25. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. Dezember 1918

Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln an britische Militärangehörige ohne besondere Erlaubnis

Vermischtes.
Schleiden, 22. Dez[ember]. (Requisitionen.)
Nach einer Mitteilung des britischen Gouvernements
ist den britischen Offizieren und Soldaten die Re-
quisition und der Kauf von Nahrungsmitteln, aus
genommen Gemüse, streng verboten. Die Be-
völkerung ist daher berechtigt, solche Requisitionen
zurückzuweisen, es sei denn, daß die durch ein von
der britischen Militärbehörde ausgestelltes und mit
dem Stempel dieser Behörde versehenes Schriftstück
gefordert werden. Einer solchen Requisition müssen
die Betreffenden zwar nachkommen, es wird ihnen
aber empfohlen, den Vorgang der nächsten britischen
Militärbehörde mitzuteilen.

24. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 24. November 1918

Urlaubsreisen der Zivilbevölkerung vom linksrheinischen ins rechtsrheinische Gebiet werden untersagt.

   –  Reisen der Zivilbevölkerung des linksrhei-
nischen Gebietes und des zehn kilometer Strei-
fens östlich des Rheines in das weitere rechtsrhei-
nische Gebiet ist grundsätzlich verboten. Ausnah-
men nur in alleräußersten Fällen, dringenden Be-
suchsreisen, in öffentlichem Interesse, bei nachge-
wiesenem Tod, oder Schwererkrankung der näch-
sten Angehörigen, durch Erlaubnisschein auf dem
Lande des Bürgermeisters zulässig. Ab 16. No-
vember werden Fahrkarten an bürgerliche Be-
völkerung nur gegen Erlaubnisschein verausgabt,
hiervon ausgenommen ist nur Arbeiterverkehr auf
Rückfahrt- und Wochenkarten und Berufsverkehr
auf Zeitkarten, neue Ausgabe von Arbeiter- und
Zeitkarten erfolgt nur gegen Rückgabe der ausge-
laufenen Karten; Gepäck und Expreßgut-Verkehr
bis auf weiteres eingestellt. Anspruch auf Beför-
derung gewährt Erlaubnisschein nicht.

26. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Juni 1918

Änderungen von Verordnungen der Preisprüfungsstelle im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 12, 15, 17 der Bekanntmachung
über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die
Versorgungsregelung vom 25. September (R[eichs]G[esetz]Bl[att]
S[eite] 607) und der Bekanntmachungen zur Ergänzung
dieser Verordnung vom 4. November 1915 (R[eichs]G[esetz]Bl[att]
S[eite] 728), 5. Juni 1916 (R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 439) und 6.
Juli 1916 (R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite] 673) wird vorbehaltlich der
Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten für den
Umfang des Kreises Schleiden folgendes bestimmt:
§ 1. Die Ausfuhr von wildwachsenden Früchten,
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11. Juli 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11. Juli 1917

Erteilung von Erlaubnisscheinen für das Beerensammeln in Harperscheid und Schöneseiffen

Bekanntmachung.
Das Beerensammeln in den Gemeindewal-
dungen der Gemeinde Harperscheid und Schöne-
seiffen ohne Erlaubnisschein ist verboten. Die Er-
laubnisscheine werden auf dem Bürgermeisteramt vormittags
ausgestellt gegen eine Gebühr von 0,50 M[ar]k für Orts-
eingesessene pro Haushalt und von 2 M[ar]k für Aus-
wärtige pro Person.
Schleiden, den 9. Juli 1917
Der Bürgermeister,
Freericks.