Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1918
Die Erpressung eines Solinger Gastwirtes endet mit Haftstrafen
Solingen. Lebensmittelschieber. Von einer
Erpressergesellschaft wurde der Wirt Gustav Blasberg von So-
lingen heimgesucht. Bl. hatte „unter der Hand“ von einem
Bonner Kaufmann insgesamt 72 Zentner Weizen zum
Preise von über 6000 Mark erworben und diese Frucht bei dem
Kölner Spediteur Fl. „vorsichtshalber“ unterbringen lassen, um
sie von hier aus nach und nach abzuholen. Der Bruder des
Spediteurs, der Fuhrmann Johann Fl., hatte nun von dieser
verbotenen Sache Kenntnis erhalten und seinen beiden Freun-
den, den Kaufleuten und Lebensmittelschiebern Paul R. und
Heinrich B. aus Köln, von seiner Entdeckung Kenntnis gegeben.
Alle drei beschlossen, Kapital für sich aus der Sache zu schlagen
und fuhren zu diesem Zwecke noch am späten Abend des 4. März
v[origen] J[ahre]s. nach Solingen. Während Fl. in einer Wirtschaft
wartete, suchten seine beiden Genossen den Bl. auf, dem sie
sofort das Gefährliche und Verbotene seines Treibens vor-
hielten, mit dem Hinzufügen, „noch sei es Zeit, die Sache zu
regeln, andern Tags sei es vielleicht schon zu spät.“ Sie ver-
sicherten mehrfach noch, aus „Gutheit“ zu kommen, benahmen
sich kurzum so, daß der ängstlich gewordene Bl. der Überzeu-
gung wurde, entweder Kriminalbeamte oder aber, und diese
Annahme schien ihm die näherliegende, Beamte der Z. E. G.
vor sich zu haben, die sich bereit finden würden, gegen ein
Schmiergeld von einer Amtshandlung abzusehen. In später
Abendstunde erst, nachdem die „Herren“ in einem Privat-
zimmer des Wirtes einige gute Flaschen geleert, entfernten sie
sich. Vorher hatte Bl. aber dem B. 150 Mark in die Hand ge-
drückt mit dem Bemerken, daß sie in Köln noch mehr haben
sollten. „Was, nur 150 Mark?“ sagte B. und übergab den Be-
trag seinem Begleiter mit den Worten: „Hier, Herr Kollege!“
Dieser nahm das Geld an mit dem Bemerken. daß man sich den
Weg nicht gemacht haben würde, wenn man das klägliche Er-
gebnis der Schnorrerfahrt geahnt hätte. Alle drei Kölner
trafen sich dann in einem Restaurant, wo sie sich aber so auf-
fällig benahmen, daß der hinzukommende Polizeisergeant K.
sofort ahnte, daß hier etwas nicht stimmen müsse, und zur Fest-
nahme des Trios schritt. Die drei Kölner wurden wegen Er-
pressung vor das Schöffengericht gestellt, legten aber, ebenso wie
der Amtsanwalt, gegen das gegen jeden auf 3 Monate Ge-
fängnis lautende Urteil Berufung ein. Ihre Angabe, sie hätten
keine Erpressung begehen, sondern das Getreide erwerben,
kaufen wollen, wurde sowohl vom Schöffengericht wie von der
Strafkammer als widerlegt erachtet. Die Strafkammer be-
stätigte die Strafe bezüglich R.s und gestern gegen den damals
erkrankten und verhandlungsunfähigen B. ebenfalls, betonend,
daß sie jedenfalls nicht zu hoch wäre. Bei Fl. wurde indessen,
weil er der Anstifter war, die Strafe verdoppelt.