27. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. November 1918

Ein Erlass richtet sich an die Arbeiter- und Bauernräte sowie die Behörden die noch im Boden befindlichen Kartoffeln und Rüben zu ernten, bevor sie unbrauchbar werden.

Nachstehender Erlaß:
   Noch viele hunderttausend Zentner Hackfrüch-
te, Kartoffeln und Rüben sind im Boden, weil
ausreichende Arbeitskräfte zum Ausnehmen feh-
len.
   Werden diese Feldfrüchte nicht bald geerntet,
vernichtet sie der Frost. Das darf nicht ge-
schehen, denn das wäre ein unersetzlicher Verlust
für unsere ohnehin schwer gefä[h]rdete Volkser-
nährung.
   Es ergeht daher an alle Arbeiter- und
Bauernräte sowie an alle Behörden der dringende
Ruf, überall dort, wo noch Kartoffeln im Boden
sind, bei den Truppen und unter den Arbeitslosen
männlichen und weiblichen Geschlecht durch Ver-
mittlung der örtlichen Arbeitsnachweise sofort die
Arbeitskräfte aufzubringen, die erforderlich sind,
die Ernte schnellstens zu vollenden.

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17. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1918

Das Ministerium für Wissenschaft verkündet einen neuen Schulerlass. So sollen alle kriegsverherrlichenden Bücher aus den Schulbibliotheken entfernt und der Geschichtsunterricht fachgemäß durchgeführt werden.

     Berlin, 15. Nov. (Amtlich.) Das Ministe-
rium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung
hat folgenden Erlaß an die Provinzialschulkol-
legien und Regierungen gerichtet:
   1. Wo bisher der Geschichtsunterricht und an-
dere Lehrfächer dazu mißbraucht wurden, Volks-
verhetzung zu betreiben, hat solche in Zukunft un-
bedingt zu unterbleiben, vielmehr einer fachgemä-
ßen naturhistorischen Belehrung Platz zu machen.
Alle tendenziösen und falschen Belehrungen über
den Weltkrieg und dessen Ursachen sind zu ver-
meiden.
   2. Aus den Schulbibliotheken sind alle Bücher
zu entfernen, welche den Krieg an sich verherrlichen.

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30. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Oktober 1918

Höhere Kartoffelzuweisung für Brotstreckung im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 28. Okt[ober]. Der Herr Staatssekretär
des Kriegsernährungsamtes hat vom 1. Oktober d[e]s
J[ah]r[e]s ab wieder eine 10%ige Brotrechnung mit Kar-
toffeln angeordnet. Zu diesem Zweck sind bereits den
Kartoffelerzeugern, soweit sie zur Selbstversorgung
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7. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. August 1918

Autorisierung des Jagens von Krammetsvögeln im Kreis Schleiden 

– ( Fang von Krammetsvögeln. ) Wie in den
beiden Vorjahren ist auch in diesem Jahre den Landes-
zentralbehörden durch das Kriegsernährungsamt die
Ermächtigung erteilt worden, in der Zeit vom 21.
September bis zum 31. Dezember 1918 den Fang
von Krammetsvögeln im Dohnenstieg zuzulassen und
die Art der Ausübung dieses Fangs näher zu regeln.
Maßgebend für den Erlaß der Anordnung war die
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8. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Juni 1918

Umgang mit Fleischknappheit und dem Milchvieh im Kreis Schleiden

Bekanntmachung,
Die außergewöhnlichen Maßnahmen zur Versorgung
der Bevölkerung mit Fleisch bedingen einen mehr oder
weniger großen Eingriff in unsere Milchviehbestände.
Bei der Auswahl des zur Schlachtung gelangenden
Viehes wird darauf Rücksicht genommen, daß haupt-
sächlich das für die Milchproduktion nicht in Frage
kommende oder nicht mehr unbedingt notwendige Vieh
abgeliefert wird, dagegen das reichlich milchgebende
oder auch sonst noch für die Milchproduktion wertvolle
Vieh nach Möglichkeit erhalten bleibt. Es wird hier-
bei darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen
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10. April 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. April 1918

Neue Bestimmungen für die Brotmarken

Bekanntmachung
betr[effend] Brotversorgung.
Mit Rücksicht auf die Knappheit an Brotgetreide
wird vom 15. April d[iese]s J[ahre]s ab die Brotportion der
versorgungsberechtigten Bevölkerung von 1750 Gr[amm]
auf 1500 Gr[amm] pro Kopf und Woche herabgesetzt.
Die Zulagen an Schwer- und Schwerstarbeiter sowie
an schwangere Frauen und an Mütter von Säuglingen
bleiben bis auf Weiteres in der bisherigen Höhe bestehen.
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21. Januar 1917

19170121_hilfsdienst_534

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Januar 1917

Erlass zum freiwilligen Hilfsdienst.

     Über den freiwilligen Hilfsdienst hat
der preußische Landwirtschaftsminister einen
Erlaß herausgegeben, in dem es heißt: Der
freiwillige Hilfsdienst ist für zahlreiche land-
wirtschaftlichen Betriebe erforderlich, die in-
folge der Einberufung der wehrfähigen
Landwirte zu den Fahnen einer sachverstän-
digen Leitung und Aufsicht entbehren. Zur
Unterstützung von Landfrauen und zur Hil-
feleistung bei der Bewirtschaftung müssen
alle hierfür geeigneten Kräfte herangezogen
werden. Ein derartiger Hilfsdienst könnte
von Lehrerinnen der landwirtschaftlichen
Haushaltsstunde geleistet werden. Sie
üben in der jetzigen Zeit vielfach ihre eigent-
liche Tätigkeit nicht aus, sondern sind in den
für den Krieg eingerichteten Hilfsorganisati-

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30. Januar 1916

19160130_Gnadenerlaß_214

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Januar 1916 

Ein weiterer Gnadenerlass des Kaisers.  

     –  Ein weiterer Gnadenerlaß. Ein wie-
terer allerhöchster Gnadenerlaß ordnet an,
daß im Strafregister und in den polizei-
lichen Listen auch die Vermerke über die bis
zum 27. Januar 1906 von Marine-Konsu-
lar-, Schutztruppen- und Schutzgebietsge-
richten verhängten Bestrafungen aller der-
jenigen Personen zu löschen sind, die keine
schwerere Strafe als Geldstrafe oder Gefäng-
nis bis zu einem Jahre erlitten haben und
in den letzten zehn Jahren nicht wieder
wegen Verbrechens oder Vergehens verur-
teilt worden sind.

3. November 1915

1915 11 03-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 3. November 1915

Ein erneuerter Runderlass der kommunalen Behörden weist darauf hin, dass die Einschränkungen der Lustbarkeiten nicht streng genug durchgeführt werden.

Hilden, 3. Nov. In einem Runderlaß an die kommunalen Behörden weist der Herr Regierungspräsident darauf hin, daß die zu Kriegsbeginn getroffenen Maßnahmen bezüglich der Einschränkung der Lustbarkeiten nicht streng genug durchgeführt werden. Die Zahl der Lustbarkeiten aller Art sei mit der gegenwärtigen ernsten Zeit nicht in Einklang zu bringen. Der Herr Regierungspräsident ersucht deshalb um eine schärfere Durchführung der Maßnahmen. Nach wie vor so heißt es in dem Erlaß, müsse die Bevölkerung des Ernstes der Zeit bewußt bleiben und auch in ihrem Auftreten den Empfindungen der trauernden Eltern, Witwen und Waisen Rechnung tragen.

28. April 1915

19150428_Kartoffelverbrauch_526

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. April 1915

Ein Erlass soll den sparsamen Umgang mit Kartoffeln regeln.

                           Erlaß
    betreffend sparsamen Kartoffelverbrauch.
    Die schon vorgerückte Jahreszeit und die jetzt
naturgemäß eintretende starke Lichtung der Kar-
toffelvorräte durch das Auslesen von Saatgut
mahnt zur äußersten Sparsamkeit bei der Ver-
wendung der Kartoffeln. Sich bei dieser Spar-
samkeit zu beteiligen, ist die vaterländische Pflicht
jedes Einzelnen. Ich habe das Vertrauen, daß
das Eisenbahnpersonal, das in der Kriegszeit
seine verstärkten Dienstpflichten in musterhaftester
Weise erfüllt, auch diese weitere vaterländische
Pflicht verständnisvoll und gern übernehmen und

