Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 9. Dezember 1914
Aufruf des zweiten Aufgebotes im Landsturm
Schleiden, 7. Nov. Die Heranziehung von
unausgebildeten Mannschaften des ersten Aufgebots
des Landsturms, die verschiedentlich für die jüngeren
Jahrgänge erfolgt ist (etwa bis zum 25. Lebensjahr,
während die Pflicht des ersten Aufgebotes bis zum
31. März desjenigen Kalenderjahres reicht, in dem
das 39. Lebensjahr vollendet wird), bedeutet keine
überraschende oder gar beunruhigende Maßnahme,
sondern war von vornherein zur Erhöhung unserer
Wehrkraft vorgesehen. Der Umfang des Kriegschau-
plätze hat sich erheblich ausgedehnt, und da kann zum
Ersatz für die ausgebildeten Mannschaften die Heran-
ziehung der Landsturmpflichtigen ersten Aufgebotes
bezw. deren Ausbildung nutzbringend gestattet werden.
Weiterlesen