Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Februar 1918
Erstmalig verhängte der Einberufungsausschuss des Landkreises Solingen Strafen gegen Hilfdienstpflichtige, die sich nicht an die Vorschriften gehalten haben
Der Einberufungsausschuß.
Der auf Grund des Hilfsdienstgesetzes eingerichtete Einbe-
rufungsausschuß für den Kreis Solingen ist nunmehr zum ersten
Male gegen Hilfsdienstpflichtige, die sich trotz Aufforderung
keine entsprechende Beschäftigung in der Kriegsindustrie gesucht
oder die ihnen zugewiesenen Stellen nicht angetreten haben,
mit Strafen vorgegangen. In seiner letzten Sitzung bestrafte er
v. Sch. aus Höhscheid mit 20 Mark oder vier Tagen Haft. Karl
K. aus Wiesdorf mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft, Kl. Aus
Burscheid mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft. Der Arbeiter J.
hatte bei der Firma R. u. B. in Wald gearbeitet. Nach Lösung
des Arbeitsverhältnisses hat weder der Arbeiter noch die Firma
dem Einberufungsausschuß Mitteilung gemacht, wozu sie ver-
pflichtet waren. Der Arbeiter und auch die Firma werden mit
je 10 Mark Geldstrafe belegt. Um die beteiligten Kreise mit
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt zu machen,
lassen wir sie hier folgen: