Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Dezember 1918
Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln an britische Militärangehörige ohne besondere Erlaubnis
Vermischtes.
Schleiden, 22. Dez[ember]. (Requisitionen.)
Nach einer Mitteilung des britischen Gouvernements
ist den britischen Offizieren und Soldaten die Re-
quisition und der Kauf von Nahrungsmitteln, aus
genommen Gemüse, streng verboten. Die Be-
völkerung ist daher berechtigt, solche Requisitionen
zurückzuweisen, es sei denn, daß die durch ein von
der britischen Militärbehörde ausgestelltes und mit
dem Stempel dieser Behörde versehenes Schriftstück
gefordert werden. Einer solchen Requisition müssen
die Betreffenden zwar nachkommen, es wird ihnen
aber empfohlen, den Vorgang der nächsten britischen
Militärbehörde mitzuteilen.