16. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. August 1918

Der Generaldirektor Adels der Mannesmann Waffen- und Munitionswerke aus Remscheid wurde wegen mehrfacher Steuerhinterziehung von der Strafkammer Elberfeld zu einer Geld- und Haftstrafe verurteilt.

   Das Urteil im Elberfelder Steuerhinterziehungsprozeß.
            Anderthalb Millionen Mark Geldstrafe
                      und 6 Monate Gefängnis.
   Die Strafkammer fällte gestern in dem Prozeß gegen den
Generaldirektor Adels (von den Remscheider Mannesmann-
Waffen- und Munitionswerken) wegen Steuerhinterziehung
das Urteil. Es lautet auf den sechsfachen Betrag der
hinterzogenen Einkommensteuer und den fünf-
fachen Betrag der hinterzogenen Kriegs-
steuer. Da das Gericht die im Jahre 1916 hinter-
zogene Einkommensteuer auf 12 000 Mark, die im Jahre 1917
hinterzogene Einkommensteuer auf 46 666 Mark und die hinter-
zogene Kriegssteuer auf 240 000 Mark bezifferte, wurde auf
1 552 000 Mark Geldstrafe erkannt. Ferner wurde
der Angeklagte zu sechs Monaten Gefängnis ver-
urteilt, auf die 5 Monate der Untersuchungshaft angerechnet
werden sollen. Ein Antrag, den Angeklagten aus der Haft zu
entlassen, wurde abgelehnt.

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7. November 1917

Alle Scans zum Protokollbuch

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 428-430

In der Gemeinderatsitzung am 7. November 1917 in Troisdorf wurde das Versenden von Weihnachtspaketen für die Truppen beschlossen. Außerdem wurden der Kauf eines Geldschrankes für die Gemeindekasse und weitere Punkte thematisiert.

    Verhandelt,
Troisdorf, den 7. November 1917.

Anwesend
Klev
Bürgermeister
Beckers
Birkhäuser
Hagen
Langscheidt
Lichterfeld
Lohmar Joh.
Lohmar W.
Mannstädt
Nußbaum Pet.
Nußbaum W.
Schüthuth

Auf vorherige ordnungsmäßige
Einladung hatte sich heute der
Gemeinderat in der Anzahl von
   Mitgliedern, welche neben-
stehend genannt sind versammelt,
um über die in der Einladung
näher bezeichneten Gegenstände
zu beraten und Beschluß zu
fassen:
1.) Weihnachtsspenden für die Truppen.

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26. Oktober 1917

 

Stadtarchiv Troisdorf, „Protokollbuch Gemeinderat“ 1910-1919, A 2416, S. 426-427

In der Gemeinderatsitzung am 26. Oktober 1917 in Troisdorf war geplant über die Weihnachtsgaben an die Truppen und weitere Punkte zu beraten. Allerdings war der Rat, aufgrund fehlender Mitglieder, nicht beschlussfähig und die Sitzung wurde auf den 7. November 1917 vertagt.

Verhandelt,
Troisdorf, den 26. Oktober 1917

Anwesend
Klev
Bürgermeister
Beckers
Fischer
Hagen
Langscheidt
Nussbaum W.
Schüthuth
Taube
Dr. Trier

Auf vorherige ordnungsmäßige
Einladung, he bei welcher wegen
der Dringlichkeit die dreitägige
Frist nicht hat eingehalten werden
können, hatte sich heute der Ge-
meinderat in der Anzahl von
   Mitgliedern, wie solche neben-
stehend genannt sind versammelt,
um über die in der Einladung
näher bezeichneten Gegenstände
zu beraten und Beschluß zu
fassen.
1.) Weihnachtsgaben an die Truppen.
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13. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Juli 1917

Weil der Krieg die sozialen Strukturen und Besitzverhältnisse umwälzt, sieht sich die „Bergische Arbeiterstimme“ veranlasst, die Steuerstatistik des Jahres 1914 für Stadt- und Landkreis Solingen zu veröffentlichen

