8. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. August 1917

Regierungspräsident Kruse (Düsseldorf) gibt der Presse bekannt, dass die Lebensmittelversorgung sich im nächsten Jahr verbessern werde

                     Ernährungsfragen.
wurden auf einer Konferenz erörtert, zu der der Regierungs-
präsident die Presse des Regierungsbezirkes nach Düsseldorf
geladen hatte. Herr Regierungspräsident Kruse führte in
seiner einleitenden Ansprache aus, daß sich im kommenden
Jahre die Ernährungsverhältnisse nach übereinstimmenden
Berichten besser gestalten würden als im letzten Jahre. In
den meisten Gegenden des Ostens und Mitteldeutschlands ist
eine Mittelernte zu erwarten, in vielen Gegenden des Westens
steht die Ernte großartig. So viel kann heute schon mit aller
Bestimmtheit gesagt werden: Die Kartoffelernte wird
auf jeden Fall besser, als sie im vorigen Jahre war. Wie sich
die Preise im neuen Erntejahr gestalten werden, darüber
können abschließende Urteile noch nicht abgegeben werden.
Bei den Brotpreisen hofft man auf dem früheren Stande
verbleiben zu können. Sollte eine Preiserhöhung notwendig
werden, so kann es sich jedenfalls nur um eine ganz unwesent-
liche handeln. Kartoffeln werden jedenfalls genügend zur
Verfügung stehen. Den Gemeinden werden deshalb ein Zu-
schlag von 20 Prozent und eine ebenso hohe Ausgleichs-
reserve zugebilligt werden können. Von den Kartoffelreserven

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4. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. August 1917

Bekanntmachung zur Beschlagnahmung des Heus aus der Ernste 1917

Beschlagnahme des Heues
aus der Ernte 1917.
Auf Grund der §§ 4 und 8 der Verordnung des

Herrn stellvertretenden Reichskanzlers über den Verkehr
mit Heu aus der Ernte 1917 vom 12. Juli 1917
und der dazu ergangenen Ausführungsanweisung des
Herrn Ministers des Innern vom 17. Juli 1917 wird
für den Umfang des Kreises Schleiden verordnet:
§ 1. Das gesamte Heu bei den Erzeugern und
Händlern im Kreise Schleiden wird für den Kommunal-
verband Schleiden beschlagnahmt und die Ausfuhr
von Heu außer an die Heeresverwaltung untersagt.
Ausnahmen von dem Ausfuhrverbot und Veräußerungen
von Heu an andere Stellen als die Heeresverwaltung
unterliegen meiner Genehmigung.
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7. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juli 1917

Die dringend erwartete Frühkartoffelernte im Kreis Solingen wird die aktuellen Probleme der Kartoffelversorgung wegen des geringen Ertrages nicht lösen.

           Von der Kartoffelversorgung.
wird uns amtlich berichtet:
   Während bis zum 8. Juli keine Kartoffeln im Kreise ge-
rodet werden dürfen, sollen in nächster Woche aber gleich
eine größere Menge herausgeholt und damit der Gesamtbevölke-
rung etwas an Kartoffeln zugeführt werden. Viel kann es ja
allerdings nicht sein. Das Frühkartoffelland im Kreise ist dafür
zu beschränkt und von draußen kommt fast nichts herein. Um
nur 1 Pfund an jeden Einwohner des Kreises abgeben zu
können, sind 1700 Zentner notwendig, was ungefähr einem Er-
trag von 45 Morgen entsprechen wird. Der Ertrag an Früh-
kartoffeln ist bekanntlich nicht sehr groß, erst recht nicht, wenn
sie so früh ausgenommen werden, wie es jetzt notwendig ist.
Nach der Mitte des Juli werden hoffentlich die ersten Früh-
kartoffeln aus Sachsen kommen, so daß sich von da ab wohl
regelmäßig eine bessere Belieferung ermöglichen lassen und das
Kartoffelelend der letzten Zeit endlich seinen Abschluß finden
wird. Von Holland ist leider nicht viel zu erwarten. Was von
dort hereinkommt, ist ein angenehmer Zuschuß, aber auch nicht
viel mehr.

