11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Sofortmaßnahme zur Einrichtung zusätzlicher Gas- und elektrischer Anschlüsse in Solingen

Achtung!                               Achtung!
Beleuchtungs-Angelegenheiten.
   Es gilt den Familien, die wegen Petroleum-
mangel häufig im Dunklen sitzen müssen, möglichst
sofort Hilfe zu bringen.
   Es ist deshalb beschlossen worden, sofort soviel
Gas- und elektrische Anschlüsse herstellen zu lassen,
als die städtischen Werke herstellen können.
   Die Hauseigentümer; die ohne solche Anschlüsse
sind, haben die Anmeldung umgehend in den
Büros der städtischen Werke, Gasstraße, zu be-
wirken. Wo der Hauseigentümer die Anmeldung
unterläßt, hat sie der Mieter zu erstatten.
   Die Anschlüsse werden beschleunigt, eventuell
sogar gegen den Willen einzelner einsichtsloser
Hausbesitzer aufgeführt. Bei Bedürftigkeit werden
Ratenzahlungen, eventuell Zuschüsse gewährt.
   Die Werke benötigen für diese Arbeiten eine
Anzahl Installateure. Heimkehrenden Soldaten
oder Arbeitslosen wird aufgegeben, sich den Werken
sofort zur Verfügung zu stellen.
                Der Solinger Arbeiter- und Soldaten-Rat.

31. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Oktober 1918

Das Elektrizitätswerk Reisholz kann voraussichtlich wieder regelmäßig Strom liefern

            Wieder regelmäßig Stromlieferung.
   Wie uns das Elektrizitätswerk Berggeist in Reisholz bei
Düsseldorf mitteilt, wird die Stromlieferung von Montag, den
28. Oktober ab voraussichtlich wieder regelmäßig aufgenommen
werden.

21. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Oktober 1918

Das Bergische Elektrizitätswerk in Reisholz soll bald eine zusätzliche Kohlenlieferung erhalten, damit sich die Stromversorgung im Bergischen Land wieder stabilisiert.

                 Elektrische Stromversorgung.
   Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk in Reisholz
teilt mit, daß ihm vom Reichskommissar heute früh die Nach-
richt zugegangen sei, das Werk werde innerhalb der
nächsten vier Wochen eine besondere Kohlen-
zuweisung von 3000 Tonnen erhalten. Es scheint
also, daß dem gestrigen Telegramm unseres Oberbürger-
meisters schnellstens entsprochen worden ist, und es darf er-
wartet werden, daß die Unterbrechung der Stromlieferung
nur vorübergehend und bald behoben sein wird.

19. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Oktober 1918

Krisensitzung im Solinger Rathaus: Oberbürgermeister und Gewerkschaftsvertreter sprachen über die Versorgungsengpässe beim Strom aufgrund der Grippeepidemie, die auch das Bergische Elektrizitätswerk in Reisholz erfasst hat, und den akuten Mangel an Geldscheinen.