auch für die Aufklärung außerhalb der
Kreise der Verwaltung Sorge tragen wird.
Auf die folgenden Punkte mache ich besonders
aufmerksam:
    1. Bei der Aufbewahrung der Kartoffeln ist
die größte Vorsicht zu beobachten, damit sie nicht
durch Fäulnis oder durch zu starkes Austreiben
verderben. Nicht ganz tadellose Knollen sind zu-
erst zu verwenden, damit sie nicht weiter Not
leiden und auch andere Kartoffeln nicht anstecken.
    2. Aeußerste Sparsamkeit ist beim Zube-
reiten der Kartoffeln in der Küche nötig. Es
darf nicht mehr gekocht werden, als für die ein-
zelne Mahlzeit unbedingt erforderlich ist. Kar-
toffeln sollen ausnahmslos nur in der Schale
gekocht werden. Die in dem Schälen der rohen
Kartoffeln liegende Verschwendung menschlicher
Nahrungsmittel verstößt unter den jetzigen Ver-
hältnissen gegen die vaterländischen Pflichten.
Auch nicht ganz tadellose Knollen müssen, soweit
dies nur irgend angängig, in der Küche für
menschliche Nahrung verwendet werden. Bei
gutem Willen und zweckmäßiger Behandlung läßt
sich hierbei viel erreichen. Den Hausfrauen er-
wachsen dadurch neue Aufgaben. Ihre Familien-
angehörigen müssen sich mit dem ihnen durch die
Küche Gebotenen abfinden.
    3. Es ist unbedingt darauf zu halten, daß die
vorstehend behandelten Gesichtspunkte über die
Aufbewahrung und die Zubereitung der Kartoffeln
von allen Bahnwirten befolgt werden. Diesen ist
sofort unbedingt zu verbieten, rohe Kartoffeln zu
schälen. Die Bahnwirte sind zu kontrollieren.
    4. Darauf, daß die Tiere, (namentlich die
Schweine) den Menschen die Nahrung nicht weg-
nehmensollen, habe ich bereits wiederh. hingewiesen
Es sind jetzt schon Fälle bekanntgeworden, in denen
Familien bei Zurückhaltung ihrer Schweine durch
die Verfüttterung ihres Kartoffelvorrats in die
größte Verlegenheit gekommen sind, indem sie
jetzt zu ihrer eigenen Nahrung keine Kartoffeln
mehr haben und solche in ihrem Dorf auch nicht
kaufweise erwerben konnten.
    5. Aeußerste Sparsamkeit muß beim Pflanzen
der Kartoffeln beobachtet werden. Wenn es auch
zu anderer Zeit am besten ist, mittelgroße Knol-                     
len (in Hühnereigröße), und zwar unzerschnitten
zu pflanzen, so müssen unter den jetzigen Verhält-
nissen die Kartoffeln von dieser Größe ebenso wie
die größeren Knollen zerschnitten werden. Knollen,
die erheblich kleiner als Hühnereigröße, sind un-
zerschnitten unter den jetzigen Verhältnissen immer
noch zum Pflanzen zu verwenden. – Sie müssen
aber jedenfalls größer als Haselnüsse sein. Wer-
den diese Grundsätze befolgt, so läßt sich zugunsten
der gegenwärtigen menschlichen Ernährung eine
große Menge von Kartoffeln ersparen. Das Zer-
schneiden der Kartoffeln muß so frühzeitig vor
dem Pflanzen erfolgen, daß sich die Schnittfläche
noch mit dem vor Fäulnis schützenden Wundkork
überziehen kann. An jedem Teilstück muß sich
mindestens ein Auge befinden. Die triebkräftigen
Augen sitzen bekanntlich an der Krone der
Kartoffel.
    6. Mit Rücksicht auf das gebotene äußerste
Haushalten mit den Kartoffelbeständen muß
allgemein geprüft werden, ob nicht Flächen, deren
Bestellung mit Spätkartoffeln bisher in Aussicht
genommen war, mit Gemüsen zu besetzen, oder

mit Mohrrüben (gelbe Rüben) und dergl. zu be-
säen sind. Zur Aussaat von Mohrrüben ist jetzt
die höchste Zeit. Jedenfalls müssen Setzlinge der
verschiedenen Kohlarten, von Speise-Kohlrüben
und dergl. in ausreichender Zahl jederzeit zur
Verfügung stehen, selbst auf die Gefahr hin, daß
sie später nicht gebraucht werden. Solche Heran-
zucht kann, wenn sie nicht bereits anderweit ge-
währleistet ist, verwaltungsseitig (etwa je für
einen Betriebsamtsbezirk) erfolgen. Der wieder-
holt empfohlene und wegen der hohen dafür fest-
gesetzten Preise besonders einträgliche Bau von
Frühkartoffeln, darf dagegen, soweit Saatgut vor-
handen oder noch zu erlangen ist, unter keinen
Umständen beschränkt werden, denn es kommt
jetzt darauf an, die Kartoffelvorräte so rasch wie
nur irgend möglich zu ergänzen. Frühkartoffeln
erfordern, worauf ich hier besonders aufmerksam
mache, wegen ihrer kurzen Wachszeit einen recht
nahrhaften Boden.
            Der Minister der öffentlichen Arbeiten.
                      In Vertretung: Stieger

28. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, EU I Bd. 587 Kirmes, Theater, Schaustellungen usw. 1819 – 1923

Erlassung von Verboten von Tanzveranstaltungen auf Grund des Kriegszustandes

Der Regierungs-Präsident. Cöln, den 28. August 1914
I J. 2229. Sofort!
Dem Ernst der Zeit entsprechend ersuche ich mit Bezug
auf die Regierungs-Polizeiverordnungen vom
29. Februar 1860 (A[mts]. Bl[att]. S. 49)
14. August 1874 (A[mts]. Bl[att]. S. 185)
10. Februar 1900 (A[mts]. Bl[att]. S. 75)
5. Juli 1900 (A[mts]. Bl[att]. S. 251)
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