28. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Oktober 1918

Wenn Hühnerhalter ihrer Eierablieferungspflicht nicht nachkommen, können diesen zum Ausgleich die Zuckerrationen gekürzt werden.

      Eierablieferung und Zuckerentziehung.
   Kürzlich machte ein Erkenntnis des Amtsgericht Walden-
burg die Runde durch die Presse, das die Stadtgemeinde Wal-
denburg zur Verabfolgung von Zuckermarken verurteilte, die
einem Hühnerhalter wegen säumiger Eierablieferung vorent-
halten worden waren. Die richterliche Entscheidung beruht
auf einem Irrtum. Das Gericht hat übersehen, daß dem ein-
zelnen ein Anspruch auf Zuteilung von Zucker gesetzlich nicht
gewährleistet ist. Die Kommunalverbände sind vielmehr ge-
halten, die Zuckerverteilung nach besonderen von der Reichs-
zuckerstelle aufgestellten Richtlinien in ihrem Bezirk zu regeln.
Ein Recht des einzelnen, genau in derselben Weise mit Zucker
versorgt zu werden wie ein anderer besteht nicht.
   Die Entziehung der Zuckerkarten wird vielfach als eine
Strafe angesehen, während sie tatsächlich nur einen Ausgleich
bei der Versorgung der Bevölkerung bedeutet. Wer schuldhaft
seiner Ablieferungspflicht von Eiern nicht nachkommt, indem
er sie selbst verzehrt, versorgt sich über das ihm zustehende Maß
mit Lebensmitteln. Da für die Lebensmittelversorgung der
Grundsatz einer gleichmäßigen Zuteilung an die Bevölkerung
gilt, hat dieses Verhalten eines schuldhaft säumigen Hühner-
halters zur notwendigen Folge, daß ihm entsprechend andere
Nahrungsmittel nicht zugeteilt werden. Die Entziehung der
Zuckerkarten bewirkt also, daß nicht ein Bürger sich entgegen
dem Gesetze in der Ernährung besser stellt als ein anderer und
gewissermaßen für sein gesetzwidriges Verhalten noch eine Prä-
mie für eine bessere Versorgung wie die übrigen Bürger erhält.
   Geflügelhalter, die Wert darauf legen, die volle Zucker-
ration zu beziehen, werden also gut tun, ihre Ablieferungs-
pflicht restlos zu erfüllen. Gerichtliche Klagen gegen die Be-
hörden auf Zuckerzuweisung machen unnötige Kosten und führen
nicht zum Ziel.

25. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Oktober 1918

Warum können in Wald keine Eier ausgeben werden?

  Wald. Warum keine Eier für Kranke und hoffende
Frauen zur Verteilung kommen, fragen sich die Beteiligten mit
Recht, zumal in der letzten Woche in den Nachbargemeinden noch
Eier zur Ausgabe gelangten. Hoffentlich gelingt es auch unserer
Verwaltung, nochmal Eier aufzutreiben.

1. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918

In Solingen tagte der Kriegshilfs-Ausschuss. Oberbürgermeister Dicke erging sich in Durchhalteparolen und versuchte, Siegesgewußheit zu verbreiten. Außerdem wurde über Mietbeihilfen, Ferienkinder und die Lebensmittelversorgung gesprochen.

   Sitzung des Solinger Kriegshilfs-Ausschusses.
      In der gestrigen Sitzung kam Herr Oberbürgermeister Dicke
einleitend auf die Pflicht des Ausschusses zu sprechen, die nicht allein
mit der Prüfung der Lebensmittelfragen erledigt sei, die Kommission
müsse auch in schweren Zeiten zur Aufklärung und Beruhigung der
Bevölkerung ihr Teil beitragen. Dann fuhr der Bürgermeister fort:
„Von unserer Westfront haben wir in der letzten Zeit Nachrichten er-
halten, die Beunruhigung in der Bürgerschaft hervorgerufen haben.
Die Lage ist ernst, denn unsere Feinde versuchen, unter Aufbietung
aller ihrer gewaltigen Hilfsmittel und Kräfte die Endentscheidung
herbeizuführen. Es steht nach sicheren Mitteilungen einwandfrei
fest, daß diese ungeheuren Anstrengungen gemacht werden, weil
unsere Feinde nicht über diesen Winter hinaus zusammenhalten
können. Hält unsere Front also den letzten Ansturm aus, so ist der
Krieg zu unseren gunsten entschieden. Unsere Front

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2. Juli 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 2. Juli 1918

Gegen die Hühnerhalter die ihre festgelegte Anzahl an Eiern
nicht abgeliefert haben, werden „scharfe Maßnahmen“ ergriffen.

