20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Antwort auf die Frage zur Verpflegung des Heeres bei der Rückkehr

– Auf eine an die Oberste Heeresleitung und den
Reichskanzler gerichtete dringende Anfrage, betreffend
die Verpflegung des Feldheeres auf dem Rückmarsch.
ging vom Generalintendanten des Feldheeres folgende
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20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Erinnerung an den Bestand der Lebensmittelgesetze und der Abgabepflicht der Landwirte

– (An die rheinischen Landwirte!) In ländlichen
Kreisen ist die Meinung verbreitet, daß das bisherige
Ernährungssystem aufgehoben sei. Diese Annahme
ist irrig. Alle Gesetze, Verfügungen und Verordnungen,
die die Ernährungsfrage betreffen, sind in kraft ge-
blieben. Es haben also die Landwirte auch ihre Ab-
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8. November 1918

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 466-469

In der Gemeinderatsitzung am 8. November 1918 in Troisdorf wurde unter anderem den Angestellten und Arbeitern der Gemeinde eine Kriegsteuerungszulage gewährt, die Polizisten mit Schusswaffen ausgestattet und ein Beitrag für die Gründung ländlicher Arbeiterheime für Frauen und Mädchen bewilligt.

Verhandelt
Troisdorf, den 8. November 1918.

Anwesend:
Klev
Bürgermeister
und die Mitglieder
Dr. Balke
Bermann
Fischer
Gerhardt
Dr. van der Laan
Lichterfeld
M Lohmar W.
Müller
Nußbaum W.
Schüthuth
Taube
Dr. Trier
Mannstaedt
Oßendorf,
anwesende Beigeordnete

Abwesend
Birkhäuser
Hagen
Lohmar J.
von Loe Freiherr
Nußbaum P.
Dr. Schönen

Auf vorherige ordnungsmäßige
Einladung hatte sich heute
der Gemeinderat in der An-
zahl von       Mitgliedern, wie
solche nebenstehend genannt
sind also in beschlußfähiger
Anzahl versammelt um über
die in der Einladung näher
bezeichneten Gegenstände zu
beraten und Beschluß zu fassen:

1.) Einführung des Beigeordneten
Dr. Schönen
2) Abnahme der Gemeinderechnung
1916/17
3) Bewilligung von Teuerungszu-
lagen an die im Dienste der
Gemeinde stehenden Personen.
4) Antrag der Eisenbahnver-
waltung auf Uebernahme des
entlang der Eisenbahn führenden
Weges von der Flutbrücke ab
bis an die Gemeindegrenze in
der Nähe des Bahnhofes Friedr.[ich]
Wilh.[elms] Hütte.
5) Beteiligung der Gemeinde an
der Kreis-Kriegshilfskasse durch
Uebernahme der Bürgschaft
für 25% der neu zu gewährenden
Darlehn.
6) Ausrüstung der Polizeibeamten
mit Schußwaffen.
7) Einführung der öffentlichen
Mahnung für Steuerrückstände.

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21. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1918

Werbung für Mandelsuppe, einem neuen Erzeugnis des Nahrungsmittelamtes Solingen

   Solingen. Mandelsuppe. Unter dem Namen Mandel-
suppe bringt das Nahrungsmittelamt ein neues Erzeugnis mit hohem
Nährwertgehalt zur Verteilung. Der Inhalt des Beutels wird mit
einem Liter Magermilch, halb Magermilch und Wasser, oder Wasser
unter ständigem Umrühren einmal aufgekocht. Man erzielt so eine
überaus schmackhafte Suppe, die besonders Kindern und Frauen sehr
willkommen sein wird. Etwas dünner zubereitet, erhält man ein
wohlschmeckendes Getränk, das an Stelle von schlechtem Kaffee-Ersatz
als Morgengetränk zu empfehlen ist.

20. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. September 1918

Werbung für Dr. Leonhards Suppenwürze.

