4. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918

Einzug aller kriegstauglichen Haushunde zum Meldedienst

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
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21. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. August 1918

Einzug des Mechernicher Kassengehilfe zum Heeresdienst

Bekanntmachung.
Der bei der Gemeindekasse Mechernich beschäftigt gewesene
Kassengehülfe Wilhelm Donner ist zum Heeresdienst ein-
gezogen. Infolgedessen wird die ihm unterm 20. Dezember 1917
erteilte Bevollmächtigung zur Erteilung von Empfangsbe-
scheinigungen zurückgezogen.
Schleiden, den 17. August 1918.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Graf von Spee.

3. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1918

Einzug der Wolle für Kriegszwecke und Errichtung der Sammelstellen im Kreis Schleiden

Schleiden, 1. Juli. (Ablieferung der Wolle.)
Die Zeit ist wieder herangekommen, wo die Schafe
geschoren werden. Die Schafhalter seien deshalb
daran erinnert, daß die Heeresverwaltung so dringend
der Wolle bedarf, daß sie von der Verordnung rest-
loser Ablieferung der Wolle nicht absehen kann. Es
ist vaterländische Pflicht für jeden Schafhalter, unsern
kämpfenden Truppen an der Front durch restlose Her-
gabe der Wolle zu helfen. Den Wollablieferern kommt
die Heeresverwaltung aber insofern entgegen, als sie
zu einem sehr mäßigen Preise schönes Wollgarn zur
Verfügung stellt, und zwar bei Ablieferung der Wolle
von 1 Schaf 1 Pfund, von 2 Schafen 2 Pfund, von
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15. Mai 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 15. Mai 1918

Einzug aller wehrpflichtigen Männer

Bekanntmachung.
Nach Anordnung des Kriegsministeriums und des
Ministeriums des Innern haben sich zwecks Durch-
führung der restlosen Kontrolle alle im wehrpflichtigen
Alter stehenden Personen, welche
a) zu Zuchthausstrafen verurteilt,
b) durch Straferkenntnis aus dem Heere oder der
Marine entfernt sind,
c) mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf
bestimmte Zeit bestraft,
welche nach dem 2. August 1869 geboren sind, zur
Landsturmrolle zu melden.
Ich fordere die gedachten Personen, sich unter
Vorlegung der in ihrem Besitze sich befindlichen Aus-
weise bis zum 20 d[iese]s M[ona]ts bei dem zuständigen
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12. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. September 1914

Finanzielle Hilfeleistung für die Hinterbliebenen der eingezogenen Soldaten

Bekanntmachung.
Nachdem durch Beschluß des Kreisausschusses die nach den
Gesetzen vom 22. Februar 1888 und 4. August 1914 zu ge-
währenden Unterstützungen für die Angegörigen der zum Kriegs-
dienste einberufenen Bewohner des Kreises festgesetzt worden sind,
können die Beiträge halbmonatlich bei den Gemeindekassen erhoben
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29. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 29. August 1914

Einzug des Schleidener Kreisschulinspektors Schaffrath und Ernennung seines Vertreters

Bekanntmachung.
Mit der Vertretung des zum Kriegsdienst einbe-
rufenen Kreisschulinspektors Herrn Dr. Schaffrath in
Schleiden hat die königliche Regierung zu Aachen
Herrn Oberpfarrer Peters in Schleiden beauftragt.
Schleiden, den 26. August 1914.
Der Königliche Landrat,
Dr. Kreuzberg.

8. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. August 1914

Besondere Unterstützungsleistung der Bleihütte Call an die Familien der eingezogenen Arbeiter

Call, 6. Aug[ust]. Die Bleihütte Call hat beschlossen,
den Angehörigen derjenigen Arbeiter, welche im Falle
einer Mobilmachung nachweislich in den nächsten
Tagen einrücken müssen, einen besondere Unterstützung
in der ungefähren Höhe einer 14tägigen Löhnung zu
gewähren. Die militärpflichtigen Leute werden aufge-
fordert, sich möglichst gegen Vorzeigung ihres Ge-
stellungsbefehls, ihrer Kriegsbeorderung oder sonstiger
maßgebender Ausweise zu melden unter Angabe der
Adresse ihrer Angehörigen, an welche diese besondere
Unterstützung innerhalb der nächsten 14 Tage durch
Postanweisung eingesandt werden soll.

1. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. August 1914

Erlassung von einigen Anordnungen zum Beginn der Mobilmachung

Bekanntmachung.
Seine Majestät der Kaiser haben die Mobilmachung des VIII: Armeekorps be-
fohlen. Erster Mobilmachungstag ist der 2. August.
Königliches Bezirkskomanndo Montjoie.
Nachdem der Ausspruch der Mobilmachung erfolgt ist, ist bis nach Beendigung der Pferdeaushebung jede Ausführung von Pferden
in andere Kreise oder Ortschaften verboten. Zuwiderhandlungen werden für jeden einzelnen Fall
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