   Die Einkommensverhältnisse im Kreise
                       Solingen.
   Der Krieg wird zweifellos manche Umwälzungen in den
Besitzverhältnissen mit sich bringen. Alle Beobachter unserer
wirtschaftlichen Entwicklung während des Krieges stimmen
darin überein, daß der Krieg eine neue Kapitalistenschicht ge-
schaffen hat: eine Schicht von Kapitalisten, die erst der Krieg
zu Kapitalisten gemacht hat. Auf der anderen Seite ist anzu-
nehmen, daß der Krieg eine Schicht von Mittelständlern in die
breiten Schichten der Besitzlosen heruntergedrückt hat. Daß die
Masse derer, die schon vor dem Kriege zu den Großkapitalisten
gehörten, im großen und ganzen stabil geblieben ist, darüber
wird wohl kaum jemand im Zweifel sein. Auch wird man bei
diesen annehmen können, daß ihr Besitz sich während des Krieges
ganz erheblich vermehrt hat.
   Jedenfalls ist es wichtig, in der Erwartung der kommenden
Verschiebungen die Ziffern festzuhalten, die zu Beginn des
Krieges, über das Jahr 1914, über die Besitzverhältnisse des
Kreises Solingen (des Stadt- und Landkreises) vorlagen. Im
Stadtkreise betrug die Einwohnerzahl 51 570 Personen,
davon waren zur Steuer veranlagt 21 000. Von diesen hatten
ein Einkommen: bis zu 900 Mark 2670 Personen, bis zu 3000
Mark 15 900, bis zu 6500 Mark 1660, bis zu 8500 Mark 480
und über 8500 Mark 290 Personen. – Im Landkreise
wurden 169 396 Einwohner festgestellt. Von diesen Steuerpflich-
tigen waren veranlagt: 17 710 zu einem Einkommen bis zu
900 Mark, 47 810 bis zu 3000 Mark, 3150 bis zu 6500 Mark,
810 bis zu 8500 Mark und 490 über 8500 Mark.

4. Mai 1916

Blogbeitrag_Spann

RWWA Abt. 11

Der kaufmännische Angestellte Paul Weber, der Firma Felten & Guilleaume diente während des Ersten Weltkrieges als Unteroffizier des Landsturm Battalions Siegburg 32 / VIII. Er hatte während seines Fronteinsatzes eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem deutschen Staatsfiskus, der die Zuwendungen durch den Arbeitgeber als steuerpflichtig ansah. Weber gewann diesen Rechtstreit nach zwei Jahren anhaltenden Schriftverkehrs, während er gleichzeitig an der Front des Ersten Weltkrieges kämpfte.
Bearbeitet von Georg Spann.

Der Vorsitzende                                                                   Cöln-Deutz, den 4. Mai 1916.
der Veranlagungs-Kommission                                     
für das rechtsrheinische Cöln
und den Landkreis Mülheim a/Rhein.

Auf Ihre Berufung gegen die Veranlagung für 1915 teile
ich Ihnen mit, dass die Ihnen bezw. Ihrer Familie von der Firma
während Ihrer Zugehörigkeit zum Militär gewährten Zuwendungen
als steuerpflichtig angesehen werden.

Es ist festgestellt, dass die Akt.-Ges. Felten &
Guilleaume das Anstellungsverhältnis, wenn auch unter veränderter
Grundlage, als weiterbestehend ansieht. An Stelle des Gehaltes
gewährt das Werk Ihnen eine bestimmte, in bestimmten Zeitabschnit-
ten zu erhebende Summe als Entgelt für früher geleistet Dienste
und um Ihre Arbeitskraft auch nach Rückkehr aus dem Felzuge dem
Werke zu erhalten. Diese Zuwendung ist zur Befriedigung laufender
Bedürfnisse des Empfängers bestimmt und dient auch dazu (6,4 des
Einkstges.), stellt daher ein nach § 14  a.a.O. steuerpflichtiges
auf fortlaufende Einnahmen beruhendes Einkommen dar. Eine Gegen-
äusserung dazu stelle ich Ihnen anheim. etc  etc.

Herrn
Paul Weber, Kaufmann,
Cöln-Mülheim
Frankfurterstr. No. 12.

21. März 1916

BAST_21_03_1916_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. März 1916

Der städtische Haushalt Solingens kann ohne Steuererhöhungen nicht mehr ausgeglichen werden. Die „Bergische Arbeiterstimme“ erläutert den Vorschlag der Stadtverwaltung sowie die verschiedenen Meinungen innerhalb der Stadtverordneten und begründet ausführlich die Haltung der sozialdemokratischen Fraktion in dieser Frage.