Hilden, 2. Juli. Scharfe Maßnahmen
werden vom Bürgermeisteramt gegen die Hühnerhalter an-
gekündigt, welche die Eier nicht abgeliefert haben, wozu sie
nach der Zahl ihrer Hühner und nach Abzug des eigenen
Verbrauches verpflichtet sind. Im Interesse der Sicher-
stellung des Bedarfs kann man das scharfe Zufassen be-
grüßen.

21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Übersicht über die Preisentwicklungen diverser Lebensmittel in verschiedenen Städten.

Wie die Lebensmittelpreise in Remscheid, Solingen, Viersen, Wesel,
                      Trier und Sigmaringen gestiegen sind.
   Das K[öni]gl[ich] Pr[eußische] Sta[tistische] Landesamt hat soeben eine Zusammen-
stellung der im Mai 1918 in den über 10 000 Einwohner zählenden
preußischen Ortschaften geltenden Höchstpreise für eine Anzahl von
Lebensmitteln veröffentlicht. Vergleicht man diese Preise mit den
im Mai 1917 und Mai 1916 geltenden, dann kann man ersehen, wie
gewaltig die Lebensmittelpreise in die Höhe gegangen sind. Man
kann aber auch ferner daraus ersehen, wie noch immer, selbst in be-
nachbarten Städten, die Preise für die gleichen Lebensmittel oft recht
weit von einander abweichen. Nachstehend sind aus diesen Listen
einige Preise angegeben. Sie beziehen sich sämtlich auf den Klein-
handel und den Monat Mai. Weiterlesen

4. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1918

Vielleicht auch im Landkreis Solingen das richtige Druckmittel?

           Ohne Eierablieferung kein Einmachzucker.
   Anderwärts ist mit Erfolg der Weg beschritten worden, die
für die Behörden und Sammler so außerordentlich schwierige
und lästige Eintreibung der Eier dadurch zu fördern, daß Ein-
machzucker nicht ohne vorhergegangene Erfüllung der Eier-
ablieferungspflicht ausgegeben werden darf. Dem Vernehmen
nach soll dasselbe Verfahren auch im hiesigen Kreis beabsichtigt
sein.

27. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. März 1918

Erläuterungen zu den Bestimmungen der neuen Eierverordnung für den Landkreis Solingen

                          Eieraufbringung
   Noch immer herrschen in Kreisen der Geflügelhalter Zweifel
über die Art der Eieraufbringung und der Eierablieferung. Unser
Kreis ist auch in bezug auf die Eierversorgung Bedarfskreis, d[as] h[eißt]
ein Teil seines Bedarfs wird ihm von außerhalb überwiesen. Auf
die ihm für den Verbrauch zugestandene Gesamtziffer kommt aber
die von ihm selbst aufzubringende Eiermenge in Anrechnung, denn
auch die Bedarfskreise sollen die Hände nicht in den Schoß legen
und nur auf den Segen von oben warten. Die Menge, die der Kreis
aufbringen muß, ist auf Grund der bekannten kürzlich ergangenen
Eierverordnung auf die Geflügelhalter des Kreises umgelegt wor-
den. Jeder einzelne Geflügelhalter wird nach Maßgabe seiner wirt-
schaftlichen Verhältnisse, der Art der Unterbringung der Hühner,
der ev[en]t[uel]l vorhandenen freien Auslaufsmöglichkeit, der Zahl der

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25. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1918

Im Landkreis Solingen soll jeder Bewohner zu Ostern ein Ei erhalten.

