Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. April 1917
Beschlagnahmung von Kunstwolle
Vermischtes.
Schleiden, 10. April. Mit dem 1. April ist
eine Bekanntmachung W. IV. 2000/2. 17. K[riegs]R[ohstoff]A[bteilung]
betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von
Kunstwolle und Kunstbaumwolle aller Art in Kraft
getreten. Durch diese Bekanntmachung werden sämt-
liche vorhandenen Kunstwollen und Kunstbaumwollen
aller Art einschließlich karbonisierter, auch zusammen-
gestellter aus gemischten und gewolften wollenen und
halbwollenen Kunstwollen aus Abfällen der Textil-
industrie und in Mischungen untereinander oder mit
anderen tierischen oder pflanzlichen Spinnstoffen aller
Arten beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt
jedoch die Veräußerung und Lieferung, soweit es sich
um Kunstwollen oder deren Mischungen mit anderen
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen handelt an die
Kriegswollbedarf-Aktiengesellschaft in Berlin und, soweit
es sich um Kunstbaumwollen oder deren Mischungen
mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen handelt, an die
Kriegs-Hadern-Aktiengesellschaft in Berlin erlaubt.
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