        Aus dem Kreise Solingen.
              Der Anfang.
   Mit der Erhöhung der kommunalen Steuerlasten wird
heute auch das Solinger Stadtverordnetenkollegium den An-
fang machen, nachdem die Nachbargemeinden, teils schon im
Vorjahre, die Zuschläge bis zu 30 Prozent erhöht haben. Mehr-
fache Beratungen der Finanzkommission und vertrauliche Be-
sprechungen der Stadtverordneten und einzelner Gruppen von
Stadtverordneten haben erkennen lassen, daß die Ansichten über
die Notwendigkeit und den Umfang einer Steuererhöhung weit
auseinandergehen. Die Verwaltung hält, wie die Presse schon
vor Wochen mitgeteilt hatte, eine Erhöhung des Zuschlages zur
Einkommensteuer um 30 Prozent für unumgänglich notwendig;
sie hat später in den Sitzungen eine Uebersicht über die Deckung
des Steuerbedarfs für 1916 vorgelegt, in der auch eine Er-
höhung der Realsteuern von 3,25 Mark auf 3,50 Mark vom
Tausend und eine gleichmäßige Erhöhung der Gewerbesteuer
aller 4 Steuerklassen um weitere 30 Proz[ent] vorgesehen war. Bei
Annahme dieser Vorschläge würde der von der Verwaltung
auf Grund der Erfahrungen des laufenden Jahres errechnete
Steuerbedarf von 2 397 001,18 Mark bis auf 325 051,18 M[ar]k
gedeckt werden. Dieser ungedeckt bleibende Betrag soll dem
Steuerausgleichsfonds entnommen werden. Dieser wird aber
nach Entnahme von rund 400 000 Mark für die Deckung des
Steuerdefizits des laufenden Jahres auf rund 286 000 Mark
zusammengeschmolzen sein, so daß bei den Vorschlägen der Ver-
waltung nicht nur der Steuerausgleichsfonds völlig verschwin-
det, sondern noch über 28 000 Mark ungedeckt bleiben.

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9. März 1916

BAST_09_03_1916_F

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1916

Ein Bericht aus Leichlingens Stadtrat über Steuererhöhungen, Bevölkerungsentwicklung und die Auseinandersetzungen um die Rektoratsschule

   Leichlingen. Aus dem Stadtrat. 50 Prozent mehr
Zuschlag zu Einkommensteuer beschlossen gestern unsere Stadt-
väter. Der Krieg stellt an die Gemeinden große Ansprüche,
und sorgsame Hausväter lassen sich die Schuldenlast nicht über
den Kopf wachsen, auf daß sie nicht von ihr erdrückt werden.
Früher zahlten die Einwohner der Gemeinde an Kommunal-
steuern 210 Prozent. Nach dem neuerlichen Zuschlag haben sie
260 Prozent zu zahlen. Wie der Krieg auf die Bevölkerungs-
ziffer der Gemeinde eingewirkt hat, zeigen diese Zahlen: Die

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30. September 1915

1915 09 30-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 30. September 1915

Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen

Hilden, 30. Sept. Gemeindeeinkommensteuerpflicht vom Militäreinkommen. Zu der vielfach anhängig gewordenen Frage nach Gemeindeeinkommensteuerpflicht der Beamten, Militärbeamten und reaktivierten Offiziere aus ihrem Militäreinkommen ist eine Entscheidung des preußischen Oberverwaltungsgerichts noch nicht bekannt geworden. Es liegen aber bereits mehrere Entscheidungen preußischer Bezirksausschüsse sowie eines Oldenburgischen Verwaltungsgerichts vor, die einen für die Gemeinden günstigen Stand einnehmen, d. h. die Gemeindeeinkommensteuerpflicht aus dem Militäreinkommen bejahen. Die letztgenannte Entscheidung ist vom oldenburgischen Oberverwaltungsgericht bestätigt worden, doch liegt das Urteil im Wortlaut noch nicht vor. Die Mitteilungen der Zentralstelle des deutschen Städtetages (Juli, August 1915) führen die Urteile der Bezirksausschüsse Potsdam und Schleswig und des Verwaltungsgerichtshofes Varel auszugsweise an. Entscheidend ist nach allem, daß die Vergünstigung der Kommunalsteuer-Befreiung nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen nur den Militärpersonen des Friedensstattes zugute kommt.

