4. November 1916

04111916landwirte

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. November 1916

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[30.] Oktober 1916

schulchronik Dürscheven 1914_1918_Seite_06 okt 1916 schulchronik Dürscheven 1914_1918_Seite_07 101916

Stadtarchiv Zülpich, Schulchronik der Volksschule Dürscheven 1895-1968

Kartoffelernte

Okt. Die Kartoffelernte ist gering. Großgrundbesitzer
des Kreises haben sehr wenig Kartoffeln gepflanzt.
Die Preise für Hafer und Gerste waren zu hoch.
Die Kartoffeln für die russischen Gefangenen
mancher Gutsbesitzer müssen von kleinen
Bauern geliefert werden.
Rumänien erleidet Schlag auf Schlag.

22. Oktober 1916

19161022_Ferien_455

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Oktober 1916

Information über die Verlängerung der Schulferien auf dem Land, da die Schulkinder bei der Kartoffelernte helfen müssen.

     –      Verlängerung der Schulferien für die
Kartoffelernte. Für die Kartoffelernte hat
der Unterrichtsminister die Regierungsprä-
sidenten ermächtigt, Herbstferien der Volks-
schulkinder in ländlichen Gemeinden und
Landstädten bis zur vollen Beendigung der
gefährdeten Ernte zu verlängern. Die Re-
gierungspräsidenten haben diese Ermächti-
gung meist an die Landräte weitergegeben.
Die Kreisschulinspektoren sind ersucht wor-
den, Anzeige über den Umfang der Ferien
zu erstatten und mitzuteilen, wann der
Unterricht wieder beginnen wird.

21. Oktober 1916

21101916arnsberg

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Oktober 1916

Verlängerung der Herbstferien im Regierungsbezirk Arnsberg für die Kartoffelernte

Arnsberg, 18. Okt. Mit Genehmigung der
Regierung hierselbst wurde in den ländlichen Gemeinden
des hiesigen Kreises die Herbstferien wegen der noch
nicht beendigten Kartoffelernte um 14 Tage verlänert.
(es ist anzunehmen, daß in anderen ländlichen Gegenden
dieselbe Maßregel getroffen ist.)

13. Oktober 1916

19161013_Ernährungsschwierigkeiten_448

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Oktober 1916

Der nordamerikanische Ernteausfall führt die kriegführenden Länder Europas an den Rande einer Hungersnot. Nur das Deutsche Reich ist wohl vor dieser Gefahr sicher.

      –      Ernährungsschwierigkeiten in ganz
Europa. Die Nachrichten über die übersee-
ischen Mißernten werden überall im feind-
lichen wie im neutralen Auslande mit größ-
tem Ernst behandelt. Man zweifelt daran,
daß Argentinien, Indien und Australien
selbst bei sehr gutem Ertrage den nord-
amerikanischen Ausfall decken können und
betrachtet die Versorgung der auf Zufuhr
übers Meer angewiesenen Länder vom Früh-
jahr ab als gefährdet. Ein sehr ange
sehenes Weiterlesen

18. September 1916

18091916 extrablatt

Kreisarchiv Euskirchen, Extrablatt vom Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18.September 1916

Beschlagnahmung der Ernte von Äpfel, Zwetschen und Pflaumen

Unterhaltungsblatt und Anzeiger (amtl. Kreisblatt)
Redaktion, Druck und Verlag von F. W. Braselmann in Schleiden
Ausgegeben Schleiden, den 18. September 1916.
Bekanntmachung.
Zur Sicherstellung des andernfalls gefährdeten Bedarfs des Heeres und der Bevölkerung an Marmelade
und Mus wird im Interesse der öffentlichen Sicherheit auf Grund des §9 des Gesetzes über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juli 1851 in Verbindung mit der Allerhöchsten Verordnung vom 31. Juli 1914 folgendes
bestimmt:
§ 1
Die gesamten, noch nicht im Kleinhandel befindlichen Aepfel, Zwetschen
und Pflaumen werden, auch soweit sie noch nicht geerntet sind, beschlag-
nahmt. Der Absatz darf nur an Personen erfolgen, die einen mit dem
Stempel des Kriegsernährngsamtes versehenen Ausweis mit sich führen.
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13. September 1916

13091916 polizeiverordnung

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13.September 1916

Verbot des nächtlichen Betretens der Erntefelder im Regierungsbezirk Aachen

Polizei-Verordnung.
Auf Grund der §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes
über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und
der §§ 137 und 139 des Landesverwaltungsgesetzes
vom 30. Juli 1882 (G[esetzes]S[ammlung] S[eite] 195) wird vorbehaltlich
der Zustimmung des Bezirksausschusses, die mit Rück-
sicht auf die Dringlichkeit der Angelegenheit nicht vor-
her eingeholt worden ist, für den Umfang des Re-
gierungsbezirks Aachen folgendes verordnet:
§ 1. Das Betreten der bestellten und noch nicht
abgeernteten Felder ist von 10 uhr abends bis 4 Uhr
Morgens verboten. Ausgenommen sind Flächen, die
als Hausgarten dienen und mit dem Wohnbesitz un-
mittelbar verbunden sind.
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8. September 1916

1916-09-08-03

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. September 1916

Brombeeren werden, von Frauen und Kinder, vorzeitig gepflückt. Die Ernte wird, laut dem Rheinischen Volksblatt, daher negativ davon beeinträchtigt.

