10. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Oktober 1917

Die Lohnauseinandersetzung der Solinger Gewerkschaften mit der Fa. Buscher sind beigelegt. Die Gewerkschaftsvertreter müssen eingestehen, unrichtige Aussagen über die Firma veröffentlicht zu haben.

            Der Fall Buscher.
   Wir erhalten die Zuschrift:
   Die Kriegsamtnebenstelle in Düsseldorf hat die Angelegen-
heit der der Firma Buscher zusammen mit den Gewerkschafts-
beamten Rapp und Hebborn untersucht. Die Untersuchung hat
ergeben, daß die Arbeiter sowohl wie Arbeiterinnen über ihre
Verdienste den Gewerkschaften falsche Angaben gemacht haben.
Die von den Gewerkschaftsführern gemachten Angaben (die
durch die Solinger Tagespresse gegangen sind) sind demnach
irrig. Hier zeigt es sich, wie vorsichtig Lohnstatistiken aufge-
baut werden müssen. In solchen Fällen müssen sich Arbeiter
wie Arbeiterinnen befleißigen, den Gewerkschaftsbeamten ge-
naueste Angaben zu machen. Im übrigen sind die Or-
ganisationen der Arbeiter nach wie vor
Gegner des Teilungssystems, wie es die Firma
Buscher eingeführt hat. Bemerken möchten wir noch,
daß durch unser Eingreifen die Firma Buscher die Grund-
löhne erhöht hat. Dies zur öffentlichen Kenntnisnahme.
                                   Im Auftrage: Karl Rapp.

9. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. August 1917

Fabrikant Buscher gegen die „Bergische Arbeiterstimme“

                         Herr Buscher.
hat ein Eingesandt an den in Wald erscheinenden „General-
Anzeiger“ gerichtet, in dem dieser Satz vorkommt:
      Ich überlasse es daher der Oeffentlichkeit, sich hiernach
   selbst ein Urteil zu bilden, bemerken möchte ich jedoch noch,
   daß sich die „Bergische Arbeiterstimme“ bisher noch nicht
   dazu verstanden hat, meine rein sachliche Richtigstellung des
   voll Unwahrheiten und Entstellungen strotzenden, im rüpel-
   haften Tone geschriebenen Artikels zu bringen, und ich des-
   halb die ganze Angelegenheit der Militärbehörde unterbreitet
   habe.
   Wir haben es bisher so gehalten, daß wir jedem in unserer
Zeitung Erwähnten, der zu dieser Erwähnung etwas zu äußern
hatte, das Wort gestatteten. Wir wären auch im Falle Buscher
von dieser Gepflogenheit nicht abgegangen, trotz des der
heutigen Papierkontingentierung nicht entsprechenden ungebühr-
lichen Umfanges der Buscherschen Aeußerung. Aber Herr
Buscher beruft sich bei seiner Einsendung auf den
Berichtigungs-Paragraphen des Preßgesetzes, und dieser
Paragraph läßt ihn im Stiche – nicht wir. Herr
Buscher muß sich also über das Reichspreßgesetz be-
schweren, nicht über uns.
   Auf der falschen Fährte ist Herr Buscher auch, wenn er sich
wegen der Ablehnung der § 11-Berechtigung, wie er sagt, an
die Militärbehörde gewandt hat. Verstöße gegen den
Berichtigungsparagraphen sind, wie die Uebertretungen aller
anderen Reichsgesetze, noch immer der Aburteilung der
ordentlichen Gerichte vorbehalten. Herr Buscher hätte
also seine Schritte nach dem Amtsgerichte lenken müssen. Er
möge es als ein Zeichen unserer Unvoreingenommenheit be-
trachten, daß wir ihn darauf aufmerksam machen.

2. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. August 1917

Der Erfindungsreichtum der Firma Buscher (Solingen) bei Lohnsenkungen ruft den Widerstand der drei Metallarbeitergewerkschaften hervor

               Ein sonderbares Lohnsystem.
   Mit dem merkwürdigen Lohnsystem der Firma Buscher be-
schäftigte sich gestern abend eine Versammlung, die von dem
Deutschen Metallarbeiter-Verband, dem Industriearbeiter- und dem
Christlichen Verband nach dem Restaurant Nied im Grünewald
einberufen war. Die Firma Buscher hat „das Teilen“ zum Prinzip
erhoben. Sie „teilt“ mit ihren Arbeitern, – aber nicht etwa den
erzielten Kriegsgewinn, sondern sie teilt mit ihnen den – Ar-
beitslohn. Das ist, vom Unternehmerstandpunkt aus betrachtet,
wohl die glorreichste Idee des 20. Jahrhunderts. Von der allge-
meinen Anerkennung dieser seiner Erfindung scheint Herr Buscher
aber nicht sehr überzeugt zu sein, denn er hatte es vorgezogen, trotz
schriftlicher Einladung nicht in der Versammlung zu erscheinen.

   Rapp vom Deutschen Metallarbeiter-Verbande übernahm es,
die „Schönheiten“ dieses Lohnsystems in das rechte Licht zu rücken,
und er fand den ungeteilten Beifall der Versammlung, als er ver-
sicherte, daß die Solinger Arbeiterschaft sich so etwas nicht gefallen
lassen werde. Das Buschersche Lohnsystem beruht auf der Berech-
nung von Grundlöhnen, die bei Akkordarbeit überschritten werden
können. Der Lohnbetrag nun, der höher ist als der Grundlohn,
wird geteilt. Die eine Hälfte erhält der Arbeiter, die andere Hälfte
überweist Herr Buscher nicht etwa einem wohltätigen Zweck, sondern
er steckt sie in die eigene Tasche. Männliche Arbeiter im Alter bis
zu 15 Jahren erhalten 18 Mark, bis 16 Jahren 21 Mark, bis 20
Jahren 30 Mark, bis 25 Jahren 42 Mark und ältere Arbeiter
48 Mark. Bei den weiblichen Arbeitern schwankt der Grundlohn
zwischen 21 und 27 Mark. Es handelt sich hier um Wochen-
löhne. Die Ueberstunden bezahlt Herr Buscher nicht etwa mit
einem höheren Satze, nein, er macht es genau umgekehrt, für Ueber-
stunden zahlt er nur die Hälfte des Grundlohnes.
   Eine Versammlung der Arbeiter des B.schen Betriebes hat gegen
diese unsinnige Wirtschaft protestiert und die Verbandsleitung be-
auftragt, mit der Firma B. zu verhandeln. Die Firma lehnte aber
Verhandlungen „strikte“ ab und wollte nur mit dem Arbeiter-
Ausschuß zu tun haben. Von der Wahl eines solchen Ausschusses
wie sie das Gesetz vorschreibt, kann wohl nicht gut die Rede sein,
denn eines seiner Mitglieder war am Tage nach der Wahl baß er-
staunt, als man ihm mitteilte, er sei auch „gewählt“ worden. Der
Mann wußte von nichts! Herr Buscher gefällt sich nämlich
auch darin, die Herrlichkeit des verflossenen russischen Zaren in seinem
Fabrikreiche wieder aufleben zu lassen. Er hat eine ganze Anzahl
von Ukasen an sein Arbeitervolk gerichtet, deren Schönheiten wir
an einem Beispiele aufzeigen wollen. Unterm 10. Juli 1917 erging
dieser Befehl:
                       Bekanntmachung
      Auf Grund der Besprechung mit dem Arbeiterausschuß und
   den Ersatzmännern am Sonntag den 8. d[iesen] M[ona]ts wiederhole ich
   nochmals zur allgemeinen Kenntnisnahme daß ich bereit bin, den
   Grundlohn für die älteren Arbeiter etwas zu erhöhen oder auf
   Wunsch auch das jetzige Verrechnungssystem fallen zu lassen unter
   entsprechender Kürzung der Ak[k]ordlöhne. Weitere Verhandlungen
   auf Grund dieser Basis (!!) können stattfinden.
      Wer sich hiermit einverstanden erklärt, soll sich bis Donners-
   tag Abend auf dem Kontor oder beim Meister melden.
      Für alle anderen nehme ich an, daß ihnen die Arbeits-
   bedingungen nicht zusagen und ihre Entlassung wün-
   schen. Der Austritt kann dann sofort erfolgen. Lebens-
   mittelkarten sind vorschriftsmäßig abzugeben.
      Irgendwelche Beeinflussung oder Agitation in
   meinem Betriebe wird strengstens verboten und in gegen-
