30. Januar 1916

19160130_Gnadenerlasse_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Der Kaiser erlässt anlässlich seines diesjährigen Geburtstages Strafen
v
orwiegend für die Soldaten.

  –  Die kaiserlichen Gnadenerlasse, die
der Monarch anlässlich seines diesjährigen
Geburtstages verfügte, enthalten Amnestien
auf wesentlich breiterer Grundlage als die
vom 27. Januar v. J. Vorwiegend wird
die kaiserliche Gnade dem Volk in Waffen
zuteil. Wer für Kaiser und Vaterland
kämpft, dessen Verfehlung wird auch von
dem Rechtsempfinden des Volkes als gesühnt
erachtet. Dem Angehörigen des aktiven
Heeres werden Disziplinar-, Geld- und
Freiheitsstrafen, die letzteren sowie sie die
Dauer von sechs Monaten nicht überschrei-
ten, erlassen. Während des Krieges kann
die Vollstreckung von Freiheitsstrafen aus
dienstlichen Gründen ausgesetzt werden.
Der Gnadenerlaß bewahrt also die von ihm
Betroffenen davor, daß sie nach ihrer Heim-
kehr aus siegreich durchgeführtem Krieg ins
Gefängnis wandern. Für die Marine ist

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28. Januar 1916

19160128_Erlasse_211

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. Januar 1916 

Kaiser Wilhelm II. verkündet mehrere Erlasse.  

          Amnestie-Erlasse des Kaisers.
Aus Anlaß seines Geburtstages hat der
Kaiser eine Reihe von Amnestieerlassen be-
kannt gegeben, die den Angehörigen des
Heeres und der Marine zu gute kommen.