13. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Stromversorgung“ 1912-1918, B 149, Bl. 47

Die Kohlensteuer wurde am 8. April 1917 verabschiedet und war fällig vom 1. August 1917 bis zum 15. November 1922. Bei einer Rechnung kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Elektrizitätswerk Berggeist und dem Bürgermeisteramt Sieglar.

[Linke Seite]
aber nur
diese! 

Oberingenieur
Friedrich Teucher
Cöln, Moltkestr. 8.
Berggeist berechnet die
Kohlensteuer mit 0,6 Pfg pro Kw.

2. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. März 1917

Kein übler Scherz, sondern eine ungewöhnliche Methode, wie man sich in Zeiten des allgemeinen Strommangels für sich selbst Energie zu ergaunern versuchte

   Solingen. Der Mann am Telephon. Ein ganz
Schlauer muß es gewesen sein, der in Solingen während der
Zeit der Elektrizitätsnot öfters Unternehmer veranlaßt hat,
ihre Betriebe stillzulegen. Er hat dies auf folgende Weise be-
werkstelligt: Irgendein Werk wurde angerufen: „Hier Elektri-
zitätswerk! Sie müssen sofort den Strom aus-
schalten! Aber sofort, sonst müssen wir Ihnen den Strom
ganz entziehen!“ Diese entschiedene Sprache hatte in vielen
Fällen Erfolg. Die so Angerufenen, mit denen man ein so
verständliches Deutsch gesprochen hatte, setzten in den meisten
Fällen den Betrieb still, indem sie den Strom ausschalteten.
Wenn dann nach einer geraumen Zeit das Elektrizitätswerk
nichts von sich hören ließ, wurde dies in der Regel angerufen
und um Aufklärung gebeten. Dieses Werk wußte natürlich
von nichts, und die Betroffenen hatten ihren Betrieb umsonst
zum Feiern gezwungen. Wer weiß, welche Verluste dabei ent-
standen sind! Wer kann ermessen, wieviele Arbeiter durch
diesen Unfug um Stundenlöhne gekommen sind! Man nimmt
an, daß der Gauner dieses Manöver ausgeübt hat, um in
seinem eigenen Betriebe munter voranarbeiten lassen zu können.

10. Februar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Februar 1917

Zwei Tage Stromabschaltung in Solingen infolge des Kohlenmangels und des starken Frostes

   Solingen. Weitere Einschränkungen der Strom-
lieferung. Infolge des Kohlenmangels und des starken
Frostes ist das B[ergische] E[lektritzitäts] W[erk] genötigt, die Stromlieferung an das
städtische Elektrizitätswerk um 40–50 % einzuschränken.
Infolgedessen wird der Strombezug an 2 aufeinanderfolgenden
Tagen je 24 Stunden gänzlich eingestellt. Während der übrigen
4 Tage können die Abnehmer ihre Anlagen in früherem Um-
fange benutzen, desgleichen Sonntags in beschränktem Maße
nach vorheriger Verständigung mit dem Elektrizitätswerke.
Soweit sich übersehen läßt, wird dieser Zustand zwei bis drei
Wochen andauern. Während der Beleuchtungszeit wird die für
Haus- und Kontorbeleuchtung erforderliche Energie ohne wei-
teres geliefert werden. Doch wird erwartet, daß eine Kraftent
nahme durch die gesperrten Anlagen an den betreffenden Tagen
unter keinen Umständen erfolgt, da sonst ein völliges Ab-
schalten der Kabel erforderlich wird. Die in Frage kommenden
Abnehmer erhalten nähere Auskunft telephonisch oder schrift-
lich beim städtischen Elektrizitätswerke.

11. Januar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Januar 1916

Ein Stromausfall in Solingen und die Folgen

   Solingen. Kein Licht! Leute die gestern abend
gegen 6 Uhr bei elektrischer Beleuchtung fleißig bei ihrer
Arbeit waren, wurden plötzlich in ihrem Broterwerb gestört.
Das Licht erlosch, und wir modernen Menschen und Arbeits-
pferde mußten wie unsere Großväter in längstvergangenen
gemütlichen Zeiten ein ruhevolles Dämmerstündlein halten,
das jeder auf seine Art beging. Es zeigte sich freilich, daß
wir der Errungenschaften großväterlichen Langsamschrittes
nicht mehr würdig sind: die Arbeitspause wurde höchst störend
empfunden und sehr wenig freundlich bewillkommnet. Aus
manchen von der modernen Zeitkrankheit der Nervosität er-
heblich belasteten Gemütern machte sich der Dank über die
Arbeitspause in allerhand frommen Wünschen gegen das
Elektrizitätswerk Luft. Auf dem Telephonamte gab’s Sturm.

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