Hilden, 8. Sept. Von Mitte September ab
beginnt die Brombeere zu reifen, die sich zu einem schmack
haften Brotaufstrich verwenden läßt. Diese Beerenreife
können natürlich viele Frauen und vor allem Kinder nicht
abwarten. Die hier zahlreich vorhandenen Brombeer-
sträucher, die eine große Ernte erkennen lassen, werden
jetzt schon heimgesucht, die Sträucher zertreten und sie
der halbreifen Frucht beraubt. Eine solche Plünderung ist
sehr unvernünftig. Mit einer roten Brombeere lässt sich
nichts anfangen, ihre Verwendung ist in diesem Falle un-
lohnend und die Versorgung mit Nahrungsmitteln wird
einer wertvollen Frucht beraubt. Es gibt leider immer
noch Leute, die das nicht begreifen können.

11. August 1916

BAST_11_08_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. August 1916

Beurlaubungen von Militärangehörigen für den Ernteeinsatz in der Landwirtschaft

                               Ernte-Urlaub.
   Zur Sicherstellung der Kartoffel- und Rübenernte sowie
zur Herbstbestellung werden auch in diesem Jahr größere Be-
urlaubungen aus den Ersatztruppenteilen des 7. Armeekorps
erteilt.
   Die entsprechenden Anträge sind bis spätestens den 20.
d[ieses] M[onat]s bei den zuständigen Bürgermeisterämtern anzubringen.
   Dort können auch die Bedingungen in Erfahrung gebracht
werden, zu denen die Ueberweisung von landwirtschaftlichen
Arbeitern erfolgen kann.
   Da Beurlaubungen aus dem Felde grundsätzlich nicht
gewährt werden können, so darf die Erwartung gehegt werden,
daß von dem Angebot des Generalkommandos der weitest-
gehende Gebrauch gemacht wird.

5. August 1916

05081916 Gemeine Bleibuir

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. August 1916

Schädigung der Getreide durch unvorsichtige Waldbeerensammler

Aus der Gemeinde Bleibuir. Man macht
jetzt vielfach die Beobachtung, daß die Lehren von der
neben unseren Flurwegen stehenden Frucht willkürlich
abgeschlagen, die Halme geknickt, zertreten, beim Hafer
die Rispen abgestreift sind. Hauptsächlich sieht man
es an den Wegen, die von auswärtigen Sammlern
undSammlerinnen der Waldbeeren benutzt werden.
Pflicht der Erwachsenen dürfte es sein, die sie be-
gleitenden Kindern vor dem Unfug zu warnen und wenn
die Warnung nicht fruchtet, die Täter an geeigneter
Stelle anzuzeigen. Vernünftige Menschen tun so et-
was nicht. Die Kinder wissen aber nicht, wie viel
Mühe, Sorge und Fleiß der Landmann auf seine
Saat verwendet und wie wichtig für die heutige
Volksernährung eine unbeschädigt eingebrachte Ernte ist.

5. August 1916

05081916 kriegsende

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. August 1916

Verkaufsanzeige für Einkochapperat

Dem Kriegsende entgegen
sehen kann jeder mit Ruhe, wenn er zur Zeit der Ernte für den
nötigen Vorrat in der Lebensmittelversorgung bedacht ist. um
diese Möglichkeit zu erreichen, empfiehlt sich die Anschaffung eines
Einkochapperates zum Preise von 11,– Mk. komplett, bei zwei
Stück 10,,50 Mk.
Heinr[ich] Wirtz, Mechernich

26. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juli 1916

Ersatztruppen des 7. Armeekorps können zur Erntehilfe angefordert werden

                 Bekanntmachung.
   Zur Ausnutzung günstigen Erntewetters haben die dem
7. Armeekorps zugehörenden Ersatztruppenteile die Geneh-
migung erhalten, ihre verfügbaren Mannschaften für Ernte-
arbeiten bis zu jeweils 3 Tagen zu beurlauben.
   Die darauf antragenden Landwirte müssen sich verpflichten,
den in ihrem Interesse beurlaubten Mannschaften freie Hin-
und Rückfahrt und eine Entschädigung, die von den Truppen-
kommandeuren und Landräten zu vereinbaren wären, zu ge-
währen.
   Im Landkreise sind die Gesuche unter näherer Angabe der
Verhältnisse auf den Bürgermeisterämtern anzubringen.
   Opladen, den 25. Juli 1916.
    Der Landrat. I[m] A[uftrage]: Dr. Kramer, Regierungs-Assessor

21. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1916

Landrat Lucas (Kreis Solingen) bietet den Landwirten „Jungmannen und Schüler“ als Erntehelfer an

                       Bekanntmachung.
   Wie bei der diesjährigen Frühjahrsbestellung so stehen auch für
die kommenden Erntearbeiten in größerer Zahl militärisch organi-
sierte Jungmannschaften, sowie Schüler höherer Schulen zur Ver-
fügung, deren Inanspruchnahme bei dem großen Mangel an land-
wirtschaftlichen Arbeitern allen Landwirten dringend ans Herz ge-
legt wird. Durch die Heranziehung der Jungmannen und Schüler
soll auch unter allen Umständen vermieden werden, daß namentlich
bei ungünstigem Wetter wegen Mangel an Arbeitskräften ein Teil
der Ernte dem Verderben ausgesetzt wird.
   Die Ueberweisung der Erntehilfsarbeiter erfolgt unentgelt-
lich durch die „Erntehilfsarbeiter-Arbeitsvermittlungsstelle bei der
Königlichen Regierung in Düsseldorf, Zimmer 369“. Die Landwirte
werden gebeten, sich unmittelbar an diese Stelle zu wenden.
   Opladen, den 20. Juli 1916
                                                    Der Landrat: Lucas.