   Gräfrath. Suppenwü[r]ze. In den bekannten Verkaufs-
stellen ist Dr. Leonhards Suppenwürze zu haben. Solches ist reich an
Nährstoffen, so daß eine Messerspitze voll zu einem Teller kräftiger
Suppe ausreichend ist. Es kann seines großen Nährwertes wegen, nur
empfohlen werden, dieses unübertroffene Suppenpräparat zu kaufen.

12. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. September 1918

Wie man das Obst optimal für die Ernährung nutzen sollte.

                     Vernünftige Obstverwertung.
   Die diesjährige Obsternte scheint leider recht mäßig zu
werden. Um so mehr ist, zumal bei der heutigen Zeitlage,
möglichst restlose Ausnutzung für die menschliche Er-
nährung geraten und geboten. Also das Obst als Frisch-
obst verwenden oder aufbewahren (Tafelobst, Kochobst, Ver-
arbeitung zu Marmeladen, Mus, Pasten, Dörren usw.)! Auch
zur Brotstreckung kann es in Betracht kommen: wo man’s
machen kann, den Kindern zwischenhinein Aepfel und dergleichen
als Brotersatz, Hineinbacken von frühem Fallobst, später von
Dörrobst in Brot (das in Süddeutschland vielfach übliche
Apfellaibchen und „Schnitzbrot“). Bemerkenswert ist z. B.
ein Hinweis, den ein Schweizer Blatt im vorigen Jahre brachte:
auf die in der Schweiz schon längst bekannte eigenwüchsige
, Beimengung von gehackten dürren Birnen“ zum Brot als
Streckmittel anstatt der Kartoffeln. „Dieses Backprodukt“. hieß
es darin, „ist in einem großen Teil des Landes unter dem
Namen St. Gallerbrot oder Birnenbrot bekannt. Daß der
Nährwert dieser Beimischung bedeutend größer ist als bei Kar-
toffelmehl (?), liegt klar auf der Hand; der Geschmack ist sehr
ansprechend und die Haltbarkeit gut.“ Das Blatt fügt sehr
richtig bei: „Es wäre angezeigt, statt das Obst zu vermosten
und die Trester zu brennen, in erster Linie die Birnen zu
dörren zur Streckung des Brotes“ – und, setzen wir hinzu,
sonst zur menschlichen Ernährung.
   Die Verwendung von Obst und Beeren – sei es unmittel-
bar, sei es mittelbar – zum Essen, ist unter allen Umständen,
zumal unter den jetzigen Zeitverhältnissen, besser und ver-
nünftiger, als diese wertvollen Früchte in Getränke zu ver-
wandeln und so zu genießen. Soweit man aber von letzterem,
in zäher Anhänglichkeit an alte Vorurteile und Bräuche, nicht
ablassen will, dann ist es jedenfalls besser, alkoholfreie
Säfte daraus zu machen, die die Nährwerte des Obstes be-
wahren, gesunden, auch für Kinder und Kranke zuträglichen
unvergorenen Apfelwein usw. Auch hierin ist man gerade in
der Schweiz in den letzten Jahren vielfach genossenschaftlich,
gewerblich und privat tatkräftig und mit bestem Erfolg vorge-
gangen. So hat z. B. an einem bestimmten Ort ein Frauen-
verein das Moststerilisieren im großen besorgt und damit er-
reicht, daß der süße Most in vielen, auch nicht alkoholenthalt-
samen Familien seiner Billigkeit und Schmackhaftigkeit wegen
ein beliebtes Hausgetränk wurde. In einer kleinen Landge-
meinde führte ein anderer gemeinnütziger Verein mit günstigem
Erfolg den alkoholfreien Most ein. Er bezog von einer alkohol-
freien Mosterei solchen Flaschenmost zu billigem Preis und gab
ihn zum Selbstkostenpreis weiter. Das Getränk war bald be-
kannt und geschätzt, im vorigen Jahre wurden 1800 Flaschen
abgesetzt, und in diesem Jahre läßt sich der Verkauf noch besser
an. Außerdem schaffte der betreffende Verein einen elektrischen
Dörröfen an, auf dem er den Leuten gegen mäßiges Ent-
gelt ihr Obst trocknete. „Während Wochen war der Ofen Tag
und Nacht im Betrieb.“

29. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 29. August 1918

Die erste fleischlose Woche in Hilden ist vergangen

Hilden, 29. August. Das Ende der ersten
fleischlosen Woche. Am Sonnabend, den 31. August
findet die erste fleischlose Woche ihren Abschluß. Reichs-
gesetzlich ist sie zwar schon am 25. August zu Ende ge-
gangen, eine Verschiebung um einige Tage war jeden-
falls aus praktischen Gründen im Landkreis Düsseldorf
vonnöten. Der Wurstverkauf für die kommende Woche
fand gestern statt. Da eine besondere Bekanntmachung
nicht erfolgte, war dies vielen Verbauchern nicht be-
kannt, so daß sich manche Käufer nur mit der Bemerkung in
den Laden trauten, „ob die Wurst für Kranke“ sei. Sie
war aber auch für „Gesunde“, wobei sich nur der Unter-
schied zeigte, daß der Appetit beim Essen kommt und Ge-
sunde eine weit größere Ration begehren. – Aber abge-
sehen davon ist die erste fleischlose Woche erträglich ver-
laufen, denn die Kochkunst der Hausfrau, die mit Unter-
schieden auch während der fleischlosen Woche Fleisch auf
den Tisch brachte, hat wiederum gesiegt. Weitere fleisch-
lose Wochen sind für die Zeit vom 9. bis 15. September,
29. September bis 6. Oktober und vom 20. bis 27. Ok-
tober festgesetzt.

20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

Ein neues Verbot der Provinzialfleischstelle soll dafür sorgen, dass die fleischlosen Wochen in Gastwirtschaften und Hotelbetrieben auch eingehalten werden.

Hilden, 20. August. Fleischlose Wochen
und Gastwirtschaften. Ueber die Einhaltung der
fleischlosen Wochen in den Gastwirtschaften erläßt die Pro-
vinzialfleischstelle für die Rheinprovinz folgendes Verbot
der markenfreien Anhabe von Fleisch: Die Provinzial-
fleischstelle für die Rheinprovinz warnt die Inhaber von
Gastwirtschaften und Hotelbetrieben der markenfreien
Abgabe von Fleisch und der ungenügenden Entwertung der
Fleischmarken. Nachdem zahlreiche Beschwerden über die
Mißstände eingegangen sind, hat die Provinzialfleischstelle
Ueberwachungspersonen für die ganze Provinz mit dem
Auftrage angestellt, jeden Zuwiderhandlungsfall seitens
der Gastwirte und Hoteliers zur Anzeige zu bringen.
Woraufhin die Schließung des Betriebes auf längere Zeit
oder sogar dauernd unnachsichtlich erfolgen wird. Die
scharfen Maßnahmen sind im Interesse der Schonung un-
serer Viehbestände unbedingt geboten.“

20. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. August 1918

Landrat Dr. Lucas (Solingen) über die fleischlosen Wochen und die zukünftigen Aussichten in der Fleisch- und Fettversorgung.