   Solingen. Aus Anlaß des plötzlich eingetretenen
Strommangels fand gestern morgen im Rathause eine Be-
sprechung mit Vertretern der Gewerkschaften statt.
Die Stromknappheit hat bekanntlich ihre Ursache darin, daß die
Kraftzentrale des Bergischen Elektrizitätswerkes zu Reisholz infolge
der allerwärts aufgetretenen Grippeerkrankungen in den letzten
Tagen nicht hinreichend mit Kohlen versorgt werden konnte. Um
nun wenigstens den Strombedarf der kleinen Verbraucher, insbesondere
der Haushaltungen sicherzustellen, mußten leider eine Anzahl Groß-
abnehmer von der Zufuhr zeitweilig abgeschnitten werden. Die Ver-
treter der Gewerkschaften bezeichneten es als unbedingt erforderlich,
daß dem Bergischen Elektrizitätswerke unverzüglich eine genügende
Menge Kohlen zugewiesen würde, und baten um sofortige Absen-
dung einer dementsprechenden Depeche an den Reichskohlenkommissar
in Berlin. Der Oberbürgermeister sagte die Entsendung eines Eil-
telegramms zu. Dasselbe ist sofort abgegangen. Auf Anfrage hat in-
zwischen das Bergische Elektrizitätswerk mitgeteilt, daß es voraus-
sichtlich am kommenden Montag wieder in der Lage sein werde, ge-
nügenden Strom zu liefern. Die Vertreter der Gewerkschaften wiesen
ferner darauf hin, daß in Anbetracht der durch die Kohlenknappheit
hervorgerufenen Feierschichten eine Verlängerung der Frist für die
Entschädigung der Ausfalltage unbedingt herbeizuführen sei, da nicht
abzusehen sei, wie sich die Zahl der Ausfalltage noch erhöhen werde.
Der Oberbürgermeister erklärte sich bereit, sofort diesbezügliche Vor-
stellungen an zuständiger Stelle zu erheben. Eine Verlängerung der
Frist ist wohl mit Sicherheit zu erwarten. Endlich wurde hervor-
gehoben, daß sich zurzeit ein gewisser Mangel an kleineren
Geldscheinen, insbesondere an 5-, 10- und 20-Markscheinen
fühlbar mache. Dieser Mangel, dessen Ursache in einem unverständ-
lichen Zurückhalten solcher Scheine gesucht werden muß, wäre gleich-
wohl vermieden worden, wenn nicht infolge der Grippeerkrankungen
die Fertigstellung solcher Scheine bei der Reichsbank sowie deren
Versendung durch die Eisenbahn und die Post verzögert worden
wären. Immerhin darf mit einer alsbaldigen Behebung dieses
Mangels gerechnet werden, da die Provinz schon in der kommenden
Woche für 200 Millionen Mark Geldscheine auf den Markt bringen
wird. Im übrigen werden auch im Notfalle Solinger Firmen zur
Ausstellung von Gutscheinen übergehen, bis sich der Mangel an
Staatsscheinen wieder behoben haben wird.

27. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1918

Im Landkreis Solingen mehren sich die Diebstähle von Kupferdrähten.

                  Bekanntmachung.
   Seitens der öffentlichen Elektrizitätswerke mehren sich die
Klagen darüber, daß in besonders geschickter Weise ganze
Strecken von Kupferdrähten aus den oberirdischen Verteilungs-
netzen kleiner Städte und Gemeinden gestohlen werden. Ich
habe die Polizeiorgane angewiesen, mit aller Energie auf solche
unsere Rüstungsindustrie, gewerbliche und landwirtschaftliche
Betriebe schwer schädigenden verbrecherischen Elemente zu
fahnden; festgestellte Täter werden mit der höchsten gesetzlich
zulässigen Strafe bestraft werden.
   Opladen, den 22. Juni 1918.
                           Der Landrat: J. B.: Dr. Kramer.

31. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Mai 1918

Die drei Metallgewerkschaften laden die Arbeiter Solingens, die durch das Kraftwerk in Reißholz mit Strom versorgt werden, zu einer Versammlung ein.

   Achtung!        Achtung!
Strom-Versorgung durch Reissholz!
Samstag, den 1. Juni 1918, abends 7 Uhr,
         im Gewerkschaftshaus Solingen:
Versammlung der Arbeiter
      und Arbeiterinnen
sämtlicher Betriebe, welche durch das Elektrizitäts-
werk Reißholz mit elektrischer Kraft versorgt werden.
Wichtige Tages-Ordnung liegt vor.
   Das Erscheinen sämtlicher in Frage kommenden
Arbeiter und Arbeiterinnen wird erwartet. Die
Arbeiterausschüsse der betreffenden Betriebe
sind ganz besonders eingeladen.
                  Deutscher Metallarbeiter-Verband.
                  Industriearbeiter-Verband.
                  Christlicher Metallarbeiter-Verband.

19. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. April 1918

Gefängnisstrafen für die Behinderung der Festnahme eines Deserteurs in Baumberg

   e. Baumberg. Vorsätzliche Gefangenen-Befrei-
ung war Gegenstand einer Verhandlung vor der Strafkammer in
Düsseldorf. Angeklagt waren der Vorarbeiter Joseph Bäcker und
der Erdarbeiter Johann Meyer. Im Betriebe des in der Nähe ge-
legenen allgemeinen Elektrizitätswerkes (der Betrieb steht unter
militärischer Leitung) wurden im Mai v[origen] J[ahres] von einer Firma Vaaßen
Erdarbeiten ausgeführt. Unter den Arbeitern befand sich ein Deser-
teur namens Meyer, welcher als Schmitz Arbeit angenommen hatte.
Am 25. Mai sollte der Deserteur durch einen Unteroffizier des
Werkes festgenommen werden. Dem Befehl, an der Fabrikmauer stehen
zu bleiben, kam der angebliche Schmitz nicht nach und suchte sich
eiligst zu entfernen. Der Wehrmann Johann Köster, jetzt Hilfs-
gendarm in Hitdorf, verfolgte den Flüchtlingen und brachte ihn in das
Werk zurück. Viele Arbeiter nahmen gegen Köster Stellung, suchten
ihm das Gewehr zu entreißen und bei dem Ringen fiel dem Sol-
daten der Helm vom Kopf. Nach der Anklage waren die Angeklag-
ten V. und M. die Haupttäter. Dieses wurde von den Angeklagten
entschieden in Abrede gestellt. Sie gaben an, über das Benehmen
des Wehrmannes Köster seien alle Arbeiter entrüstet gewesen, denn
mit dem Gewehr habe er auf den inzwischen verstorbenen Deserteur
Meyer einschlagen wollen. Um dieses zu verhindern, hatte Vo. das
Gewehr festgehalten. M. hatte nach seinen Angaben nur zwischen
den Neugierigen gestanden, wollte sich aber an nichts beteiligt haben.
Das Urteil lautete für Vo. auf 3 Monate und für M. auf 1 Monat
Gefängnis.

2. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. April 1918

Die zukünftige Regelung der Stromentnahme in Solingen

       Bekanntmachung
                 an die
  Elektrizitäts-Verbraucher.
   Die Stromentnahme für April 1918 und die
kommenden Monate darf 80 % des Verbrauches
der gleichen Monate des Jahres 1916 betragen.
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind die-
jenigen Abnehmer, deren Strombezug in den letzten
Monaten sich nicht nach der gleichen Zeit des Vor-
jahres richtete, sondern besonders festgesetzt wurde.
Diese Abnehmer können die gleiche Strommenge
beziehen, die ihnen für März 1918 zugewiesen
wurde. Die Entnahmezeit ist nicht beschränkt. Diese
Bestimmungen gelten auch für die kommenden Mo-
nate, sofern keine anderweitige Mitteilung an die
Abnehmer gelangt.
   Großabnehmer erhalten besondere Nachricht.
   Die früher bekanntgegebenen Verordnungen
des Reichskohlenkommissars über die Einschränkung
des Verbrauchs elektrischer Arbeit behalten ihre
Gültigkeit.
Städt[ische] Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
                                       Solingen.

28. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. März 1918

Information über die maximal erlaubte Menge Strom, die in Solingen dem Netz entnommen werden darf.

         Bekanntmachung
                  an die
Elektrizitäts-Verbraucher
   Die Stromentnahme für April 1918 darf 80%
des Verbrauchs im gleichen Monat des Jahres 1916
betragen. Im übrigen ist die Entnahmezeit nicht
beschränkt. Diese Bestimmung gilt auch für die
kommenden Monate, sofern keine anderweitige
Mitteilung an die Abnehmer gelangt.
   Grossabnehmer erhalten besondere Nachricht.
   Die früher bekanntgegebenen Verordnungen
des Reichskohlenkommissars über die Einschrän-
kung des Verbrauchs elektrischer Arbeit behalten
ihre Gültigkeit.
Rheinisch-Westf[älisches] Elektrizitätswerk.   Bergisches Elektrizitätswerk.
                              Der Vertrauensmann.

25. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Januar 1918

Die Stromeinschränkungen in Solingen in den nächsten Monaten

        Bekanntmachung
Im Anschluß an die früheren Bekanntmachungen
teilen wir hierdurch mit, daß für den Monat
Januar die Stromeinschränkung auf 30% und für
Februar auf 20% herabgesetzt wird.
Die Benutzungszeit wird für einschichtige Betriebe
von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags,
nach dem 15. Februar 1918 von 7½ Uhr vor-
mittags bis 5½ Uhr nachmittags festgesetzt.
Großabnehmer mit einem Verbrauch von über
2000 Kilowattstunden monatlich erhalten wiederum
eine besondere Benachrichtigung.
Alle Übrigen früher erlassenen Bestimmungen be-
halten vorläufig ihre Gültigkeit.
   Solingen, den 25. Januar 1918.
                        Städtische
Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
                        Solingen

24. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Januar 1918

Weitere Einschränkungen beim Stromverbrauch für Solingen angekündigt

                   Bekanntmachung
                       an die
              Elektrizitätsverbraucher
   Anschliessend an die früheren Bekanntmachungen an
dieser Stelle bitten wir, von nachstehender Anordnung
Kenntnis zu nehmen:
   Vom 25 Januar 1918 ab wird der Strombezug vor-
läufig auf 80 % der durchschnittlichen Tagesentnahme
im gleichen Zeitraum des Jahres 1916 erhöht. Be-
nutzungszeit für einschichtige Betriebe wird von 8 Uhr
vorm[ittags] bis 5 Uhr nachm[ittags], nach dem 15 Februar 1918 von
7:30 Uhr bis 5:30 Uhr nachmittags festgesetzt.
   Großabnehmer mit einem Verbrauch von über 2000
Kilowattstunden monatlich, denen eine besondere Mitteilung
zugegangen ist, dürfen ab 25. Januar 1918 ihren Verbrauch
auf die durchschnittliche Tagesentnahme der für Dez[ember] 1917
zuerkannten Menge steigern. Für die Februarbelieferung
geht diesen, wie auch den besonders kriegswichtigen Be-
trieben weitere Mitteilung zu.
   Die übrigen früher verfügten Bestimmungen behalten
vorläufig ihre Gültigkeit.
   Bei verminderter Kohlenzustellen etc[etera] bleiben weiter-
gehende Einschränkungen vorbehalten.
       Bergisches                         Rheinisch-Westfälisches
Elektrizitätswerk m.b.H.             Elektrizitätswerk
                        Der Vertrauensmann

4. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Januar 1918

Erneuter Appell der Solinger Elektrizitätswerke an die Verbraucher, sich an die Sparvorgaben zu halten

              An die
      Elektrizitäts-Verbraucher
   Trotz aller Hinweise werden die von uns
getroffenen Maßnahmen leider noch nicht allgemein
beachtet. Wir bitten nochmals im allgemeinen
Interesse, den Arbeitsplan wie aufgegeben ein-
zuhalten. Nur dadurch kann eine regelmäßige
Belieferung, wenn auch in beschränktem Umfange,
erreicht werden.
   Im übrigen machen wir darauf auf-
merksam, daß jeder über die zugestandene
Menge hinausgehende Verbrauch mit einem
Aufpreis von 50 Pf[enni]g pro Kilowattstunde
berechnet wird.
     B. E. W.                          R. W. E.
   Städtisches Elektrizitätswerk, Solingen.

2. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1918

Eine Gewerkschaftsversammlung in Solingen zur Frage der Lohnentschädigung bei Arbeitsausfall wegen Strommangels

  Beschränkte Arbeitszeit infolge
                   Strommangels.
    Wer entschädigt die Arbeiter für den Lohnausfall?
   Mit diesen beiden Fragen, die für die Arbeiterschaft des hiesigen
Bezirks sehr brennend geworden sind, beschäftigte sich eine außer-
ordentlich stark besuchte Gewerkschaftsversammlung, die
am Montagmorgen im Saale des „Monopols“ tagte.

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18. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1917

Kraftstromabnehmer in Solingen, Höhscheid, Gräfrath und Kohlfurth werden wegen Kohlenmangels für drei Tage von der Stromlieferung ausgeschlossen.

Elektrizitätswerk
Die Kraftstromabnehmer des R.E.W. und B.E.W. in
Solingen, Höhscheid, Gräfrath und Kohlfurth
werden infolge Kohlenmangels von der Belieferung von
   Mittwoch, den 19. d[ieses] M[ona]ts, vormittags 7 Uhr
   bis Donnerstag, den 20. d[ieses] M[ona]ts, mittags 12 Uhr
   ausgeschlossen.
Nur Motore für Lebensmittelzwecke, sowie Wasserwerke
und Zeitungsdruckereien dürfen benutzt werden und während
   der Sperrzeit elektrische Energie entnehmen.
Ausnahmen, die in besonders dringenden Fällen ausserdem
getroffen werden, veranlasst der Vertrauensmann des Berg[ischen]
                                 Elektrizitätswerkes.
Abnehmer, die dem obigen Verbote entgegen ihre Kraftanlage
während der Sperrzeit benutzen, werden zur Anzeige gebracht.
Städtische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke
                              Solingen.

27. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1917

Eine Versammlung der Solinger Großabnehmer von Strom berät über die kommende „Rationierung der elektrischen Kraft“. Die Unternehmer sprechen sich für einen Sperrtag in der Woche und gegen den Achtstuinden-Arbeitstag aus.

      Rationierung der elektrischen Kraft.
   Zu der von der Regierung verfügten Rationierung der elek-
trischen Kraft nahm gestern morgen eine Versammlung der Groß-
abnehmer der Stadt Solingen, die im „Monopol“ tagte, Stellung.
   Herr Direktor Peters vom Elektrizitätswerk „Reisholz“ als
Vertrauensmann des Reichskommissars hielt einen einleitenden Vor-
trag: Die Zeit drängt, die näheren Ortsbestimmungen über die
Art der Rationierung festzusetzen, denn die prinzipiellen Bestim-
mungen sind schon erlassen worden. Es handelt sich für uns darum,
festzustellen, an welchen Tagen und zu welcher Tageszeit die Er-
sparnis von Kraft am zweckmäßigsten gemacht wird. Die Krafter-
sparnis muß 20 Prozent betragen und die Zeit des Vorjahres, nach
der die Berechnung aufgestellt werden soll, muß so günstig für die
Abnehmer gewählt werden, wie möglich ist. Vorgesehen ist, daß den
Kleinbetrieben, soweit sie Lebensmittel verarbeiten, die elektrische
Kraft belassen werden soll. Doch soll die Lieferung nur bis 4 Uhr
nachmittags geschehen. Für die Leistungsfähigkeit des Elektrizitäts-
werkes ist es wichtig, daß möglichst eine einheitliche Regelung der
Mittagspause unterbleibt, denn das Werk ist heute gezwungen, die
Kraft vormittags bis 12 Uhr auf 40 000 Kilowattstunden zu steigern,
um sie von 12 bis ½2 Uhr auf höchstens 5000 herabzudrücken. Da-
durch werden viel Kohlen unnütz verschwendet. Die Arbeitszeit
muß aber auch so gelegt werden, daß abends Kraft für Beleuchtungs-
zwecke frei wird. Zu empfehlen wäre daher allgemein eine Ar-
beitszeit von morgens 8 Uhr bis ½5 Uhr abends. Eine höhere
Kraftlieferung als 80 Prozent des bisherigen Bedarfs erfolgt nur,
wenn dringende Aufträge für Unterseeboote und Flugzeuge vorliegen.
Die Entscheidung über die Dringlichkeit liegt aber nicht bei den
Vertrauensmännern des Reichskommissars, sondern bei den be-
treffenden Stellen der Militär- und Marineverwaltung. Die
Leistungsfähigkeit des Elektrizitätswerkes Reisholz wäre jetzt voll-
ständig, wenn es genügend Kohlen erhielte. Die Kessel und Maschinen
sind vollständig in Ordnung und auch an Zahl genügend vorhanden.
Die vorgeschriebene Ersparnis von 20 Prozent muß erzielt werden
durch die allgemeine Einführung eines Sperrtages oder durch die
Einführung der achtstündigen Arbeitszeit. Das letztere wäre auch
für das Elektrizitätswerk das empfehlenswertere Mittel, weil dann
die Kraft für die Beleuchtung ohne weiteres gesichert wäre. Der
Redner empfiehlt den Werksbesitzern, sich mit ihren Arbeitern in
dieser Beziehung zu einigen. Weiter empfiehlt der Redner, schwere
Werkzeugmaschinen, die wenige menschliche Arbeitskräfte bedürfen,
nur mittags laufen zu lassen. Die Mittagspause bittet er auf die
Zeit von 11 bis 2 Uhr zu verteilen. Für Betriebe, die bisher
ohne Nachtschicht gearbeitet haben, empfiehlt er deren Einführung
für jede dritte Woche.

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