16. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Feldschutz“ 1916-1919, B 2616

Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau teilt dem Landrat in Siegburg die eingestellten Hilfsfeldhüter mit und bittet ihn, diese zu bestätigen. Grund für die Einstellungen sind die vermehrten Felddiebstähle, die die Ernte gefährden.

VI V. Sgl. [Sieglar] 17/7.18.
Wvl. [Wiedervorlage] nach Eingang
der Bestätigung.
[…]

11. Juli 1918

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 11. Juli 1918

Zur Überbrückung bis zur eigenen Ernte, werden zunächst
neue Kartoffeln aus Holland verteilt.

Hilden, 11. Juli. Neue Kartoffeln. Wie
der städtische „Speisezettel“ für die kommende Woche
kundgibt, kommen die ersten neuen Kartoffeln (holländische) 
zur Verteilung. Allerdings sind die Anfuhren noch nicht

groß, so daß neben den alten Kartoffeln zunächst zwei
Pfund neue für jede Person abgegeben werden. Wenn das
Wetter günstig bleibt, dürften in der kommenden Woche
Frühkartoffeln aus der heimischen Ernte zur Verteilung
kommen.

21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

In Solingen wird eine ergiebige Kartoffelernte auf den städtischen Feldern in der Heide erwartet.

   Solingen. Ein gutes Ernteergebnis verspricht
sich die Marktkommission von den städtischen Feldern, besonders
den Kartoffelfeldern in Richrath. Da der sehnsüchtig erwartete
Regen jetzt auch noch eingetroffen ist, hoffen wir, daß die Markt-
kommission recht behält. Die Ernte der Frühkartoffeln dürfte
in 3 bis 4 Wochen geschehen können.

18. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Juni 1918

In Witzhelden fällt die Waldbeerenernte dieses Jahr spärlich aus.

  Witzhelden. Spärliche Waldbeerernte. Während im
vorigen Jahre die Waldbeerernte eine sehr reichliche war, fällt sie in
diesem Jahre nur spärlich aus. Nur an einzelnen Stellen sind die
Sträucher mit wenigen Beeren behangen. Bei den wenigen vor-
handenen Früchten muß um so mehr darauf geachtet werden, daß
dieselben vollständig ausreifen. Leider sieht man schon jetzt, wie hier
und da die unreifen Beeren gepflückt werden. Dabei werden manche
Sträucher mit abgerissen und auf die Weise vieles verdorben, was
sonst noch der Volksernährung zugute kommen könnte. Mit dem
Sammeln darf erst begonnen werden, wenn die Behörde den Termin
bekanntgibt. Es muß im Interesse der Volksernährung gefordert
werden, daß die Vorschrift zur Durchführung kommt, damit die
wenigen Früchte auch ganz der Volksernährung erhalten werden.

14. Juni 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Juni 1918.

Im Juni braucht der Garten eine besondere Pflege und Wartung.

   –  oc. Gartenarbeit im Juni. Im Monat
Juni verlangen alle Teile des Hausgartens
eine ziemlich energische Wartung, so daß der
Gartenbesitzer vollauf beschäftigt ist. Im Obst-
garten ist das Reinhalten der Baumscheiben
zu achten und gut zu düngen, auch muß bei
Strauchobst vorteilhaft auch bei Baumobst, gut
bewässert werden, da das Obst gerade in dieser
Zeit den eigentlichen Saft bilden soll und hier-
zu Feuchtigkeit aus dem Boden ziehen muß.
Bei Birnen und Äpfeln ist ein etwaiger zu
starker Fruchtbehang auszulichten, damit nicht
der ganze Behang verkümmert. Im Gemüse-
garten ist Gießen, Düngen, Hacken, Jäten usw.
recht eifrig vorzunehmen. Abgeerntete Beete
soll man sofort wieder bestellen, sie tragen
bequem noch einmal, wenn man Salat, Ra-
dieschen, Spinat, Mairüben usw. sät. Kohl
und Tomaten sind besonders gut zu bewässern,
Melonen und Kürbisse zurückzuschneiden, so-
bald sie einige Früchte ansetzen. Küchenkräu-
ter sind abzuschneiden und gebündelt an einer
luftigen oder schattigen Stelle – nicht in der
Sonne – zu trocknen. Auch die Zwiebeln kön-
nen herausgenommen werden, sobald sie gelbe
Blätter bekommen. Im Blumengarten wird
jeder Leser am besten wissen, was er den von
ihm gerade gewählten Blumen zu widmen hat.
Hauptsache ist auch hier ein recht fleißiges
Gießen, hin und wieder auch ein Dungguß,
jedoch ohne letzteren zu übertreiben.

17. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. Mai 1918

Die Bedingungen, die bei der bevorstehenden Verteilung von Einmachzucker im Landkreis Solingen zu beachten sind.

              Verteilung von Einmachzucker.
   Die baldige Beerenobsternte gibt jetzt schon Veranlassung, die
Grundsätze mitzuteilen, nach denen der dem Kommunalverbande zur
Verfügung stehende Einmachzucker verteilt werden soll. Nach den be-
stehenden Bestimmungen sollen nur Haushaltungen, nicht einzelne
Personen berücksichtigt und dabei der herkömmlichen häuslichen Obst-
verwertung besonders gedacht werden. Bei Vermeidung der Nicht-
berücksichtigung sind die Bedarfsanmeldungen für die ganze Einmach-
zeit bis zum 5. Juni schriftlich den Bürgermeisteramt einzureichen.
Dabei muß angegeben werden, welche Menge Einmachzucker im
vorigen Jahre verwendet worden und wie groß der Obstbaumbestand
ist. Die Mindestmenge, die ausgeben wird, beträgt 5 Pfund. Die
Abgabe erfolgt nur in runden 5 Pfund. Die Lieferung von je
1 Pfund Zucker zieht nach sich den Verzicht auf zwei Pfund Brotaufstrich
nach Karte, weil ja der Zucker hauptsächlich zur Herstellung von
Brotaufstrichen verwandt werden soll. Bei Entnahme von mehr als
15 Pfund bez[iehungs]w[eise] bei Familien von mehr als 5 Köpfen von mehr als
25 Pfund sind neben dem vorgedachten Verzicht auf Brotaufstrich
für jedes Pfund Zucker 2 Pfund Beerenobst oder 4 Pfund Stein-
bez[iehungs]w[eise] Kernobst oder auch 2 Pfund Marmelade, alles bei guter Be-
schaffenheit gegen Erzeugerpreise abzugeben. Bei Nichterfüllung der
Verpflichtung Zug um Zug sind 25 Pf[enni]g für das Pfund Zucker zu
hinterlegen, die bei Nichterfüllung bis zum 1. Oktober verfallen.
Die Höchstmenge Zucker, die abgegeben werden kann, muß sich nach
den Anmeldungen richten. Die Art der Ablieferung des Obstes und
der Entnahme des Zuckers wird örtlich und so einfach wie möglich
geregelt und demnächst bekanntgemacht werden. Natürlich müssen
bei den geringen Mengen an Zucker, die zur Verfügung stehen, die
Wünsche in angemessenen Grenzen gehalten und die Sorge tunlichst
dem Trocknen des Obstes und den bekannten Einmacharten ohne oder
mit wenig Zucker zugewandt werden. Um denjenigen Familien, die
nicht einmachen können, einen Ausgleich zu gewähren, wird ein Teil
des Einmachzuckers sowie das abzuliefernde Obst zur gewerbsmäßigen
Herstellung von Brotaufstrich verwandt und in dieser Weise den be-
treffenden Kreisen zugeführt werden.
      Opladen, den 14. Mai 1918.
                                                                  Der Landrat: Lucas.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1918-1937, B 887

Mehrere Landwirte aus Müllekoven wenden sich an den Bürgermeister Johann Lindlau mit der Bitte, die Arbeitsferien in den Juni zu verschieben. Grund sind moderne Maschinen, die für die Getreideernte eingesetzt werden, weshalb die Schüler dort überflüssig wären. Ihre Hilfe wird jedoch beispielsweise bei der Heuernte benötigt.

