6. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1918

Die Solinger Arbeitgeber- und Fabrikantenverbände lehnen die Bestimmungen des lokalen Demobilmachungsausschusses zu Gunsten der Arbeitnehmer ab und verweisen bei Arbeitszeit, Kündigungsfristen usw. auf die Gültigkeit reichsweiter Regelungen des Rates der Volksbeauftragten.

      Zur Verkürzung der Arbeitszeit und Kündigungsfrist.
   Seitens des Arbeitgeberverbandes und des Fabrikantenverbandes
wird uns geschrieben:
   In einigen Tageszeitungen befand sich am 30. November eine
Notiz, daß mit den Gewerkschaften vereinbart worden sei, den durch
die Verkürzung der Arbeitszeit entstehenden Lohnausfall zu ersetzen.
Diese Mitteilung ist insofern unrichtig, als es sich lediglich um Vor-
schläge der beiderseitigen Kommissionen handelte, die den Mitglieder-
versammlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Stellung-
nahme unterbreitet werden sollten. Der Arbeitgeberverband und der
Fabrikantenverband haben erst jetzt in ihren Generalversammlungen
über die obigen Punkte und die eng damit zusammenhängenden
Fragen Beschluß gefaßt. Beide Verbände haben sich mit Wirkung

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