Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. August 1918
Autorisierung des Jagens von Krammetsvögeln im Kreis Schleiden
– ( Fang von Krammetsvögeln. ) Wie in den
beiden Vorjahren ist auch in diesem Jahre den Landes-
zentralbehörden durch das Kriegsernährungsamt die
Ermächtigung erteilt worden, in der Zeit vom 21.
September bis zum 31. Dezember 1918 den Fang
von Krammetsvögeln im Dohnenstieg zuzulassen und
die Art der Ausübung dieses Fangs näher zu regeln.
Maßgebend für den Erlaß der Anordnung war die
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