                                                                               Müllekoven den 10.5.18

Betriff verlegung der
Schulferien im Orte Müllekoven 

An
Herrn Bürgermeister
Lindlau
in Sieglar 

Wie wir gehört, sind die
Ferien für landwirtschaftliche Arbeiten
der Kinder vom Schulvorstand für den
Ort Müllekoven auf die Zeit ab 18. Juli
festgesetzt worden. Diese Zeit mag in
früheren Jahren angebracht gewesen sein.
Jetzt aber haben sich die Arbeitsver-
hältniße geändert. Statt mit der Hand
geschieht die Getreideernte heute zumeist
mit der Maschine, Wir halten die Ernte-
ferien im gegenteil für verfehlt, weil
die Kinder dann bei dem üblichen
Ährenlesen leicht dazu kommen, aus
den aufstehenden Schobern zu nehmen.
Für Müllekoven ist die geeigneteste
Zeit der Ferien ab 1 – 10 Juni. Giebt
es alsdann eine ganze Menge Ar-
beit, bei denen die Kinder in aus-
giebiger Weise behilflich sein können.
Solches Arbeiten sind unter anderem
Stachelbeerernte, Kartoffel- Knollen
Jäten und Dünnen. Am notwend-
igsten ist aber die Hülfe der Kinder
für Müllekoven in der Zeit in der
zumeist am 20 Juni beginnenden
Heu

Heuernte, da hier damit jeder
Mann zu thun hatt und alles mit
der Hand geschehen muß.
Aus den angeführten Gründen
hoffen die Unterzeichneten auf
Festsetzung der Ferien für den
Monat Juni.

Clemens Grommes
Johann Domgörgen
Wtw. Adolf Richarz
Heinrich Zerres
Witwe Konrad Domgörgen
Geschwister Engels
Heinrich Brodesser

14. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. April 1918

Appell für einen Schutz der Ernte für das laufende Jahr, um die Versorgung aufrechterhalten zu können.

   –  Schützt Saat und Ernte 1918. Wer bei
der Landung eines Flugzeuges auf oder in der
Nähe von bestellten Felder[n] durch deren Be-
treten Flurschaden verursacht, gefährdet die für
die Volksernährung erforderliche Bereitstel-
lung von Brotgetreide und schädigt damit das
Vaterland. Die Namen der betreffenden sind
von den Besitzern der Felder oder von ihren
Vertretern sowie von dem Wach- oder Absperr-
kommando festzustellen und zwecks Schadener-
satzes oder Bestrafung zu melden.

31. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. März 1918

Die kommende Apfelernte soll gut ausfallen.

   –  Gute Aussichten für die Obsternte 1918.
Nach den dem Deutschen Pomologenverein in
Eisenach, dem größten deutschen Obstbauver-
band, aus vielen Obstbaubezirken zugegangenen
Mitteilungen und nach den eigenen Beobachtun-
gen des Vorstandes sollen die Aussichten für
die diesjährige Apfelernte im allgemeinen gün-
stig sein, dagegen für die Birnenernte mäßig.
Auch aus Österreich wird berichtet, daß die
Hoffnung auf eine gute Obsternte begründet
ist. Im großen und ganzen aber wird man
abwarten müssen, ehe endgültige Hoffnungen
doch wohl die Obstblüte und deren Verlauf
ausgesprochen werden können.

14. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. November 1917

Schnelle Ablieferung des Hafers

Bekanntmachung.
Im vaterländischen Interesse ist es dringend not-

wendig, daß schnellmöglichst große Hafermengen zur
Ablieferung gelangen. Ich ersuche daher die Land-
wirte des Kreises, mit allen Kräften für beschleunigten
Ausdrusch des Hafers zu sorgen. Das stellv[ertretende] Ge-
neral Kommando 8. A[rmee] K[orps] ist gerne bereit auf Antrag
die nötigen Arbeitskräfte zu stellen. Diesbezügliche
Anträge bitte ich umgehend an die Kriegswirtschafts-
stelle in Schleiden zu richten.
Schleiden, den 12. November 1917.
Der Königliche Landrat,
Graf v[on] Spee.

28. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. September 1917

Es ist wohl eine gute Kartoffelernte zu erwarten.

  –  Aus den westlichen Bürgermeistereien
des Siegkreises bis zum Rheine hin wird
über eine außerordentlich gute Kartoffel-
ernte berichtet, kein Bauer weiß sich eines
solch großen Ernteertrages zu erinnern:
durchweg werden mindestens 100 Zentner
auf den Morgen gerechnet, es haben aber
auch einige Morgen in den Bürgermeiste-
reien Sieglar, Niedercassel usw. 140
Zentner gebracht. Dagegen läßt die Fut-
terernte infolge der Trockenheit sehr zu wün-
schen übrig.

22. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. August 1917

Warnung vor der Unterstützung flüchtender Zwangsarbeiter

Vermischtes:
Schleiden, 20. Aug. Der Kappusanbau seitens
des Kommunalverbandes Schleiden stellt reiche Erträge
in Aussicht, sodaß der Bedarf der Kreiseingesessenen
vollauf gedeckt werden kann. Um einen Ueberblick
über den Bedarf zu gewinnen, werden die Verbraucher
aufgefordert, ihren Bedarf bis zum 1. September
beim zuständigen Bürgermeisteramte anzumelden. Zu
spät eingehende Meldungen können nicht mehr berück-
sichtigt werden.

20. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1917

Neue Anordnungen des Kriegsernährungsamtes zur Kartoffelversorgung.

                   Die Kartoffelversorgung.
   Vom Präsidenten des Kriegsernährungsamtes sind die An-
ordnungen über die Versorgung der Bevölkerung mit Speise-
kartoffeln ergangen. Sie wird vorläufig dahin geregelt,
daß der Wochenkopfsatz der versorgungsberechtigten Bevölke-
rung bis zu 7 Pfund Kartoffeln beträgt. Dieser Wochenkopfsatz
ist für die Kommunalverbände lediglich ein Berechnungsmaß-
stab. Sie können die Ration je nach den örtlichen Verhältnissen
nach Altersstufen, unter Berücksichtigung der Arbeitsleistung,
oder in anderer Weise verschieden hoch bemessen. Nur darf der
durchschnittliche Wochenkopfsatz von 7 Pfund Kartoffeln nicht
überschritten werden.
   Um die Ernährung der Bevölkerung mit Kartoffeln unter
allen Umständen, insbesondere auch dann zu gewährleisten,
wenn die kommende Herbstkartoffelernte wider Erwarten gering
sein sollte, wird ferner bestimmt, daß die gesamte Kartoffelernte
für die öffentliche Bewirtschaftung sicherzustellen ist. Der Land-
wirt darf von seiner Kartoffelernte nur den eigenen Speise-
kartoffelbedarf befriedigen und nur die kleinen und ungesunden
Kartoffeln an sein Vieh verfüttern.

15. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. August 1917

Versorgung der Selbstversorger mit Brot bis zum Ernteabschluss 1917

Bekanntmachung.
Da im Kreise Schleiden die Brotgetreideernte zu
Beginn des neuen Wirtschaftsjahres, also zum 16. Aug-
gust d[iesen] J[ahre]s, in den wenigsten Teilen des Kreises
Schleidenn vorgenommen, noch weniger das Getreide
zum Verbrauch ausgedroschen ist, bestimme ich hiermit:
1. Der Kommunalverband Schleiden wird sämtliche
Bewohner des Kreises Schleiden, also auch die für
das neue Wirtschaftsjahr in Betracht kommenden
Selbstversorger, für die Zeit vom 16. August bis
15. September d[iesen] J[ahre]s mit Brot bzw. Mehl versorgen.
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