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4. Juli 1917

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 4. Juli 1917

„Wo steckt das Obst?“ Auf dem hiesigen Wochenmarkt gibt es ein breites Angebot an Gemüse, nur das Obst fehlt. Man geht davon aus, dass die Ware direkt beim Erzeuger verkauft wird.

Hilden, 4. Juli. Der heutige Wochenmarkt
war mit Erbsen, Möhren, Rübstiel, Bohnen, Runkel-
blättern (Spinatersatz) und Gartensalat beschickt. Die ge-
samte Anlieferung fand schon in der ersten Stunde Ab-
nehmer, so daß die Vorräte schnell geräumt waren. Was
auf dem Markte fehlte und auch in den Geschäften nicht
vorhanden ist, war Obst. Wo steckt das Obst? Die Ein-
wendungen, daß die Ernte nicht reichlich sei, sind nicht
begründet. Bäume und Sträucher hängen voller Früchte,
so daß die Annahme berechtigt erscheint, daß die Ernte
bereits beim Erzeuger direkt angekauft wird.

30. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Juni 1917

Beschlagnahmung der Gerste

– (Beschlagnahme der Gerste.) Mit Rücksicht
auf die bereits beginnende Gersteernte gibt das Kriegs-
ernährungsamt bekannt: Durch die neue Reichsgetreide-
ordnung vom 21. Juni 1917 ist die Gerste allgemein
beschlagnahmt. Es können also von den Landwirten
nicht wie im abgelaufenen Jahre bestimmte Mengen zu-
rückbehalten oder freihändig veräußert werden, auch
nicht zu Saatzwecken. Der Handel mit Saatgerste
wird durch die in der Reichsgetreideordnung vorbe-
haltene, demnächst erscheinende Verordnung über den
Verkehr mit Saatgut geregelt werden. Bezüglich der
Sommergerste, insbesondere wegen der den Landwirten
zu eigenem Verbrauch zu überlassenden Mengen werden
ebenfalls noch besondere Bestimmungen ergehen. Auch
Hafer, Hülsenfrüchte, Buchweizen und Hirse werden
restlos beschlagnahmt, um durch eine Hand, die Reichs-
getreidestelle, erfaßt und bewirtschaftet zu werden.

27. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1917

Vermehrte amtliche Anstrengungen, um die letzten Wochen bis zur neuen Ernte zu überstehen

