22. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 22. Februar 1918

Ein abschreckendes Beispiel …

   –  Ehrlichkeit bei den Bezugsscheinen. Zur
Warnung von falschen Angaben bei Anträgen
auf Bezugsscheine möge ein Vorfall dienen,
der sich in einer schlesischen Stadt zugetragen
hat. Eine junge Dame beantragte eine Damen-
Leinenbluse und gab dabei die eidesstattliche
Versicherung ab, daß sie nur zwei weiße dünne
Voileblusen und eine seidene Bluse besäße. Bei
der Nachprüfung der Bestände in der Wohnung
der Eltern wurde jedoch ein Vorrat an Klei-
dungsstücken festgestellt, der weit über das Not-
wendigste hinausging u. a. zehn bunte Blu-
sen, zwei Waschblusen, eine wollene Bluse und
sechs Hausblusen. Auf Grund der Strafan-
zeige des Magistrats wurde die Dame vom
Amtsgericht zu einer Strafe von 100 Mark oder
zwanzig Tagen Gefängnis verurteilt.

20. Oktober 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Oktober 1916

Sohn des Lokomotivführers bekommt Finderlohn und gewinnt 30.000 Mark.

     Troisdorf, 18. Okt. Belohnte Ehr-
lichkeit. Für einen gefundenen und dem Ver-
lierer ausgehändigten 50 Mark-Schein er-
hielt der Sohn eines hiesigen Lokomotiv-
führers 5 Mk. Finderlohn; er kaufte sich
ein rotes Kreuz-Los für das erhaltene Geld,
welches jetzt mit 30 000 Mark gezogen wurde.