Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Juli 1918
Gegen die Hühnerhalter die ihre festgelegte Anzahl an Eiern
nicht abgeliefert haben, werden „scharfe Maßnahmen“ ergriffen.
Hilden, 2. Juli. Scharfe Maßnahmen
werden vom Bürgermeisteramt gegen die Hühnerhalter an-
gekündigt, welche die Eier nicht abgeliefert haben, wozu sie
nach der Zahl ihrer Hühner und nach Abzug des eigenen
Verbrauches verpflichtet sind. Im Interesse der Sicher-
stellung des Bedarfs kann man das scharfe Zufassen be-
grüßen.