        Der neuen Ernte entgegen.
   Amtlich wird uns geschrieben:
   Die letzten Wochen bis zur neuen Ernte liegen vor uns.
Da gilt es, einmal mit den vorhandenen Vorräten hauszu-
halten, zum andern aber auch alle Vorbereitungen zu treffen,
damit die Früchte der kommenden Ernte sobald wie
irgend möglich für die Ernährung der Bevölkerung zur
Verfügung stehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in den früh-
erntenden Gebieten Deutschlands ein Frühdrusch vorge-
sehen. Mähmaschinen, Dreschmaschinen, Kohlen, Mannschaften
und Gespanne stehen bereit zur Arbeit, die von den Kriegs-
ämtern und Kriegswirtschaftsstellen in Verbindung mit der
Reichsgetreidestelle geleitet werden soll. Dieser Frühdrusch
über den der Bundesrat genaue Vorschriften erläßt, wird
natürlich mit mancherlei Unbequemlichkeiten für die Landwirte
verbunden sein. Während diese sonst die Drescharbeiten im
Laufe des Winters mit ihren gewöhnlichen Betriebsmitteln und
ihren eigenen Arbeitskräften vorzunehmen pflegen, müssen
jetzt Maschinen und sonstige Geräte und auch Arbeitskräfte aus
anderen Gegenden zur Aushilfe herangezogen werden. Alles
das ist nötig, damit das Getreide mit größter Beschleunigung
geerntet und gedroschen werden kann. An die Landwirte er-
geht die Mahnung, diese Eingriffe in ihre Wirtschaft freudig
und willig hinzunehmen. Nur so können wir der Schwierig-
keiten, die sich beim Uebergang vom alten zum neuen Ernte-
jahr ergeben, Herr werden. Die Landwirte müssen sich darüber
klar sein, daß jetzt nicht die Zeit ist, zu rechten und zu streiten,
ob und wo etwa Fehler in der Organisation der Ernährung
gemacht worden sind, sondern allein darauf kommt es jetzt an,
mit den vorhandenen Vorräten hauszuhalten. Die Sache steht
heute so, daß nicht die letzte Granate, nicht die letzte silberne
Kugel, d[as] h[eißt] die letzte Mark, über den Ausgang des Kampfes
entscheidet, sondern das letzte Stück Brot. Wenn uns dies
letzte Stück Brot bleibt, werden wir den Krieg gewinnen und
dazu muß jeder helfen. Es gilt, etwa 40 Millionen Deutsche,
die in den Städten wohnen und jetzt zum größten Teil für die
Rüstung des Heeres arbeiten, zu ernähren und zu versorgen bis
zur neuen Ernte.

23. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Juni 1917

Mannschaften der Ersatztruppen können als Arbeitskräfte für die Herbsternte angefordert werden

                               Urlaub.
   Vom Generalkommando ist für die Herbsternte die Beurlaubung
von Mannschaften der Ersatztruppenteile genehmigt worden. Die
Landwirte werden daher gut tun, hiervon den weitestgehenden Ge-
brauch zu machen, weil mit einer Beurlaubung aus dem Felde
wegen der kriegerischen Ereignisse nicht zu rechnen ist.
   Wer Hilfe dringend notwendig hat, wende sich daher sofort an
das zuständige Bürgermeisteramt, wo er nähere Auskunft über die
Urlaubserteilung erhält. Wer keine persönlichen Anträge stellen
kann, kann einfach die Ueberweisung von landwirtschaftlichen Ar-
beitern zahlenmäßig beim Bürgermeisteramt beantragen. Dringend
muß davor gewarnt werden, Urlaubsanträge unter Umgehung der
Heimatsbehörden bei den Truppenteilen oder höheren Kommando-
stellen einzureichen, weil dadurch die Entscheidung auf die Anträge
nur verzögert wird.

13. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1917

Besonderer Schutz der Ernte von Land- und Forstwirtschaft

Stellvertr[endendes] Generalkommando
8. Armeekorps
Abt. V. W, Nr. 3451
Verordnung.
Es ist verboten:
Durch vorsätzliches oder fahrlässiges Tun oder Unterlassen
Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, Räume, die zur Auf-
bewahrung der Ernte bestimmt sind, oder Gerätschaften und
Maschinen, die zur Einbringung und Verarbeitung der Ernte
dienen, den Regeln einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zuwider
zu zerstören, zu beschädigen oder zu gefährden.
Zuwiederhandlungen werden § 9 Ziffer b des Gesetzes
über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung
mit dem Reichsgesetze vom 11. Dezember 1915 (Reichsgesetzblatt
Seite 813) bestraft.
Die Verordnung tritt sofort in Kraft.
Coblenz, den 22. Mai 1917.
Der Kommandierende General
von Ploetz, General der Infanterie

13. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. Juni 1917

Anträge für Fronturlaube zur Ernte

Vermischtes.
Schleiden, 11. Juni. Es wird darauf hingewiesen,
daß Gesuche um Beurlaubung von Mannschaften zur
Körnerfrucht-Ernte sofort, spätestens bis zum 17. Juni
bei dem zuständigen Herrn Bürgermeister einzureichen sind.

30. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Mai 1917 

Die Schüler sind in der Landwirtschaft einzusetzen, um die Obsternte zu sichern.

    –  Mitwirken der Schuljugend zur Siche-
rung der Obsternte. Zu den Arbeiten, für
die auch die Schuljugend zweckmäßig zu ver-
wenden wäre, gehört die Vertilgung der
Raupennester an Obstbäumen und an Ge-
sträuchen, das Absammeln der Raupen in
Gemüsegärten und das Umgraben und Ver-
gießen der Baumscheiben rings um die
Stämme der Obstbäume.

22. April 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. April 1917 

Die späte Obstbaumblüte lässt auf eine gute Obsternte hoffen.

       – Die Obstbaumblüte setzt langsam
ein und wird sich in wenigen Tagen zu voller
Schönheit entwickelt haben. In geschützten Nie-
derungen, wo scharfe Winde weniger gefährlich
werden, ist sie bereits zu ziemlicher Entwick-
lung gediehen. Der Anblick der im Blüten-
schnee prangenden Bäume ist ein ganz beson-
ders prächtiger und läßt sich kaum mit etwas
gleich schönem vergleichen. Namentlich die Ap-
felblüte gewährt durch ihre zart-rosig angehauch-
ten Kelche dem Baume einen ganz besonders
aparten Schmuck. Da die Obstbaumblüte in
diesem Jahre etwas später als sonst eingetreten
ist, so steht zu hoffen, daß sie weniger als
sonst unter dem Frost zu leiden haben wird
und uns infolgedessen eine gute Obsternte be-
scheren möge.

4. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. April 1917

Aufruf zur Freistellung von Dienstboten für die Arbeit in der Landwirtschaft

Aufruf!
Im Interesse einer ertragreichen Ernte ist es notwendig, auch
alle weiblichen Personen, die vom Lande kommen und in land-
wirtschaftlichen Verhältnissen und Arbeiten Bescheid wissen, sobald
als tunlich der Landarbeit zuzuführen. Die Frühjahrsbestellung
rückt heran, viele Aecker müßten brach liegen bleiben, wenn nich
alle verfügbaren Kräfte zu dieser Arbeit herangezogen würden.
Der Vorstand des Vaterländischen Frauen-Vereins richtet
daher die dringende Bitte, an diejenigen Hausfrauen, welche
Dienstboten, die vom Lande kommen, beschäftigen, diese, soweit
möglich, für die Zeit der Ackerbestellung und Ernte den Land-
wirten zur Verfügung zu stellen. Wir sind überzeugt, daß die
Hausfrauen gerne die Mühen des Haushalts während dieser Zeit
auf eigene Schulter nehmen. Namentlich bitten wir diejenigen
Haushaltungen, die über mehrere Dienstboten verfügen, wenigstens
eine davon für die jetztige Zeit zu beurlauben und diese der Land-
wirtschaft zuzuführen.
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6. Dezember 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Dezember 1916

Das Ergebnis der diesjährigen Nesselernte fällt befriedigend aus.

    Die Nesselernte. Die Nesselernte in
diesem Jahre hat bis jetzt ein befriedigen-
des Ergebnis gehabt. Bis heute sind in den
verschiedenen Teilen Deutschlands belegenen
Lagerräumen der Nesself.-Verwert.-Gesellsch.
b. H., Berlin 1 650 000 Kilo trockener Ne-
selstengel abgeliefert worden. Hierzu kom-
men noch größere Mengen, die sich noch bei
den Vertrauensleuten befinden und die bis
heute im Einverständnis mit diesen noch
nicht angefordert sind. Gewiß ein ganz her-
vorragendes Ergebnis. Die Streckung un-
serer Spinnrohstoffe ist dadurch bedeutend
gefördert. In fachmännischen Kreisen ver-
spricht man sich sehr viel von der Heranzie-
hung des Nessel zu Spinnstoffen. Es ist
schon erwogen worden, ob man sich nicht
ganz vom Ausland unabhängig machen könn-
te, durch große Nesselkulturen, besonders die
großen ungarischen Wälder sollen sich vor-
züglich dazu eignen. Jeder, der noch im
Besitze trockener Nesselstangen ist, sollte sie
an den bekannten Sammelstellen abliefern.

