28. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Februar 1918

Erstmalig verhängte der Einberufungsausschuss des Landkreises Solingen Strafen gegen Hilfdienstpflichtige, die sich nicht an die Vorschriften gehalten haben

              Der Einberufungsausschuß.
   Der auf Grund des Hilfsdienstgesetzes eingerichtete Einbe-
rufungsausschuß für den Kreis Solingen ist nunmehr zum ersten
Male gegen Hilfsdienstpflichtige, die sich trotz Aufforderung
keine entsprechende Beschäftigung in der Kriegsindustrie gesucht
oder die ihnen zugewiesenen Stellen nicht angetreten haben,
mit Strafen vorgegangen. In seiner letzten Sitzung bestrafte er
v. Sch. aus Höhscheid mit 20 Mark oder vier Tagen Haft. Karl
K. aus Wiesdorf mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft, Kl. Aus
Burscheid mit 10 Mark oder 2 Tagen Haft. Der Arbeiter J.
hatte bei der Firma R. u. B. in Wald gearbeitet. Nach Lösung
des Arbeitsverhältnisses hat weder der Arbeiter noch die Firma
dem Einberufungsausschuß Mitteilung gemacht, wozu sie ver-
pflichtet waren. Der Arbeiter und auch die Firma werden mit
je 10 Mark Geldstrafe belegt. Um die beteiligten Kreise mit
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt zu machen,
lassen wir sie hier folgen:

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1. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. Dezember 1917

Verkaufs- und Stellenanzeige

Pferdeknecht
zum sofortigen Eintritt gesucht
wegen Einberuf[ung] des bisherigen.
Johann Kurth.
Mechernich.
Daselbst auch eine
schwarzbunte Kuh,
Niederungsrasse, 4 Monate ged[eckt]
zu verkaufen.

3. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. November 1917

Pferdeverkauf wegen Einberufung

Wegen Einberufung steht ein
dreijähriges gut eingefahrenes
Pferd zu verkaufen bei
Landwirt Wilh[elm] Stoffels,
Malsbenden b[ei] Gemünd

22. September 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. September 1917

Wechsel von Beschäftigungsstelle oder Wohnort muss zuständigem Einberufungsausschuss mitgeteilt werden

Vermischtes.
(Meldepflicht der Hilfsdienstpflichten.) Die
zum vaterländischen Hilfsdienst Verpflichteten unterlassen
in vielen Fällen noch immer, bei Aufgabe ihrer bis-
herigen Tätigkeit und bei Wechsel ihrer Beschäftigungs-
stelle oder Wohnung spätestens am dritten darauf
folgenden Werktage dem zuständigen Einberufungs-
ausschuß (für den Landwehrbezirk Montjoie in Eupen
auf dem Landratsamt) unter Angabe der neuen Be-
schäftigungstelle oder Wohnung mündlich oder schrift-
lich Mitteilung zu machen. Den Hilfsdienstpflichtigen
ist von dieser Meldepflicht auch in dem ihnen bei
Ausstellung der Meldekarte übergebenen Merkblatte
noch besonders Kenntnis gegeben. Wer diese durch
§7 der Bundesratsverordnung vom 1. März 1917
vorgeschriebene Meldung unterläßt, wird nach § 10
dieser Verordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark
oder mit entsprechender Haft bestraft. Der Einberufungs-
ausschuß für den Landwehrbezirk Montjoie wird in
Zukunft in allen Fällen des Unterbleibens dieser
Meldung unnachsichtlich die Strafverfolgung der
Säumigen veranlassen. Auf angebliche Unkenntnis
der gesetzlichen Meldepflicht wird in Zukunft keine
Rücksicht mehr genommen werden.

22. August 1917

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Besatzung und Verschiedenes, Nr. 8582, Bl. 396 f.

Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Arbeitsanstalt in Brauweiler beantragt die Zurückstellung von sechs Beamten, die zum Kriegsdienst eingezogen werden sollen. Dies begründet er u.a. mit dem laufenden Betrieb der Arbeitsanstalt, die auch mit Kriegslieferungen betraut ist.

17. Juli 1917

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Besatzung – Besatzung und Verschiedenes, Nr. 8582, Bl. 386 f.

Der Direktor der Rheinischen Provinzial-Arbeitsanstalt in Brauweiler beantragt die Zurückstellung eines Hilfspflegers, der zum Kriegsdienst eingezogen werden soll. Dabei erläutert er die schwierige Personalsituation des Bewahrungshauses, das aufgrund der Mobilmachung nur noch sechs Pfleger hat.

[Bl. 386 r]
Nachweisung
derjenigen durch Nachmusterung für kriegs-
verwundungsfähig erklärten Beamten, welche
für den Dienst unbedingt unentbehrlich sind. Weiterlesen

20. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Juni 1917

Neue Soldaten aus Solingen zogen in den Krieg

  Solingen. Landsturmausmarsch. Gestern ver-
ließen uns wieder eine größere Anzahl meist junger Leute, die
zum Militär einberufen worden sind. Es handelte sich haupt-
sächlich um Angehörige der jüngsten Jahrgänge, doch waren
auch ältere Leute darunter, die bisher reklamiert waren. In
drei Abteilungen marschierten sie zur Bahn, um ihrer Garnison
zugeführt zu werden. Wir wünschen Jungen und Alten eine
baldige gesunde Heimkehr.

30. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Mai 1917

Vergünstigungen für Mitglieder der Jugendwehr bei der Einberufung in den Militärdienst

Vermischtes.
Schleiden, 29. Mai. Durch Verfügung vom

5. Mai d[ie]s[en] J[ahre]s hat das stellvertretende General-
kommando angeordnet, daß den zum Heeresdienst heran-
stehenden jungen Leuten, die Mitglieder einer Jugend-
wehr sind, folgende Vergünstigungen gewährt werden.
1. Sie werden auf Wunsch mit den letzten der betr[effenden]
Jahresklasse eingezogen. Die Nichtmitglieder werden
an erster Stelle einberufen, weil sie keine Vorbildung
genossen haben und daher ihre Ausbildung größere
Schwierigkeiten macht. 2. Der Jungmann hat das
Recht, sich innerhalb der Waffengattung den Truppen-
teil selbst zu wählen. Er kann also in der heimischen
Garnisonsstadt oder doch in der Nähe seiner Heimat
eingestellt werden und so seiner Familie länger erhalten
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19. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. März 1917

Bildung des Einberufungsausschusses für den Landwehrbezirk Solingen gemäß Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst

      Einberufungsausschuß für den
         Vaterländischen Hilfsdienst.
   Das Kriegsamt hat nunmehr auch den durch § 7 Absatz 2
des Gesetzes über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dez.
1916 vorgeschriebenen Einberufungsausschuß für
den Landwehrbezirk Solingen (Stadt- und Land-
kreis Solingen) gebildet. Vorsitzender des Ausschusses ist
Herr Jagenberg in Solingen, sein Stellvertreter ist Herr
Richard in Burscheid. Beamten-Vertreter ist Herr
Amtsrichter Dr. Wirtz, dessen Stellvertreter Herr Gewerbe-
inspektor Cäsar, beide in Solingen. Arbeitgeber-Ver-
treter sind die Herren Fabrikbesitzer Franz Peres in Solingen
und Theodor Wuppermann in Schlebusch-Manfort, und deren
Stellvertreter die Herren Fabrikant August Scherf in Ohligs
und Schneidermeister Paul Schlegel in Solingen. Arbeit-
nehmer-Vertreter sind die Herren Metallarbeiter Karl
Rapp und Gerhard Hebborn in Solingen und deren Stellver-
treter die Herren Buchdrucker August Heimann und Holzarbeiter
August Maurer in Solingen.

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28. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. April 1916

Neue Soldaten für die Front

   Solingen. Einziehung von Rekruten und
Landstürmern. Gestern abend haben uns wieder eine
große Zahl von jungen Leuten verlassen, die ihrer Dienstpflicht
genügen müssen. Am nächsten Dienstag müssen Landsturmleute
der älteren Jahrgänge fort.

31. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1916

Viele Solinger der alten Jahrgänge müssen nun auch in den Krieg ziehen.

   Solingen. Landstürmers Abschied. Heute ver-
lassen uns wieder eine ganze Anzahl Landsturmleute von den
alten Jahrgängen. Es handelt sich meistens um Leute, die
1872 geboren sind. Wieder nehmen eine große Anzahl treuer
Parteigenossen und Gewerkschaftler von uns Abschied. Wir
wünschen ihnen allen eine baldige gesunde Heimkehr!

18. März 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. März 1916

Nun müssen auch die ältesten Jahrgänge des Landsturms in den Krieg ziehen

   Solingen. Landstürmers Abschied. Am Mon-
tag und Dienstag verläßt wieder eine größere Anzahl
Landstürmer unsere Stadt, um dem Kalbfell zu folgen. Es
handelt sich um die ältesten Jahrgänge von1870 bis 1872.
Unter den Einberufenen befinden sich viele gediente Leute, die
bisher für Heeresaufträge reklamiert waren. Wir wünschen
den ausmarschierenden Landstürmern, unter denen sich auch
viele brave Parteifreunde und Gewerkschaftler befinden, eine
baldige und gesunde Heimkehr.

20. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. September 1915

Ausmarsch der jungen Solinger Rekruten

  Solingen. Ausmarsch der jungen Rekruten.
Heute morgen mußte sich eine größere Anzahl junger Re-
kruten, meist Neunzehnjähriger, im Kaisersaal stellen, um ihrer
militärischen Dienstpflicht zu genügen. Morgen werden uns
wieder viele ältere Landsturmleute, darunter auch gediente,
verlassen. Die gedienten Landstürmer waren bisher reklamiert.
Wir wünschen den von uns scheidenden Mitbürgern eine
baldige Heimkehr.

25. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. August 1915

     Landstürmers Abschied.
   Gestern haben uns wieder eine große Anzahl Landsturm-
leute verlassen, um ihrer militärischen Dienstpflicht zu ge-
nügen. Mittags gingen ca. 250 Mann ab, während abends ein
Transport von etwa 150 Mann aufzog. Die Solinger Stadt-
kapelle begleitete beide Transporte zur Bahn. Unter den Ein-
gezogenen sahen wir wieder eine große Schar erprobter Ge-
nossen und Gewerkschafter ziehen. Auch ein paar Mitarbeiter
der „Bergischen Arbeiterstimme“ sind darunter, die wir schmerz-
lich vermissen werden. Wir wünschen allen von uns ge-
schiedenen Mitbürgern eine baldige, glückliche Heimkehr!