                       Fleisch- und Fettversorgung.
   Herr Landrat Dr. Lucas schreibt uns:
   Je näher der Beginn der fleischlosen Wochen heranrückt, desto
eifriger wird in der Oeffentlichkeit die Frage erörtert, ob eine erträg-
liche Ernährung ohne Fleisch möglich ist und wie die im Fleisch ent-
haltenen Nährstoffe durch andere Speisen ersetzt werden können. Von
den zur Ernährung notwendigen Substanzen Fett, Eiweiß und
Kohlehydraten werden dem Körper durch das Fleisch die beiden
ersteren zugeführt. Die bisher gewährten 250 Gramm Fleisch ent-
hielten bei ihrer schlechten Beschaffenheit in der letzten Zeit nach
fachmännischer Berechnung kaum 40 Gramm Eiweiß und so gut wie
gar kein Fett. Da der Durchschnittsarbeiter aber täglich 50 Gramm
Fett und 90 bis 100 Gramm Eiweiß neben 500 Gramm Kohle-
hydraten zu sich nehmen muß, wurde bisher schon der größte Teil des
Eiweißes und des Fettes auf andere Weise dem Körper zugeführt als
durch Fleisch. Außerordentlich eiweißreich sind z. B. Käse und ein-
zelne Gemüsearten; Bohnen enthalten bekanntlich mehr Eiweiß als
Fleisch, und Erbsen kommen dem Fleisch in dieser Beziehung sehr
nahe. Von andern Nahrungsmitteln seien noch das Brot genannt
und Graupen und Grieß, die 7 Prozent Eiweiß enthalten. Durch
eine größere Zuteilung der genannten Stoffe kann also das Fleisch
auf einige Zeit sehr wohl entbehrt werden.
  So bequem auf der einen Seite auf das Fleisch für wenige
Wochen wird verzichtet werden können, so notwendig und unersetzlich
ist auf der andern Seite das Fett für die Ernährung. Fett braucht
der Körper sowohl für den Aufbau des Organismus, als auch für
den Verdauungsvorgang, und Fett ist auch für die bessere Aus-
nutzung der Nahrungsmittel erforderlich. Im Frieden wurde das
Fett dem Körper in der Hauptsache aus tierischen Produkten zuge-
führt, gegenwärtig aber muß auch das Pflanzenreich als Fettlieferant
im möglichst weitgehenden Maße herangezogen werden. So ist be-
kannt, daß aus Raps, Mohn und Sonnenblumen, sowie aus Obst-
kernen schon Oel in beträchtlichem Umfange gewonnen wird. Von
den Schlachttieren, die uns mit Fett versorgen, kommen vor allem
das Schwein und das Rind in Betracht. Die Schweinehaltung ist
durch die mehrfachen systematischen Abschlachtungen so eingeschränkt
worden, daß gegenwärtig auf diese Fettquelle so gut wie gar nicht
zu zählen ist. Wird dieser Fehler nicht wieder gemacht, so ist damit
zu rechnen, daß im Winter, namentlich wenn die Kartoffelernte
günstig ausfallen sollte, wieder Schweinefleisch und Fett, wenn auch
nur in sehr begrenztem Umfange, vorhanden sein wird. Das Rind
kommt als Fettlieferant namentlich durch die Milch und Butter in
Betracht. Die Schonung der Rindvieh- und Milchviehbestände wäh-
rend des Sommers und besonders während der Herbstweidezeit wird
nicht nur die günstige Folge haben, daß wir im Winter, in dem der
Bedarf an Fleisch an sich schon erheblicher ist als im Sommer, wieder
eine volle Fleischration erhalten können, sondern daß auch die Ver-
sorgung der Kinder und der Kranken mit Milch und Butter schon
während des Spätsommers und Herbstes besser sein wird, als gegen-
wärtig. Für die gesamte Bevölkerung werden durch die zeitweise
Schonung der Viehbestände in den fleischlosen Wochen zwei Fett-
quellen gespeist, die danach um so ergiebiger fließen werden.

17. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. August 1918

Der Solinger Stadtchemiker Olszweski über die fleischlosen Wochen und wie man den Eiweißbedarf dennoch decken kann.

   Wie ernähre ich mich in den fleischlosen
                       Wochen?
         Von Stadtchemiker Olszewski, Solingen.
   Das Leben eines Organismus besteht in der Zersetzung zu-
sammengesetzter Stoffe und in der Verwandlung in einfachere Ver-
bindungen. Durch Verbrennung (Oxydation) werden Kräfte frei, die
in Arbeit umgesetzt werden. Die Nahrung muß den Körper auf seine
Zusammensetzung erhalten. Als Nährstoffe kommen in Bretracht:
Eiweißstoffe, Fette, Kohlehydrate (Stärke usw.), Salze und Wasser.
Die natürlichen Mischungen der Nährstoffe sind die Nahrungsmittel.
Jede Muskelanstrengung zieht einen großen Stoffverbrauch im
Körper nach sich. Der berühmte Chemiker Liebig sagte aus, daß
allein die Zersetzung des Muskeleiweißes die Quelle der Muskelkraft
bilde. Spätere Untersuchungen ergaben aber, daß die Muskeltätig-
keit und die Größe des Eiweißverbrauches nicht unmittelbar in Be-
ziehung zu einander stehen. Damit der arbeitende Organismus in
seinem Zustande erhalten bleibt, ist die Hinzufügung von Fett und
Kohlehydraten (Zucker, Mehl usw.) unbedingt erforderlich. Aber
trotzdem ist eine erhöhte Eiweißabgabe für einen arbeitenden Men-
schen nicht überflüssig, sondern notwendig. Die Muskeln, die ihrer
Hauptmasse nach aus Eiweiß bestehen, nehmen infolge de[r] Anstrengungen
an Masse zu und es erfolgt Eiweißansatz. Soll die Muskulatur ihre
Leistungsfähigkeit nicht verlieren, so ist ein reichlicher Eiweißzusatz
erforderlich. Der arbeitende Mensch braucht somit mehr Eiweiß als
ein nicht arbeitender. Die dauernde Steigerung der Eiweißzufuhr
bedingt nun nicht einen dauernden Eiweißansatz, sondern es tritt
bald ein Gleichgewicht ein. Eine über das Notwendige hinausgehende
Eiweißzufuhr ist aber an sich kein Luxus, da es die Menge des zir-
kulierende Eiweißes vermehrt, einen großen Stoffumsatz hervorruft
und dadurch den Körper leistungsfähiger macht. Durch ungenügende
Gaben an Eiweiß verliert man außer Eiweiß auch schließlich Fett.

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28. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juni 1918

Eine Entschließung gegen den Schleichhandel aus dem Ernährungsauschuss des Reichstages.

                         Gegen den Schleichhandel.
   Der Ernährungsausschuß des Reichstages nahm folgende Ent-
schließung gegen den Schleichhandel an: „Für die Er-
fassung der öffentlich bewirtschafteten Nahrungsmittel ist eine be-
sondere Bundesratsverordnung zu erlassen, der folgende Richtlinien
zugrunde liegen müssen: Oeffentlich bewirtschaftete Nahrungsmittel
dürfen vom Erzeuger nur an Reichs-, Staats-, Provinzial- oder
Gemeindebehörden geliefert werden, an andere Empfänger nur, so-
weit sie zur Annahme vom Kriegsernährungsamt ermächtigt sind;
die Absender öffentlich bewirtschafteter Nahrungsmittel sind ver-
pflichtet, alle Sendungen wahrheitsgetreu zu deklarieren; jeder ver-
botswidrige Transport solcher Sendungen verfällt dem Kriegs-
ernährungsamt; die Landesbehörden übernehmen die Verpflichtung
zur strengsten Durchführung dieser Vorschrift“.

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11. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Mai 1918

Bestimmungen für die Lebensmittelkarten der Stadtkinder und deren Unterbringung auf dem Land

Ernährung der auf dem Lande unter-
gebrachten Stadtkinder.

Nach dem vom Herrn Staatskommissar für Volks-
ernährung erlassenen Bestimmungen haben Stadtkinder,
deren Verbringung nach dem Lande erfolgt, bei der
Abmeldung aus dem Wohnsitzkommunalverband die
sämtlichen Lebensmittelkarten abzugeben. Die Kinder
erhalten hinsichtlich der Anmeldung und Aushändigung
der Lebensmittelkarten im Zuwanderungskommunal-
verband von der Heimatsbehörde einen Ausweis.
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25. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. April 1918

Die Ernährungssituation in Solingen ist in diesem Frühjahr zwar keine gute, aber deutlich besser als 1917.