11. Juni 1915

11.6.15 Versteuerung von Kriegsgewinn

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 11.6.1915

Verfahren in der Besteuerung von Kriegsgewinnen (Vermögenszuwachssteuer, Einkommensteuer, Kriegsgewinnsteuer, Reichsbesitzsteuergesetz)

Lokales.
Besteuerung von Kriegsgewinnen.
DPC Die Besteuerung der Kriegsgewinne
will die Reichsregierung durch eine Ergänzung
des Reichsbesitzsteuergesetzes vorbereiten. Nach
den Grundsätzen dieses Gesetzes wird es sich da-
bei um die besondere steuerliche Erfassung des
in der Kriegszeit entstandenen Vermögens-
zuwachses handeln. Über den Vermögens-
stand der einzelnen Steuerpflichtigen vor dem
Kriege stehen die Grundlagen bereits durch die
Veranlagung zum Wehrbeitrage fest. Von dieser
Grundlage aus wird der in dreijährigen Perio-
den entstandene Zuwachs an Vermögen pro-
gressiv besitzsteuerpflichtig und da die erste Pe-
riode am 1. Januar 1914 begonnen hat, so be-
trägt der für die Kriegsgewinnsteuer auszu-
scheidende Zeitraum nur 7 Monate. Dadurch
wird die Ausmittelung des durch Kriegsgewinn
und Kriegskonjunktur entstandenen Ver-
mögenszuwachses wesentlich erleichtert. Es ist
nun vielfach angenommen worden, daß die
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15. April 1915

15.4.15 Ratingen teil 1.15.4.15 Ratingen teil 2.1

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer Genral-Anzeiger vom 15.5.15

Bericht über die Ratinger Stadtverordnetensitzung, in der vor allem über finanzielle Fragen beschlossen wurde

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
Ratingen, 15. April. In der gestrigen
Stadtverordnetensitzung, die unter
dem Vorsitze des Bürgermeisters Jansen statt-
fand, wurde die Aufnahme einer Anleihe für
Kriegsaufwendungen von vorläufig 150 000 M[ar]k
bei der hiesigen städtischen Sparkasse beschlossen.
Die Schuld soll mit 4 1/4 Prozent verzinst und die
Tilgung erst mit dem Jahre beginnen, das nach
dem Freidenschluß folgt. Die Versammlung
nahm Kenntnis von der bereits erfolgten Be-
schaffung von Fleischdauerwaren und stellte für
diesen Zwecke einen Betrag von 200 000 M[ar]k zur
Verfügung. Die gesamte Regelung der Fleisch-
versorgung wurde der Finanzkommission über-
tragen. Der Vorsitzende erstattete den Verwal-
tungsbericht für das Jahr 1913. Einwendungen Weiterlesen

4. April 1915

4. April Mettmann

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 4.4.1915

Beratung der Stadtverordneten der Stadt Mettmann über die Haushaltspläne und die damit verbundene Erhöhung der Steuersätze

Aus der Umgegend.
Aus der Gemeindeverwaltung.
h. Mettmann, 31. März. In der gestrigen
Stadtverordnetensitzung erstattete
Bürgermeister Conradi vor der Beratung der
städtischen Haushaltspläne einen Bericht über
die durch die Kriegslage geschaffenen Verhält-
nisse. 651 Familien erhalten Kriegsunterstützung,
wofür 135 138 M[ar]k ausbezahlt worden sind. Der
Haushaltplan schließt in Einnahme und Aus-
gabe mit 560 000 M[ar]k ab. Eine Erhöhung der
bisherigen Steuersätze war nicht zu vermeide
n.
Sie wurden festgesetzt: Grund-, Gebäude- und
Gewerbesteuer 225 Prozent, bisher 210 Prozent,
Einkommensteuer 215 Prozent, bisher 200 Pro-
zent; Einkommensteuervorstufe von 4 Mark 150
Prozent und dem Steuersatz von 2,40 M[ar]k 100
Prozent wie bisher und 3,5 Prozent von je
1000 M[ar]k des gemeinen Wertes vom Grundbesitz
als Grundsteuer gegen 3,3 Prozent im Vorjahre.