   teiligem Falle mit sofortiger Entlassung geandet.
      Solingen, den 10. Juli 1917.
                                                      Buscher.“
   Diese Aufforderung hat B. zweifellos nur deshalb erlassen, weil
er genau wußte, daß sich die Arbeiter nicht auf dem Kontor melden
würden. Als nun die Organisationen dazu übergingen, einen Lohn-
tarif auszuarbeiten, um ihn der Fimra zu präsentieren, kam B. plötz-
lich auch mit einem neuen Vorschlage, der seinem Erfindergeist alle
Ehre macht. Er schlug vor, die Lohnteilerei fallen zu lassen,
wenn – die Akkordlöhne ganz erheblich beschnitten würden und der
gemachte Schrot in Abzug gebracht würde. Die Berechnung der
Lohnausfälle für Schrot dachte sich der Buscher so: Der Arbeiter
bezahlt für einen Minenboden, der verunglückt ist, 80 Pf[enni]g. Das
ist derselbe Preis, den Herr B. auch von seinen Abnehmern erhält,
so daß es ihm beinahe gleichgültig sein kann, ob Schrot oder brauch-
bare Ware herauskommt. Den Unternehmergewinn hat er auf alle
Fälle im Sack, denn der Preis für das Rohmaterial beträgt nur
40 Pf[enni]g. Um nun eine Handhabe zu erhalten, durch die er dem
Kriegsamt gegenüber sein Verhalten rechtfertigen könne, ließ er
wieder eine Abstimmung in seinem Kontor vornehmen, nachdem er
vorher versucht hatte, seine Arbeiter mit dieser Stilübung einzu-
schüchtern:
      Wie ich dem Ausschuß mehrfach erklärt, bin ich weit-
   gehenst entgegen gekommen (!!) und (!!) wenn nun
   nicht endlich wieder Ruhe eintritt, bin ich gezwungen die
   Kriegsamtsstelle wegen Rückgang der Produktion Meldung zu
   erstatten, und unter Entlassung eines Teiles der Arbeiter nu
   noch mit einer Schicht arbeiten zu lassen.          J. Buscher.
   Leider muß gesagt werden, daß die Arbeiter nicht die richtige
Antwort hierauf gefunden haben. Es sollte darüber abgestimmt
werden, welches von Buschers Lohnsystem den Arbeitern das „an-
genehmste“ sei. Den Arbeitern wurde also zugemutet, darüber
„abzustimmen“, ob sie gerupft oder gezwickt werden wollten. Von
über 60 Arbeitern stimmten 17 für die Lohnteilerei, 15 dagegen,
und 7 – gaben weiße Zettel ab!
   Buscher soll behauptet haben, das Lohnsystem sei ausdrücklich
vom Kriegsamt empfohlen, doch bestreitet er das jetzt, wohl weil
er merkt, daß das Hündchen Flöhe kriegt. Ein Beamter des Kriegs-
amtes war nämlich in der gestrigen Versammlung anwesend und
wird an seine Behörde Bericht erstatten. Gerade Buscher hat es
nicht nötig, den Arbeitern am Lohne zu zwacken, denn sein jähr-
licher Kriegsgewinn beläuft sich nach oberflächlicher Schätzung auf
die Summe von über 120 000 Mark! Es hat den Anschein, als ob
auch andere Unternehmer im hiesigen Bezirke neidvoll
Auf ihren Kollegen Buscher schauen und demnächst versuchen werden,
ähnliche wie das Buschersche Lohnsystem einzuführen. Diesen Ver-
suchen wollen die Gewerkschaften von vornherein einen Riegel vor-
schieben, weshalb sie beim Generalkommando gegen Buscher Be-
schwerde erhoben haben. Buschers Vorgehen hat selbst in dieser
Zeit des Burgfriedens eine tiefe Erregung in die Solinger Arbeiter-
schaft gebracht. Die Gewerkschaften tun jetzt alles, um ein halb-
wegs erträgliches Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeit-
gebern zu schaffen. Wenn so verfahren wird wie bei Buscher, dann
hört die Gemütlichkeit auf!
   Witte vom Industriearbeiter-Verband und Hebborn vom
Christlichen Verband sprachen sich im gleichen Sinne wie Rapp aus,
der noch mitteilte, daß Buscher jetzt den Grundlohn der älteren Ar-
beiter von 48 auf 51 Mark erhöht habe, wofür er aber den jugend-
lichen Arbeitern den Lohn um 5 Prozent gekürzt habe. Gegen
die Wahl des Fabrikausschusses bei Buscher wird Protest eingelegt,
weil sie ungesetzlich ist.
   Mit der Aufforderung, sich den bestehenden Organi-
sationen anzuschließen, weil nur diese die Interessen
der Arbeiter wirksam vertreten können, fand die gut verlaufene
Versammlung ihren Abschluß. Weiterlesen

1. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. August 1917

Nochmaliger Hinweis auf die gewerkschaftliche Protestversammlung gegen ein neues Lohnsystem bei einem Solinger Unternehmen

   Solingen. Metallarbeiter und Arbeite-
rinnen aller Branchen! Auf die Versammlung, die
heute abend bei Nied am „Grunewald“ abgehalten wird, weisen
wir auch an dieser Stelle hin. Die Tagesordnung muß alle
Arbeiter und Arbeiterinnen aus der Metallindustrie inter-
essieren. Sie lautet: Wie stellen sich die Arbeiter und Arbeite-
rinnen zur Zahlung eines Grundlohnes mit der Maßnahme,
daß der Akkordlohn mit den Fabrikanten geteilt werden soll?
Das Kriegsamt soll obiges Lohnsystem empfohlen haben, so sagt
der Fabrikant Buscher von der Grünstraße seinen Arbeitern.
Die Firma Buscher zahlt an verheiratete Arbeiter einen Grund-
lohn von 48 Mark. Verdient der Arbeiter im Akkord in einer
Woche 52 Mark, dann erhält der Arbeiter nur 50 Mark aus-
bezahlt, 2 Mark wandern in die Tasche des Unternehmers.
Dieses ruchlose Lohnsystem soll nun im ganzen Kreise Solingen
durch die Empfehlung des „Kriegsamtes“ eingeführt werden.
Es gilt also, energisch Protest zu erheben gegen ein Lohn-
system, welches, wie der Fabrikant Buscher erklärte, vom Kriegs-
amt empfohlen worden ist. Es ist notwendig, daß sämtliche
Arbeiter und Arbeiterinnen an dieser Versammlung teilnehmen.
Die Firma Buscher, ebenso der Meister sind zu dieser Versamm-
lung durch Einschreibebrief eingeladen.

30. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Juli 1917

Protestversammlung der drei Solinger Metallarbeitergewerkschaften gegen ein neues Lohnsystem

Achtung!                                                                Achtung!
Arbeiter und Arbeiterinnen von Solingen u[nd] Umgegend!
Mittwoch, den 1. August 1917, abends 8 Uhr,
     im Lokale des Herrn Nied, Grünewalderstraße:
                Öffentliche Versammlung
aller Arbeiter u[nd] Arbeiterinnen aus der Metallindustrie.
                      Tagesordnung:
Wie stellen sich die Arbeiter und Arbeite-
rinnen zur Zahlung eines Grundlohnes mit
der Maßnahme, daß der Akkordlohn mit
   den Fabrikanten geteilt werden soll?
   Das Kriegsamt soll obiges Lohnsystem empfohlen haben,
so sagt der Fabrikant Buscher von der Grünstraße seinen
Arbeitern. Die Firma Buscher zahlt an verheiratete
Arbeiter einen Grundlohn von 48 Mark. Verdient der
Arbeiter im Akkord in einer Woche 52 Mark, dann erhält
der Arbeiter nur 50 Mark ausbezahlt, zwei Mark wandern
in die Tasche des Unternehmers.
   Dieses ruchlose Lohnsystem soll nun im ganzen Kreis
Solingen durch die Empfehlung des „Kriegsamts“ eingeführt
werden. Es gilt also energisch Protest zu erheben gegen
ein Lohnsystem, welches, wie der Fabrikant Buscher erklärte,
vom „Kriegsamt“ empfohlen worden ist.
   Es ist notwendig, daß sämtliche Arbeiter und Arbeite-
rinnen an dieser Versammlung teilnehmen. Die Firma
Buscher, ebenso der Meister sind zu dieser Versammlung
durch Einschreibebrief eingeladen.
                                 Deutscher Metallarbeiterverband
                                 Industriearbeiter-Verband
                                 Christl[icher] Metallarbeiterverband.