                                Für jeden ein Ei.
   Ein Osterei möchte der Landrat im Kreise Solingen zum
Fest jedem seiner Kreiseingesessenen, der nicht im glücklichen
Besitz von Hühnern ist, bescheren. Von diesem Ziel sind wir
leider noch weit entfernt. Einige Gemeinden werden es, wie
nach dem Sammelergebnis zu hoffen ist, bestimmt erreichen.
Möchten auch die anderen es dahin bringen, jedem sein Osterei
verabfolgen zu können. Wenn nicht zum Fest, so doch wenig-
stens in der Woche nach dem Fest. Geflügelhalter im Kreise,
helft dazu, gebt in den beiden Wochen um Ostern das Doppelte
und Dreifache von dem an Eiern ab, was ihr nach der Ver-
anlagung abgeben müßt. Aufkäufer des Kreises, seid in dieser
Zeit besonders am Werk, um die noch fehlenden Eier zusammen-
zuholen. Mögen die kleinen Sammler in dieser Osterwoche
ihre Sammelgänge mit der Losung antreten: „Für jeden, auch
den Aermsten im Kreise, ein Ei zum Osterfest“.

12. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. März 1918

Am Ohligser Bahnhof wurden illegale Lebensmittel beschlagnahmt.

   Ohligs. Beschlagnahmt wurden am vergangenen Samstag
am hiesigen Bahnhof wiederum 5 Zentner Roggen und am Montag
eine Kiste Eier. Die Lebensmittel waren im Wege des Schleich-
handels erworben worden. Auch in diesen Fällen wurde gegen die
in Frage kommenden Personen Anzeige erstattet.

11. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. März 1918

Die vorschriftsmäßige Eierabgabe verläuft nicht wie geplant.

                                       Eier-Abgabe.
   Die vorschriftsmäßige Abgabe der Eier läßt immer noch sehr zu
wünschen übrig. Den Geflügelhaltern kann nur dringend geraten
werden, doch die Bestimmungen zu beachten. Es ist nicht nur not-
wendig im Interesse unserer Volksernährung, sondern schützt sie auch
vor großen Unannehmlichkeiten. Jeder Anzeige über Eierschleich-
handel wird mit allem Nachdruck nachgegangen werden.
    Der Erzeugerpreis, den die Aufkäufer des Kreises zahlen, beträgt
vorläufig bekanntlich 40 Pf[enni]g, was wirklich ausreichen sollte, um alle
Nebenwege auszuschließen.

10. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. März 1918

Ostern steht vor der Tür.

   –  Ostereier. Künstliche Ostereier werden
in diesem Jahre infolge des Mangels an Roh-
stoffen wohl etwas recht knapp sein, dagegen
dürften die gefiederten Lieferanten bei der gün-
stigen Temperatur um so mehr auf dem Posten
sein. Die städtischen Lebensmittelämter haben zu
Weihnachten viel getan. Sie werden auch
zu Ostern an die deutsche Jugend denken.

3. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 58

Über die Regelung der Eierabgabe wird berichtet.

Februar 3.
Wer bis 4 Hühner besitzt, hat wöchentlich 1 Eier, der Besitzer von 4 – 8 Hühnern
2 Hühner Eier an die Sammelstelle der hiesigen Schule abzugeben. Von jedem
weiteren Huhn sind wöchentlich 2 Eier zu entrichten.

5. Dezember 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Dezember 1917

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ohligs über die Neuorganisation der Lebensmittelversorgung mit Lebensmittelkarten, die Eierversorgung, sowie die Abgabe von Möhren und Steckrüben als Ersatz für Kartoffeln.

      Stadtgemeinde Ohligs.
          Lebensmittelkarten.
   Zur Erleichterung des Publikums und um den Papierverbrauch
herabzumindern, soll die Verteilung der rationierten Lebensmittel
nach einem andern System von Anfang nächsten Jahres an stattfinden.
   Jeder Inhaber einer Brotkarte hat zu diesem Zwecke in der
Kartenausgabe seines Bezirks auf einem dort zu erhaltenden vorge-
druckten Formular zu erklären, in welchem Geschäfte er die be-
zeichneten Waren für sich und seine Familie vom Januar an zu
erhalten wünscht. Er wird dann in die Kundenliste dieses Geschäfts
eingetragen und kann dort auf Grund einer auf sämtliche sechs
Warengruppen eingerichteten Ausweiskarte seine ihm zustehenden
Waren abholen. Die für eine längere Zeitdauer eingerichtete Karte
wird vom Verkäufer an der für die betreffende Ware und Woche be-
stimmten Stelle entwertet.

