dem feindlichen Auslande kommen noch
immer Briefe von angeblichen deutschen
Kriegs- oder Zivilgefangenen, die zum Teil
gefälscht, zum Teil vom feindl. Nachrichten-
dienst beeinfl. sind. Es wird auf diese Weise
versucht, Auskunft über Stimmung und
Lebensmittelverhältnisse, über Preise von
Lebensmitteln und allen Arten von Waren,
Kataloge von Industriewerken, Abbildungen
von deutschen Städten, technische Bücher
und Fachzeitschriften oder deutsche Ausweis-
papiere zu erlangen. Wie bisher ist Vor-
sicht und Anzeige bei dem zuständigen Stell-
vertretenden Generalkommando oder Gou-
vernement notwendig.

25. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juli 1917

Während der Umgang mit Kriegsgefangenen recht drastisch bestraft wird, erhalten Wucherer und Verfälscher von Nahrungsmitteln vergleichsweise milde Strafen

   Die schweren und die leichten Vergehen.
   Nicht weniger als 25 Personen, meist Frauen und Mädchen,
aus dem 7. Armeekorpsbezirk wurden nach einer neuen Liste des
Generalkommandos wegen unerlaubten Verkehrs mit
Kriegsgefangenen bestraft, darunter 13 zu Gefängnisstrafen
bis zu 4 Monaten
   Wesentlich besser kamen Wucherer und Nahrungs-
mittelsünder davon. So wurden bestraft: Ein Metzgermeister
wegen Handels mit Schweinen entgegen den Vorschriften des Vieh-
handels-Verbandes, verbotswidrigen Schlachtens von Schweinen und
Abgabe von Fleisch ohne Marken zu 500 Mark. Der Kaufmann

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8. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Juni 1917

Ein Leser empört sich über die milde Bestrafung eines Nahrungsmittelfälschers in Opladen

            Fremde sind es zumeist . . . .
   Ein Arbeiter der Eisenbahnwerkstätten in Opladen
schreibt uns:
   Als seinerzeit der Leiter einer Hamburger Brotfabrik vom
Hamburger Schöffengericht zu einem Jahre Gefängnis und
2000 Mark Geldstrafe verurteilt worden war, fügte die Redak-
tion der „Opladener Zeitung“ der Meldung dieses Urteils diese
zutreffenden Worte an: „Nur solche strenge Strafen können das
Volk vor den überhandnehmenden Verfälschungen schützen.“

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26. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. April 1917

Urteil gegen den Hersteller eines minderwertigen Lebensmittels von der Revisionsinstanz bestätigt

                 „Bergische Kraftsuppe“
   Der Geschäftsführer Richard Rudersdorf in Vohwinkel
hatte als „Bergische Kraftsuppe“ ein minderwertiges Erzeugnis
in den Handel gebracht; mehr als 100 000 Pakete zu 25 Pf[enni]g
das Stück waren in vielen Orten des Bergischen Landes abge-
setzt worden. Wegen irreführender Bezeichnung eines Gegen-
standes des täglichen Bedarfes war R. von der Strafkammer zu
500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte gegen dieses
Urteil Revision eingelegt. Der Strafsenat des Düssel-
dorfer Oberlandesgerichtes hat jetzt die Revision ab-
schlägig beschieden mit der Begründung, daß unter
einem hochtönenden Namen ein ziemlich wertloses Gemisch zum
Verkauf gestellt worden sei, während die Verbraucher an-
nehmen mußten, ein besonders kräftiges Nährmittel zu er-
halten.

5. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1917

Solinger Kaufmann wegen Schwindel mit Soßenwürfel zu einer Geldstrafe verurteilt

Der Schwindel mit Suppen-, Saucen- und
                     Gulaschwürfeln.
steht trotz aller empfindlichen Bestrafungen immer noch in
hoher Blüte. Mit wenigen Ausnahmen sind sie ganz minder-
wertig, werden aber zu teuren Preisen verkauft und bringen
somit einen anreizenden Gewinn. Zu diesen Schwindelerzeug-
nissen gehören nach Feststellung des Solinger Nah-
rungsmittelamtes die von dem Kaufmann Max Eich-
horn in Solingen in den Handel gebrachten Saucen-
würfel; sie sollten nach der dafür gemachten Reklame ein vor-
zügliches Nahrungsmittel und „der beste Ersatz für Fleisch“
sein. In Wirklichkeit bestanden sie bei der Nachprüfung durch
das Untersuchungsamt zu etwa einem Viertel aus Koch-
salz und drei Vierteln aus Kartoffelmehl und
Farbstoff. Sie sollten 20 Gramm wiegen, wogen meistens
aber weniger und kosteten 12 Pf[enni]g., im Kleinverkauf 15 Pf[enni]g.
Der Herstellungspreis war ganz bedeutend geringer. Das
Schöffengericht hatte E[ichhorn] wegen Feilhaltens eines minder-
wertigen Nahrungsmittels unter irreführender Reklame zu
150 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil
hatten er sowohl wie die Staatsanwaltschaft Berufung einge-
legt. Letztere beantragte in der Verhandlung vor der Straf-
kammer, auf eine erheblich höhere Strafe zu erkennen. Das
Gericht sah jedoch davon ab, mit Rücksicht darauf, daß E[ichhorn] in
seiner „Unerfahrenheit“ bei der Herstellung der Würfel sehr
unwirtschaftlich gearbeitet und deshalb nachweislich nur wenig
dabei verdient hat.

16. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1917

Die Verhandlungen der Preisprüfungsstelle Solingen über einzelne Anzeigen und Beanstandungen

          Aus dem Kreise Solingen.
   Sitzung der Solinger Preisprüfungsstelle.
   Die Solinger Preisprüfungsstelle hielt gestern nachmittag
eine Sitzung ab, der ein umfangreiches Material vorlag. Zu-
nächst wurde mitgeteilt, daß die Stadt vom Herrn Stadt-
chemiker ein Puddingpulver hat herstellen lassen, das sich
nach den hergestellten und dargebotenen Proben gut bewährt hat.
Ferner ist eine Schmierwurst hergestellt worden, die wegen
des herrschenden Mangels an Därmen in Packungen in Handel
gebracht wird. Auch sie wurde für gut befunden. Schließlich wird
man eine Suppenwürze in den Verkehr bringen, von der
ebenfalls anzunehmen ist, daß sie den Beifall unserer Hausfrauen
finden wird.

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6. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Februar 1917

„Kraftsuppenhersteller“ wegen Täuschung der Verbraucher zu einer Geldstrafe verurteilt

                   Bergische Kraftsuppe.
   Gewürzige Kraftsuppe nannte der Geschäftsführer
Richard Rüdersdorf aus Vohwinkel Suppenwürfel, die
er unter Verwendung von anderer Seite schon auf den Markt ge-
brachter ähnlicher Erzeugnisse, wie „Gemüsekraftsuppe“, „Kraftbrüh-
würfel“ usw. und Hinzufügung von Maismehl, Kartoffelmehl und
Muskatblüte als angeblich verbessertes Fabrikat herstellt und in
Massen in den Handel brachte. Jedes Päckchen an Wiederverkäufer
für 20 Pf[enni]g geliefert, sollte ausreichend sein zur Herstellung von drei
bis vier Tellern kräftiger Suppen. Er rechnete einen Selbstkosten-
preis von 19½ Pf[enni]g (?) heraus, das Publikum mußte im Klein-
handel 25 Pf[enni]g für jeden Würfel bezahlen. Da er die verwendeten
Zutaten nicht aus einer Quelle bezogen hatte, wäre es sehr umständ-
lich gewesen, die Angabe der angeblichen Selbstkosten auf ihre Rich-
tigkeit zu prüfen und es wurde deshalb nur Anklage wegen Täu-
schung erhoben, nicht wegen übermäßiger Preissteigerung. R. „machte“

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9. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Dezember 1916

Zwei Milchfälscherinnen mussten sich vor dem Schöffengericht in Solingen verantworten

                  Immer wieder Milchfälscher!
   Sie können es nicht lassen, die Milchfälscher! Sie üben
ihr schändliches Gewerbe weiter aus, trotzdem Geldstrafen bis
zu tausend Mark über sie verhängt worden sind. Die Milch
wird weiter getauft, trotzdem sie heute fast ausschließlich nur
für Säuglinge und Kranke verwendet wird. Geldstrafen üben
demnach auf diese Subjekte nicht die nötige Wirkung aus; es
müssen also Freiheitsstrafen über sie verhängt werden. Gestern
morgen stand die Ehefrau des Milchhändlers Karl Fuchs
von hier unter der Anklage der Milchfälschung vor dem
Solinger Schöffengericht. Der Ehemann F[uchs] hat das