15. November 1916

15111916-huelsenfruchternte

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. November 1916

Bekanntmachung über die Anmeldung der Hülsenfruchternte

Bekanntmachung
betreffend Anmeldung der Hülsenfruchternte.
Nach § 2 der Bundesratsverordnung vom 29. Juni

1916 ist derjenige, der Hülsenfrüchte erntet, verpflichtet,
die geerntete Menge getrennt nach Arten (Erbsen,
Bohnen oder Linsen) unmittelbar nach Einbringung
der Ernte anzuzeigen. Für Mengen, die bis zum
1. Oktober noch nicht angezeigt waren, bestand An-
meldepflicht bis zum 5. Oktober 1916.
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6. November 1916

BAST_06_11_A1 BAST_06_11_A2

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. November 1916

Anläßlich der bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen diskutierte eine Solinger SPD-Parteiversammlung über die Kommunalpolitik in Kriegszeiten. Einleitend schilderte Hugo Schaal umfangreich und ausführlich die Bemühungen zur Sicherung der Lebensmittelversorgung (Milch, Kartoffeln, Fleisch) in Solingen. Ein weiteres Thema der Diskussion war das Verhältnis vom Stadt- zum Landkreis Solingen und die vertane Chance einer engeren Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden. Zuletzt wurden die Genossen Brückenhaus, Nockermann, Knoth und Bellert als sozialdemokratische Kandidaten für die Stadtverordnetenwahl bestimmt.

Zu den Stadtverordneten-Wahlen.
nahm eine Versammlung der Solinger Distrikte Stellung, die
am Samstagabend im Gewerkschaftshause abgehalten wurde. Genosse
Schaal erstattete den Bericht der Stadtverordnetenfraktion. Die
Arbeit einer Stadtverordnetenfraktion, so führte der Redner aus, ist
so ungemein umfangreich und weitverzweigt, daß ein erschöpfender
Bericht darüber nicht eine, sondern mehrere Versammlungen aus-
füllen würde. Ich will deshalb das Schwergewicht unserer Ausfüh-
rungen auf unsere Kriegstätigkeit und hier wieder auf die jetzt im
Mittelpunkt des Interesses stehende Lebensmittelversor-
gung richten. Da ist zunächst die Milchversorgung, die für
die Gemeinden eine ganz besondere Bedeutung dadurch gewinnt, daß
Milch eines der wichtigsten Nahrungsmittel ist für Kinder, für
Kranke, für stillende und hoffende Mütter. Die Milchversorgung ist
in allen Gemeinden schwierig. Die gewaltige Erhöhung der Milch-
vieh-Preise macht unsere Landwirte wenig geneigt, Milchvieh anzu-
schaffen und ihre Milchproduktion auf ihrer bisherigen Höhe zu er-
halten. Ferner trägt der Mangel an Kraftfuttermitteln dazu bei,
daß bei dem vorhandenen Milchvieh der Milchertrag sinkt. Diese
beiden Umstände haben ein gewaltiges Sinken der Milcherträge
herbeigeführt. Es war deshalb die größte Sorge der Stadtverwal-
tung und der mitwirkenden Stadtverordneten, in diesem für den
Gesundheitsstand außerordentlich wichtigen Zweige der Nahrungs-
mittelbeschaffung Wege zu finden, auf denen sich eine einigermaßen
genügende Versorgung erreichen ließ. Da hat die Stadt zunächst
Milchkühe eingestellt, die sie jetzt auf die Zahl von 128 gebracht hat.

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