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16. Oktober 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Oktober 1917

Preissteigerungen ohne Ende:Angefangen bei Kartoffeln über unrationiertes Obst und Gemüse hin zu täglichen Gebrauchsartikeln wie zum Beispiel Kleidung erfasst die Inflation alle Beriche des Wirtschaftslebens.

      Gibt es kein Halten mehr?
   Die Preise für die Waren des täglichen Bedarfs haben
heute eine Höhe erreicht, die Schwindel erregt. Ganz all-
mählich sind sie auf das Doppelte, das Dreifache, das Vier-,
Fünf-, ja Tausendfache angewachsen. Und noch immer steigt
die Welle. Es scheint kein Halten zu geben. Erschreckend hoch
ist der Kartoffelpreis hinaufgeschraubt worden. Die
Kartoffel soll uns für die kommende Wirtschaftsperiode über
Wasser halten. Es scheint aber, daß das an den Preisen
scheitern wird. Zehn Mark je Zentner wird der Herbst- und
Winterpreis sein. Zu dem Erzeugerpreis von 5 oder 6 Mark
für den Zentner treten im Gegensatz zu dem Vorjahre allerlei
Prämien für die schnelle Lieferung, für die Anfahrt. Da der
Handel mit Saatkartoffeln zugelassen ist, kann man gespannt
sein, wie die Entwicklung sich weiterhin gestalten wird. Ohne
Prophetengabe kann man jetzt schon vorhersagen, daß zum
Frühjahr hin der Preis eine weitere Auf-
wärtsbewegung machen wird. Ja, es taucht die
bange Frage auf, ob dann überhaupt noch Kartoffeln zu haben
sind, trotz der guten Ernte. Wie der Kartoffelpreis, befinden
sich alle anderen Preise in der Aufwärtsbewegung, so für
Brot, Butter, Milch. Die Fleischpreise werden bald
nachfolgen. Die Eier haben erst eben einen gehörigen Ruck
nach oben getan. – Schlimmer als mit diesen rationierten
Waren steht es mit Obst und Gemüse. Immer höher sind
diese Preise geklettert. Trotz der enormen Höchstpreise herrscht
das größte Chaos. An die Sortierung kehrt sich kein Mensch.
Für den festgesetzten Preis der ersten Sorte von 65 Pf[enni]g erhält
der Verbraucher das unmöglichste Gemisch angeboten. Noch
toller ist es auf dem Gemüsemarkte. Die Preise balanzieren
auf schwindelnden Firsten. Will der Verbraucher etwas haben,
so ist er gezwungen, jeden Preis zu bezahlen, der ihm abver-
langt wird. An Höchstpreise kehrt sich niemand.
   Die schwindelhafteste Entwicklung jedoch finden wir bei den
sonstigen Waren. Man sehe sich das Voltigieren im Beklei-
dungsgewerbe einmal an. Von Woche zu Woche, von Monat
zu Monat wird ein höherer Preisstand erklettert. Ebenso steht
es mit den Haus- und Küchengeräten, von allen anderen Ge-
schäftszweigen ganz zu schweigen. Die Quelle dieser „Hoch-
konjunktur“ ist bei den Erzeugern und Fabrikanten zu suchen.
Während diese anscheinend geradezu souverän schalten und
walten, ist den Kleinhändlern oft nur ein Verdienst von
10 Prozent eingeräumt. Natürlich kann bei den heutigen
Verhältnissen kein Mensch davon sein Leben fristen und die
Folge ist, daß sie sich schadlos zu halten suchen wo es eben
geht. Die Lasttiere dieser Wucherwirtschaft sind natürlich die
Verbraucher, während sie nicht ein noch aus wissen. Gibt es
denn kein Halten mehr?

30. September 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. September 1917

Landwirt aus Sieglar muss eine Geldstrafe zahlen.

    Sieglar.   Weil er der Verordnung
über die Ablieferung von Eiern nicht nach-
gekommen war, wurde ein hiesiger Land-
wirt vom Schöffengericht in Siegburg zu
50 Mk. Geldstrafe und in die Kosten des
Verfahrens verurteilt.