   Solingen. Die städtische Volksküche hatte bis Ende
März dieses Jahres immer noch eine Teilnehmerzahl von über
3600; in den letzten Wochen des vergangenen Vierteljahres wurden
3500 bis 3700 Mittagessen täglich abgegeben. Seitdem ist die In-
anspruchnahme der Volksküche etwas zurückgegangen, rund 3000
Portionen Essen werden aber auch heute noch verabreicht. Im
vorigen Jahre war das Gegenteil der Fall; gerade mit dem be-
ginnenden Frühjahre setzte eine wesentliche Steigerung der Teil-
nehmerzahl ein, so daß damals die Höchstzahlen erreicht wurden.
Zurückzuführen war das auf die Knappheit an Kartoffeln und den
langanhaltenden Winter, der das erste Grüngemüse erst gegen Mitte
Mai auf den Markt kommen ließ, während die Einmachtöpfe der
meisten Familien schon längst leer waren. In diesem Jahre sind
dagegen die Ernährungsverhältnisse zwar auch nicht glänzend, im
allgemeinen aber doch etwas besser. Die meisten Familien haben
im Herbst mit dem Einmachen gut vorgesorgt, so daß das einge-
machte Gemüse den Winter hindurch ausreichte. Auch die Kar-
toffel hat uns nicht im Stich gelassen; sieben Pfund die Woche ist
zwar auch noch recht knapp, im Vergleich zum Vorjahre aber doch
bedeutend besser. Wir dürfen auch hoffen, daß wir in Kürze wieder
regelmäßig mit frischem Gemüse versorgt werden, wenn die Natur
draußen sich erst wieder von den Nachtfrösten der letzten Zeit erholt
hat und ferner die Einfuhr von Auslandsgemüse wieder einsetzt.

4. Februar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 4. Februar 1918

Artikel über das Schlachtungsverbot aller „Schafs- und
Ziegenlämmer“ im Jahre 1918

Hilden, 4. Febr. Die Schlachtung aller Schaf-
lämmer und Ziegenmutterlämmer, die im Jahre 1918
geboren sind oder geboren werden, ist durch eine Anordnung
des Landwirtschaftsminister für Preußen bis auf weiteres
verboten. Das Verbot findet keine Anwendung auf
Schlachtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß
das Tier an einer Erkrankung verenden werde, oder weil es
infolge eines Unglücksfalls sofort getötet werden muß.
Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Stunden nach der
Schlachtung der für den Schlachtungsort zuständigen Orts-
polizeibehörde anzuzeigen. Ausnahmen von diesem Ver-
bot können aus dringenden wirtschaftlichen Gründen vom
Landrat, in Stadtkreisen von der Ortspolizeibehörde zu-
gelassen werden.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. Januar 1918

Bekanntmachung über die Wiedereröffnung der Hildener Volksküche

Volksküche.
Die städtische Volksküche wird am 4. Februar 1918

wieder eröffnet. Die Benutzung ist in erster Linie
kinderreichen Familien, dann Kriegerfami-
lien und Armenunterstützungsempfängern
gestattet. Der Preis für das Eintopfgericht beträgt
50 Pfennig, für Personen, die Kriegsunterstützung er-
halten oder sich als Armenunterstützungsempfänger aus-
weisen, 40 Pfennig. Speisen werden nur gegen Ab-
gabe von Gutscheinen verabfolgt, die am Donnerstag
und Freitag jeder Woche (zunächst am Donners-
tag und Freitag dieser Woche), vormittags von 9 bis
12 Uhr und nachmittags von 2 ½  bis 5 Uhr im Bureau
des Einwohnermeldeamtes  (Kaiser-Wilhelm-Str.
Nr. 44) gegen Barzahlung verkauft werden. Die Karten
werden immer nur für eine ganze Woche – nicht ein-
zelne Tage – ausgegeben. Rückvergütung unbenutzter
Karten findet nicht statt.
Fleisch- und Brotkarte, Kartoffelkarte, bei Krieger-
familien ferner die Ausweiskarte, sind bei der Bestellung
der Gutscheine für die Volksküche mitzubringen. Per-
sonen, welche die vorgenannten Karten nicht sämtlich
vorlegen, erhalten keine Gutscheine.
Für Kinder unter sechs Jahren werden nur halbe
Portionen verabfolgt.
Hilden, den 29. Januar 1918.
Der Bürgermeister. Heitland.