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1. Dezember 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Dezember 1916

Ein weiterer Fall von Milchfälschung vor dem Schöffengericht Solingen

Solingen. Milchfälschungen und kein Ende!
Die Ehefrau des Landwirts Lorenz Goas von hier mußte
sich heute morgen vor dem Schöffengericht verantworten, weil
sie Milch getauft hat. Der Wasserzusatz betrug auf zehn Liter
Milch 1,1 bis 1,3 Liter Wasser. Die Angeklagte bestritt ihre
Schuld und versuchte das in der Milch vorgefundene Wasser auf
die Fütterung zurückzuführen. Der Sachverständige bewies
aber, daß sich bei Kühen auch Wasser im Verdauungswege ver-
wandelt und nicht als unverfälschter Sengbachtaler wieder in
der Milch erscheint. Als die Angeklagte mit ihrer Ausrede
keinen Erfolg hatte, versuchte sie, dem Gericht den Glauben bei-
zubringen, das Wasser habe sich „irrtürmlicherweise“ in die
leeren Milchkannen verirrt. Auch mit dieser Ausrede hatte die
Angeklagte kein Glück. Der Amtsanwalt beantragte unter Be-
rücksichtigung der bisherigen Unbescholtenheit nur 100 Mark
Geldstrafe oder zwanzig Tage Gefängnis. Das Gericht schloß
sich diesem Antrage an und entließ die Angeklagte mit der ein-
dringlichen Mahnung, in Zukunft Wasser und Milch getrennt
aufzubewahren.

24. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. November 1916

Milchfälscher vor dem Schöffengericht Solingen

   Solingen. Wieder Milchfälschung. Die Milch-
fälschungen nehmen bei uns überhand. Es vergeht kaum eine
Schöffengerichtssitzung, in der nicht gegen einen Milchfälscher
verhandelt werden muß. In der kurzen Zeit vom 6. Oktober
bis heute sind sieben Milchbauern und -händler aus dem
Stadtkreise Solingen zu Geldstrafen von 10 bis 1000 Mark
verurteilt worden, die ihre Milch gekauft haben. Gegen weitere
sechs Personen aus Solingen wird in der nächsten Zeit wegen
desselben Vergehens verhandelt werden. Heute verhandelte

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17. November 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. November 1916

Ein Bauer aus Gräfrath wurde wegen Mlichfälschung zu Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt.

   Gräfrath. Gemeine Milchfälschungen brachten
den Landwirt Ernst Schlipköter aus Gräfrath vor den
Strafrichter. Nachdem wiederholt Klagen über die schlechte
Beschaffenheit der von ihm gelieferten Milch laut geworden
waren, wurde diese eines Tages amtlich untersucht und diese
Untersuchung ergab, daß der profitsüchtige Bauer 10 Litern
Milch bloß 6½ bis 7 Liter Wasser zugesetzt hatte.
Das Schöffengericht hatte ihn dafür zu 1 Monat Gefäng-
nis und, um ihn auch gleichzeitig an seinem Geldbeutel zu
kränken, zu 500 Mark Geldbuße verurteilt. Hiergegen
hatte er Berufung eingelegt. Vor der Strafkammer meinte
er, wenn die Milch Wasser enthalten habe, habe vielleicht seine
eigene Frau dies aus Rache getan, denn er habe mit ihr in
Unfrieden gelebt und wenn die etwas beschränkte Frau gallig
sei, sei sie zu allem fähig. Mit dieser Ausrede hatte er keinen
Erfolg. Die Strafkammer bestätigte das Schöffengerichts-
urteil.

27. Oktober 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Oktober 1916

Drakonische Strafen für Milchverfälscher ausgesprochen

         Tausend Mark Geldstrafe wegen
                Milchfälschung.
   Das gemeingefährliche Treiben der Nahrungsmittelfälscher
veranlaßt unsere Schöffengerichte zu scharfen Strafen. Für
diese erfreuliche Tatsache lieferte auch die heutige Sitzung des
Solinger Schöffengerichtes einen Beweis.

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